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Bei der deutsch-polnisch-ukrainischen Jugendbegegnung „My vision of the history of Europe“ des Jugenkulturarbeit e. V. Oldenburg stehen Jugendliche auf einer Bühne und wedendabei gefilmt.
deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch

Förderbedingungen

Welche Programme sind förderfähig? Welche Kosten werden übernommen?

Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Planung und Finanzierung einer deutsch-polnischen Begegnung.

Was? Wo? Wer?

Was wird gefördert?

  • Außerschulische Begegnungen zwischen Kindern und Jugendlichen aus Deutschland und Polen (und ggf. einem Drittland)
  • Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikator*innen aus dem Bereich deutsch-polnischer Jugendkulturaustausch, auch mit Partnern aus einem Drittland
  • Praktika und Hospitationen
  • Publikationen, Medien, Ausstellungen, Aufführungen etc. von/über deutsch-polnische(n) Jugendbegegnungen
  • Musikalische Begegnungen im Bereich Rock, Pop, Hip-Hop, Beat Boxing, Folk und Musiktheater

Bei Begegnungen soll der „Begegnungscharakter“ im Vordergrund stehen. Es soll zu einer konkreten Begegnung und gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmer*innen kommen.

Was ist nicht förderfähig?

  • Touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen
  • Festivals, Konzerte, Auftritte
  • Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen
  • Sprachstudien oder sonstige Studienaufenthalte
  • Musikalische Begegnungen im Bereich Chor- und Orchester-Begegnungn etc. 

Wer wird gefördert ?

Antragsberechtigt sind außerschulische, gemeinnützige Organisationen und Träger der Jugendhilfe aus Deutschland, die Begegnungen für Kinder, Jugendliche oder Fachkräfte im Bereich der Kulturellen Bildung mit einem Partner aus Polen organisieren möchten.

Internationale Begegnungen im Musikbereich

Im Musikbereich ist die BKJ für die Förderung internationaler Rock-, Pop-, Hip-Hop-, Beat Boxing-, Folk- und Musiktheater-Begegnungen zuständig. Eine Förderung für andere musikalische Begegnungsformate – wie z. B. Chor- und Orchester-Begegnungen – kann bei den jeweils zuständigen Organisationen im Musikbereich beantragt werden. Eine Förderung der Teilnahme an künstlerischen Festivals und der Durchführung von Konzertreisen ist dabei ausgeschlossen.

Hier finden Sie die Liste für die Förderung internationaler Begegnungen im Musikbereich zuständigen Organisationen

Wie hoch ist die Förderung ?

  • Die Förderung ist nur eine Teilfinanzierung. Der Zuschuss deckt nicht die gesamten Begegnungskosten ab.
  • Wichtig! Sie beantragen immer die maximal möglichen Fördersätze. Nehmen Sie selbst keine Kürzungen in der Antragstellung vor.
  • Bei den Zuschusssätzen handelt es sich um Richtwerte ( max. Zuschusshöhe), die je nach Haushaltslage abweichen können.
  • Das Anwerben von Drittmitteln wird empfohlen.

Welche Kosten werden gefördert?

Förderung von Programmkosten

Der Gastgeber: Bei Begegnungen in Deutschland ist der deutsche Träger der Gastgeber und beantragt einen Zuschuss zu den Programmkosten für alle Teilnehmer*innen, Teamer*innen und Sprachmittler*innen aus Deutschland, Polen und gegebenenfalls einem Drittland in EURO. Die Fördersätze werden pro Tag und Person berechnet.

Unter Programmkosten sind alle Kosten, die in Verbindung mit dem Programm stehen gemeint. Das können Kosten für die Unterbringung, Verpflegung, Versicherung, Honorare, Miete, Material etc. sein.

Zusätzlich zu den Programmkosten kann der deutsche Träger einen Zuschuss für die Sprachmittlung beantragen. Der oder die Sprachmittler*innen sind Menschen, die beider Sprachen mächtig sind und die während der Begegnung bei der Kommunikation helfen. Es sind keine professionellen Dolmetscher*innen.

Der Gast: Der polnische Partner ist bei Begegnungen in Deutschland der Gast und beantragt einen Reisekostenzuschuss in PLN nur für die polnische Gruppe. Diesen Zuschuss beantragt die polnische Seite bei einer polnischen Zentralstelle oder dem DPJW direkt.

Wichtig! Sie beantragen immer die maximal möglichen Fördersätze. Nehmen Sie selbst keine Kürzungen in der Antragstellung vor.

Förderung von Reisekosten

Der Gast: Bei Begegnung in Polen ist die deutsche Seite der Gast und beantragt einen Zuschuss zu den Reisekosten für alle deutschen Teilnehmer*innen, Teamer*innen und Sprachmittler*innen in EURO.

Reisekosten werden anhand des DPJW – Reiskostenrechners für die einfache Streckenentfernung vom Abfahrtort zum Begegnungsort in Polen berechnet.

Der polnische Parnter ist der Gastgeber und beantragt einen Programmkostenzuschuss in PLN bei seiner Zentralstelle oder direkt beim DPJW.

Wichtig! Sie beantragen immer die maximal möglichen Fördersätze. Nehmen Sie selbst keine Kürzungen in der Antragstellung vor.

Jugendbegegnungen

Dauer: mindestens 4 und höchstens 28 Tage
Altersgrenzen: zwischen 12 und 26 Jahren alt (in begründeten Fällen können auch jüngere Personen an der Begegnung teilnehmen)

Begegnungen

in Deutschland (D) 

in Polen (PL) / im Drittland (TRI)

Reisekosten

         

0,15€ / km

Programmkosten

(Berechnung nach Unterkunftsart)

Familie 17€

Herberge 40€

Bildungsstätte 60€

                     

Sprachmittler*innen

   60€

                       

Fachkräftebegegnungen

Dauer: mindestens 4 und höchstens 28 Tage 

Begegnungen

in Deutschland (D)

in Polen (PL) / im Drittland (TRI)

Reisekosten

           

0,15€ / km

Programmkosten

(Berechnung nach Unterkunftsart)

Familie 27€

Herberge 50€

Bildungsstätte 70€

                       

Sprachmittler*innen

120€

                       

Honorar für Referent*innen 

 320€

                       

Honorar pro Vortrag

75€

                       

 

Wie und Wann den Antrag stellen?

Wer stellt einen Förderantrag?

  • Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem Projektpartner aus Polen Begegnungen planen und umsetzen. 
  • Die Träger der Kulturellen Bildung richten die Förderanträge direkt an die BKJ.
  • Den gemeinsamen Antrag können beide Partner über das Online-Antragstellungportal OASE  stellen.
  • Der gemeinsame Antrag soll partnerschaftlich erarbeitet und von beiden Partnerorganisationen unterschrieben werden.
  • Nutzen Sie bei Fragen bitte die Kontaktmöglichkeiten. Wir finden einen Weg!

Welche Antragsfristen gelten?

  • Die Antragsfrist für deutsch-polnische Begegnungen im Jahr 2024 ist der 15.03.2024. Später eingehende Anträge kommen auf die Warteliste.

Bitte machen Sie sich auch auf den Internet-Seiten des DPJW mit dessen Förderpolitik und den Richtlinien vertraut.

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Ihre Ansprechpartnerin
Karolina Kuhnhenn

internationaler jugend.kultur.austausch

Telefonnummer:
+49 2191 - 934 82 55
E-Mail-Adresse:
kuhnhenn@bkj.de

Agnieszka Dudek

internationaler und deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch

Telefonnummer:
+49 30 48 48 60 52
E-Mail-Adresse:
dudek@bkj.de

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Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland.