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Freiwilligendienste Kultur und Bildung

Über unsere Freiwilligendienste

Freiwilliges Engagement in Kultur hat viele Gesichter. Freiwilligendienste sind darunter eine besondere Form von freiwilligem Engagement. Und zwar deshalb, weil die Freiwilligen sich für eine bestimmte Zeit für den Dienst in Teil- oder Vollzeit verpflichten, Bildungstage besuchen und ein festes Taschengeld pro Monat erhalten.

So fing es an

Ausgangspunkt für die Freiwilligendienste Kultur und Bildung war das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) Kultur, das die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) 2001 gemeinsam mit fünf Trägern für 125 Freiwillige in fünf Bundesländern gestartet hat.

Einblick: Die Freiwilligen und ihre Einsatzplätze

Und heute

Jährlich engagieren sich nunmehr über 2.700 Freiwillige z. B. in Theatern, Musikverbänden, Gedenkstätten, Jugendkunstschulen, Museen, Medienzentren, Bibliotheken, Schulen oder Kunst- und Kulturvereinen in ganz Deutschland.

Gesetzliche Grundlage

Für Freiwilligendienste gelten eigene Gesetze: das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) vom 16. Mai 2008, gültig seit 01. Juni 2008, und das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) vom 28. April 2011, gültig seit 03. Mai 2011.

Programm

 

 

 

 

Gefördert vom

Zur Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland.