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Aufholpaket Kulturelle Bildung

und Mittel für junge ukrainische Geflüchtete (KJP)

Mit Musik, Kunst, Theater, Literatur, Medien, Spielkultur, Zirkus und Tanz Freizeit und Ferien gestalten - mit Kindern und Jugendlichen, egal ob sie schon länger hier leben oder gerade erst flüchten mussten! Gemeinsam mit ihren Mitgliedern fördert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Projekte, die Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen, Freude bringen, Ankommen ermöglichen und kulturelle Teilhabe und Engagement unterstützen. Diese Förderung für das Jahr 2022 wurde durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung und mit den Mitteln für junge ukrainische Geflüchtete des Kinder- und Jugendplans des Bundes ermöglicht.
Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.

Förderbedingungen

Förderfähige Projekte

Gefördert werden Projekte der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2022. Neu ab Mitte Juli 2022: Es sind Zusatzmittel für Projekte möglich, die gezielt ukrainische junge Menschen ansprechen.

Die Projekte müssen sich der Kulturellen Bildung zuordnen lassen (siehe Qualität). Sie können z. B. Ferienfreizeiten, Wochenendangebote oder länger laufende Nachmittagskurse beinhalten. Für ukrainische junge Menschen sind auch Mentoring-Angebote oder sonstige Projekte möglich, die ihnen kulturelle Teilhabe und Bildung ermöglichen.

Die Förderung kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden (auch mit Landesmitteln im Rahmen des Aufholpaketes), jedoch nicht mit anderen Bundesprogrammen.

Rechtsgrundlage für die Förderung ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes.

    Qualität der Projekte

    Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen Freude, Gemeinschaft und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen − durch kultur-, spiel- und medienpädagogisch angeleitete Projekte oder durch Engagementförderung. Die Projekte können alle Sparten Kultureller Bildung umfassen. Auch spartenübergreifende Vorhaben sind möglich.

    Die Projekte sollen mindestens sechs Teilnehmer*innen erreichen. Die Projekte sollen für die adressierten Teilnehmer*innen leicht zugänglich sein und die Pandemie-Situation berücksichtigen. Die Methoden sollen dem Alter und den Vorerfahrungen der Teilnehmer*innen entsprechen. Die Teilnahme soll freiwillig sein.

    Die Durchführung muss durch kompetente Fachkräfte bzw. Ehrenamtliche erfolgen.

    Die Projekte können sich bspw. folgenden Schwerpunkten zuordnen: Frühe Bildung; Sozialraumorientierte und mobile Angebote; Inklusion und Diversität; Gesellschaft und Partizipation; Ehrenamtliches Engagement.

      Förderfähige Ausgaben

      Förderfähig sind folgende Ausgabenarten:

      • Honorare für Hilfs- und Fachkräfte
      • Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer*innen sowie Raummieten
      • Fahrtkosten der Teilnehmer*innen (bis zur Höhe des Bundesreisekostengesetzes)
      • Material, das für das Programm benötigt wird

      Nicht förderfähig sind insbesondere:

      • Personalausgaben (einschließlich Minijobs, FSJ, BFD etc.)
      • zusätzliche Honorare für beim Antragsteller beschäftigtes Personal
      • allgemeine Verwaltungsausgaben und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit
      • Anschaffungen von mehr als 800 Euro netto je Einzelgegenstand

      Förderhöhe

      In einem Antrag können mehrere Aktivitäten zu einem Projekt zusammengefasst werden. Die Förderung erfolgt als „Kursaktivität“ auf Grundlage fester Beträge je Aktivität:

      • 40 Euro je Tag und Teilnehmer*in
      • zusätzlich: 305 Euro je Tag und Honorarkraft (maximal 1 Honorarkraft je 6 Teilnehmer*innen)
      • zusätzlich: 60 Euro je Aktivität und Teilnehmer*in bei auswärtigen Veranstaltungen (z. B. in Jugendunterkünften), bei denen für die Teilnehmer*innen (inkl. Honorarkräfte und Ehrenamtliche) Fahrtkosten anfallen

      Wenn diese festen Beträge zur Finanzierung ausreichen, sind keine Eigenmittel notwendig.

      Um als Tag zu gelten, müssen mindestens 6 Stunden Programm pro Tag stattfinden. Findet weniger Programm statt, kann die Abrechnung anteilig (¼ Tag, ½ Tag oder ¾ Tag) erfolgen. Ausnahme: Bei Veranstaltungen mit Übernachtung zählen An- und Abreisetag jeweils als voller Tag, auch wenn die Programmdauer an diesen Tagen kürzer ist.

      In dem Fall, dass sich die Kurse gezielt an junge ukrainische Teilnehmer*innen wenden und diese in sichtbarem Umfang involvieren, können zusätzliche Honorarkräfte beantragt werden, z. B. als Sprachmittler*innen. Dann kann vom Honorarkraftschlüssel 1:6 abgewichen werden.

      Die tatsächlichen Teilnehmer*innen müssen anhand von Teilnahmelisten mit eigenhändigen Unterschriften der Teilnehmer*innen nachgewiesen werden. Als Teilnehmer*innen zählen Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre sowie die Honorarkräfte. Eltern oder andere Angehörige können in die Aktivitäten eingebunden werden, insofern dies pädagogisch begründet ist, zählen jedoch nicht als Teilnehmer*innen. Ausnahme: Bei Aktivitäten, die sich an Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit richten, gelten alle Ehrenamtlichen als Teilnehmer*innen (z. B. Fortbildungsangebote).

      Insofern die Aktivitäten nicht in Präsenz stattfinden oder das Führen von Teilnahmelisten nicht möglich ist (z. B. bei offenen oder mobilen Angeboten), kann die Förderung als „Kleinaktivität“ mit 1.000 Euro je Aktivität erfolgen. In diesem Fall sind jedoch zwingend Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent der Gesamtausgaben einzubringen (für eine Förderung von 1.000,00 Euro also 111,11 Euro Eigenmittel).

      Sollten Projekte mit ukrainischen geflüchteten jungen Menschen weder in das Format Kurs noch in das Format Kleinaktivität passen, kann eine „Sonstige Aktivität“ beantragt werden. Es handelt sich hier um Präsenzangebote, z. B. Mentoring-Projekte. Hier gelten keine festen Beträge, die Beantragung erfolgt bedarfsorientiert anhand eines schlüssigen Ausgaben- und Finanzierungsplanes. Zwingend notwendig ist hier, angemessene Eigenmittel/Einnahmen einzubringen. Diese sind je nach Ressourcen des Antragstellers unterschiedlich.

      Die Verbände schreiben die Förderhöhen selbst fest. Diese sind in der Tabelle (s. unter Antragsverfahren) ausgewiesen.

        Antragsberechtigte

        Antragsberechtigt sind:

        • Einrichtungen von als gemeinnützig anerkannten Trägern (Vereine, Stiftungen, gGmbH etc.)
        • Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Ausnahme des Bundes und der Länder (Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände, Kirchengemeinden etc.)

        Diese Träger müssen zusätzlich:

        • vom zuständigen Jugendamt oder kraft Gesetzes als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt sein oder
        • ein öffentlicher Träger der Jugendhilfe sein (Einrichtungen des Jugendamtes) oder
        • relevante Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit haben und diese im Antrag darstellen.

        Antragsverfahren

        Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital unter https://bkj.nu/aufholpaket2022.

        Alle Antragsteller ordnen sich einem der folgenden Verbände zu, der sowohl im Vorfeld bei Fragen zur Antragstellung berät als auch die fachliche Prüfung des Antrages verantwortet. Antragsteller, die Mitglied in einem der Verbände sind, wählen diesen Verband aus. Alle anderen wählen den zuständigen Verband anhand der spartenbezogenen Zuständigkeit aus. Bitte wenden Sie sich an zentralstelle@bkj.de, wenn Sie Sich unsicher sind, welchem Verband Sie sich zuordnen sollen. Wir helfen gerne weiter.

        VerbandZuständigkeit neben dem eigenen VerbandFörderhöheInformationen und Kontakt
        Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ)

        Chöre; Kinder- und Jugendchöre, Gesang

        max. 12.000 Euro

        www.amj-musik.de/kontaktstelle-chor/

        hannes.piening(at)amj-musik.de

         

        Bundesarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater bzw. Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik

        Darstellende Künste (Theater/Tanz/Zirkus)

        max. 30.000 Euro

        www.bag-online.de/projektfoerderung

        info(at)bag-online.de

        Für Projekte mit Ukraine-Schwerpunkt diesen Kontakt nutzen:
        katrin.penno(at)bag-zirkus.de

         

        Bundesverband der Friedrich-Bödecker-Kreise (FBK)Literatur; Leseförderungmax. 3.000 Euro

        Tel.: (03 91) 24 45 169

        bgf.boedecker(at)gmail.com

         

        Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen (bjke)

        Bildende Kunst

        max. 5.000 Euro

        www.bjke.de/jugendkunstschulen-holen-auf.html

        https://bjke.de/zusatzmittel-ukraine.html

        aufholen(at)bjke.de

         

        Bundesverband Jugend und Film (BJF)

        Medien (inkl. Film/Foto)

        max. 8.000 Euro

        www.bjf.info/projekte/aufholpaket

        rtschoeffel(at)bjf.info

         

        Bundesarbeitsgemeinschaft Spielmobile (Spiel)

         

         

        Spielkultur

         

         

        max. 30.000 Eurodavid.schloesser(at)spielmobile.de
        Jeunesses Musicales Deutschland (JMD)

        Orchester; Ensembles

        max. 5.000 Euro

        www.jmd.info/aufholpaket

        aufholen(at)jeunessesmusicales.de

         

        Verband deutscher Musikschulen (VdM)

        (Elementare) Musikpädagogik; Musikschulensembles

        max. 30.000 Euro

        www.musikschulen.de/projekte/aufholpaket/

        aufholen(at)musikschulen.de

         

        BKJ-Sonderbudget (SPJ)

        interdisziplinäre Projekte und nicht aufgeführte Kultursparten

        max. 30.000 Euro

        fachlich: aufholen(at)bkj.de

        administrativ: zentralstelle(at)bkj.de

         

         

        Wenn der Antrag fachlich für eine Förderung ausgewählt wird, erfolgt die Prüfung der formalen Antragsvoraussetzungen sowie die weitere Bearbeitung des Projektes (Zuwendungsvertrag, Mittelanforderungen und Verwendungsnachweis) durch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ).

        Ausnahme: Anträge beim Verband deutscher Musikschulen (VdM) und beim Bundesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen (bjke) werden ausschließlich durch diese bearbeitet.

        Antragsfrist

        Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.

        FAQ − Hinweise

        Welche Projekte können gefördert werden?

        Mit dem Programm werden v. a. kulturelle Bildungsprojekte für junge Menschen ermöglicht. Es handelt sich hier um Projekte aller Sparten Kultureller Bildung, insbesondere um Musik, Bildende Kunst, Spielkultur, Literatur, Darstellende Künste (Theater/Tanz/Zirkus), Baukultur und Medien. Auch spartenübergreifende Vorhaben sind explizit möglich. Die Auseinandersetzung mit Jugend- und Alltagskulturen kann ebenso Teil des Projektes sein.
        Aktivität, Gemeinschaft und Freude sollen im Zentrum stehen, d. h. das unmittelbare Musizieren, Tanzen, Gestalten, Filmen, Theaterspielen, Werken, Singen, Literatur entdecken etc. Gefördert werden auch Projekte, die den Besuch von Kulturveranstaltungen und -einrichtungen einschließen und reflektieren oder die Ehrenamtliche in der Kulturellen Bildung und Jugendkulturarbeit fortbilden.

        Folgende Schwerpunkte sind bspw.in den Projekten möglich:

        Frühe Bildung: Angebote im Elementarbereich durch außerschulische kulturelle Bildungseinrichtungen, -träger und Vereine, die eigenständig oder in Kooperation mit Kindertagesstätten, Eltern oder Grundschulen durchgeführt werden und beispielsweise im offenen und gebundenen Ganztag stattfinden.

        Sozialraum: Angebote, in denen Stadtteile und ländliche Räume erkundet werden, kreativ der Sozialraum gestaltet wird, dazu zählen auch Angebote der Alltags- und Jugendkultur, offene und mobile Angebote der kulturellen Jugendarbeit oder Kooperationsprojekte mit weiteren Akteuren im Sozialraum.

        Inklusion und Diversität: Angebote, die Zugänge und kulturelle Teilhabe für junge Menschen mit Barriereerfahrungen ermöglichen, die Empowermenträume schaffen oder kulturelle Begegnungsprojekte sind.
        Gesellschaft und Partizipation: Angebote der Mitbestimmung und Beteiligung sowie der Demokratiebildung, ebenso selbstorganisierte (Jugend-)Kulturprojekte junger Menschen.

        Ehrenamtliches Engagement: Angebote, in denen sich junge Menschen für Kulturarbeit engagieren (z. B. Peer-Konzepte) oder in denen Ehrenamtliche v. a. durch Fortbildung in ihrem Engagement für Kulturelle Bildung und Jugendkulturarbeit unterstützt werden.

        Projekte mit Ukraine-Bezug: Angebote, die gezielt Kinder und Jugendliche aus der Ukraine adressieren und einbeziehen, um ihnen hier kulturelle Erfahrungen und Teilhabe zu ermöglichen. Neben Kursangeboten z. B. auch Mentoring- oder Paten-Angebote.

        Die Projekte sollen sich an den Lebenswelten, Interessen und Themen der Kinder und Jugendlichen ausrichten und für interessierte junge Menschen leicht zugänglich sein. Sie sollen insbesondere ihre Bedürfnisse in und nach der Corona-Pandemie berücksichtigen.

        Wichtig ist auch, dass die haupt-, ehrenamtlichen oder selbstständigen Akteur*innen, die die Angebote umsetzen, entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen haben, um junge Menschen kultur-, medien- bzw. spielpädagogisch zu begleiten.

        Welche Teilnehmer*innen können gefördert werden?

        Als Teilnehmer*innen zählen Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre sowie die Honorarkräfte. Sechs Kinder und Jugendliche müssen mindestens pro Projekt teilnehmen. Eltern oder andere Angehörige können in die Aktivitäten eingebunden werden, insofern dies pädagogisch begründet ist, zählen jedoch nicht als Teilnehmer*innen.

        Ausnahme: Bei Aktivitäten, die sich an Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit richten, gelten alle Ehrenamtlichen als Teilnehmer*innen (z. B. Fortbildungsangebote für ihr Engagement in der Kulturellen Bildung).

        Weitere Ausnahme: Bei „Sonstigen Aktivitäten“, die sich ausschließlich an ukrainische junge Geflüchtete richten können, kann die Mindestzahl von sechs Kindern und Jugendlichen unterschritten werden, insofern es sich bspw. um Mentoring-Angebote handelt.

        Welche Formate können gefördert werden?

        Möglich sind Kursaktivitäten als

        • ganztägige Kurstage. Um als Tag zu gelten, müssen mindestens 6 Stunden Programm pro Tag stattfinden. Als Ausnahme gelten bei Veranstaltungen mit Übernachtung An- und Abreisetage, die jeweils als voller Tag gewertet werden, auch wenn die Programmdauer an diesen Tagen kürzer ist. Umgesetzt werden können Kurstage als Einzeltage oder als mehrtägige (kulturelle) Ferienfreizeiten und Wochenendangebote.
        • regelmäßige Kursangebote. Findet weniger Programm als sechs Stunden statt, kann die Durchführung auch mit 1,5, 3 oder 4,5 Zeitstunden erfolgen. Umgesetzt können diese Kurse z. B. wöchentlich oder vierzehntägig als eigenständige Angebote oder in Kooperation mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

        Auch die Durchführung von „Kleinaktivitäten“ ist möglich, insofern das Führen von Teilnahmelisten nicht möglich ist, z. B. bei offenen oder mobilen Angeboten. Kleinaktivitäten sind in der Regel halbtägige Angebote.

        „Sonstige Aktivitäten“ können beantragt werden, insofern

        • explizit Kinder und Jugendliche anspricht und involviert, die aus der Ukraine geflüchtet sind und
        • die Projekte nicht in das Format „Kursaktivität“ passen

        Wer kann Anträge stellen und welche Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen?

        Antragsteller können bspw. sein: Musik- und Jugendkunstschulen, Musikvereine, Kinder- und Jugendtheater, Tanzgruppen, theaterpädagogische Träger, zirkus- und spielpädagogische Initiativen, Jugend(kultur)zentren, Kinder- und Jugendbibliotheken und -museen, Medienwerkstätten, kulturelle Bildungsakademien.

        Antragsberechtigt sind:

        • Einrichtungen von als gemeinnützig anerkannten Trägern (Vereine, Stiftungen, gGmbH etc.)
        • Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Ausnahme des Bundes und der Länder (Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände, Kirchengemeinden etc.)

        Eine Mitgliedschaft der Träger bei den beteiligten Verbänden (siehe Antragsverfahren) ist nicht notwendig.

        Allgemeinbildende Schulen und Kindertageseinrichtungen können keine Anträge stellen, aber als Kooperationspartner im Projekt mitwirken.

        Notwendig ist, dass die Antragsteller Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit bzw. -bildung haben. Das können Sie nachweisen, indem sie

        • vom zuständigen Jugendamt oder kraft Gesetzes als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt sind oder
        • ein öffentlicher Träger der Jugendhilfe sind (Einrichtungen des Jugendamtes) oder
        • im Antrag relevante Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit darstellen.

        Die Antragsteller müssen die Angebote mit Fachkräften bzw. Ehrenamtlichen umsetzen können, die für die kultur-, spiel- bzw. medienpädagogische Arbeit qualifiziert bzw. darin erfahren sind.

        Sie können auf bereits erprobte bzw. vorhandene Konzepte und Ideen zurückgreifen – es handelt sich nicht um ein Innovations- oder Modellprogramm. Zudem sollten die Antragsteller selbst Zugänge zu Teilnehmer*innen haben oder über Kooperationen junge Menschen ansprechen und motivieren können.

        In der Regel sind die Antragsteller unmittelbar lokal verankert, es kann sich aber auch um überregional aktive Träger handeln.

        Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.

        Was ist der Hintergrund des Programms?

        Kinder und Jugendliche benötigen besondere Räume und Unterstützung, damit sie die Pandemieerlebnisse und -folgen bewältigen können und unbeschwert(er) aufwachsen können. Damit Nachteile und Ungleichheiten, die in der Pandemie entstanden sind bzw. verstärkt wurden, nicht manifestiert werden, hat der Bund das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ gestartet. Dieses Programm nutzt bereits vorhandene Strukturen und Erfahrungen bei den außerschulischen Trägern, um kinder- und jugendgerechte Freizeit-, Ferien-, Begegnungs- und Bewegungsangeboten zu schaffen, die schnell bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.

        Durch das Aufholpaket Kulturelle Bildung sollen in ganz Deutschland leicht zugängliche Möglichkeiten kultureller Teilhabe und Bildung sowie der Persönlichkeitsentwicklung geschaffen werden. Durch kulturelle, künstlerische, spielerische und mediale Räume wird es möglich, dass sich junge Menschen Orte der Begegnung und Freude, des Ausprobierens und Ausdrucks, der Beteiligung und des Engagements (wieder) erschließen. Es geht darum, kreative Freiräume jenseits der Familie und der formalen Bildung zu sichern, damit junge Menschen Entwicklungsaufgaben im Kindes- und Jugendalter selbstbestimmt und selbstwirksam bewältigen können.

        Programm

         

         

         

        Aufholpaket

         

        Gefördert vom

        Zur Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

        Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland.