
Förderbedingungen
Welche Programme sind förderfähig? Welche Kosten werden übernommen?
Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Planung und Finanzierung einer deutsch-polnischen Begegnung.
Was? Wo? Wer?
Was wird gefördert?
- Außerschulische Begegnungen zwischen Kindern und Jugendlichen aus Deutschland und Polen (und ggf. einem Drittland)
- Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikator*innen aus dem Bereich deutsch-polnischer Jugendkulturaustausch, auch mit Partnern aus einem Drittland
- Praktika und Hospitationen
- Publikationen, Medien, Ausstellungen, Aufführungen etc. von/über deutsch-polnische(n) Jugendbegegnungen
- Musikalische Begegnungen im Bereich Rock, Pop, Hip-Hop, Beat Boxing, Folk und Musiktheater
Bei Begegnungen soll der „Begegnungscharakter“ im Vordergrund stehen. Es soll zu einer konkreten Begegnung und gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmer*innen kommen.
Was ist nicht förderfähig?
- Touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen
- Festivals, Konzerte, Auftritte
- Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen
- Sprachstudien oder sonstige Studienaufenthalte
- Musikalische Begegnungen im Bereich Chor- und Orchester-Begegnungn etc.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind außerschulische, gemeinnützige Organisationen und Träger der Jugendhilfe aus Deutschland, die Begegnungen für Kinder, Jugendliche oder Fachkräfte im Bereich der Kulturellen Bildung mit einem Partner aus Polen organisieren möchten.
Internationale Begegnungen im Musikbereich
Im Musikbereich ist die BKJ für die Förderung internationaler Rock-, Pop-, Hip-Hop-, Beat Boxing-, Folk- und Musiktheater-Begegnungen zuständig. Eine Förderung für andere musikalische Begegnungsformate – wie z. B. Chor- und Orchester-Begegnungen – kann bei den jeweils zuständigen Organisationen im Musikbereich beantragt werden. Eine Förderung der Teilnahme an künstlerischen Festivals und der Durchführung von Konzertreisen ist dabei ausgeschlossen.
Hier finden Sie die Liste für die Förderung internationaler Begegnungen im Musikbereich zuständigen Organisationen
Welche Kosten werden gefördert?
Jugendbegegnungen ab 2021
Begegnungen | in Deutschland (D) | in Polen (PL) / im Drittland (TRI) |
Reisekosten | — | 0,12€ / km |
Programmkosten (Berechnung nach Unterkunftsart) | Familie 12€ Herberge 30€ Bildungsstätte 45€ | — |
Sprachmittler*innen | 60€ / Tag | — |
- Reisekosten werden anhand des DPJW – Reiskostenrechners für die einfache Streckenentfernung vom Abfahrtort zum Begegnungsort in Polen und bis zur polnischen Grenze mit einem Drittland berechnet.
- Die Fördersätze werden pro Tag und TN*in berechnet.
Fachkräftebegegnungen ab 2021
Begegnungen | in Deutschland (D) | in Polen (PL) / im Drittland (TRI) |
Reisekosten | — | 0,12€ / km |
Programmkosten (Berechnung nach Unterkunftsart) | Familie 22€ Herberge 40€ Bildungsstätte 55€ | — |
Sprachmittler*innen | 120€ / Tag | — |
Honorar für Referent*innen | 320€ / Tag | — |
Honorar pro Vortrag | 75€ | — |
- Reisekosten werden anhand des DPJW – Reiskostenrechners für die einfache Streckenentfernung vom Abfahrtort zum Begegnungsort in Polen und bis zur polnischen Grenze mit einem Drittland berechnet.
- Die Fördersätze werden pro Tag und TN*in berechnet.
Wie und wann den Antrag stellen?
Wie wird ein Förderantrag gestellt?
- Die Träger richten die Förderanträge an die zuständige Zentralstelle oder direkt an das DPJW.
- Welche Zentralstelle für Ihre Organisation zuständig ist, finden Sie über den Zentralstellen-Finder heraus.
- Den gemeinsamen Antrag können beide Partner über das Online-Antragstellungportal OASE stellen oder in Papierform bearbeiten.
- Der gemeinsame Antrag soll partnerschaftlich erarbeitet und von beiden Partnerorganisationen unterschrieben werden.
Welche Antragsfristen gelten?
- Im Jahr 2021 gibt es bei der BKJ keine Antragsfrist. Anträge können laufend gestellt werden. Der einzelne Antrag muss nicht drei Monate vor Projektbeginn gestellt werden, er muss aber vor Projektbeginn gestellt werden.
Bitte machen Sie sich auch auf den Internet-Seiten des DPJW mit dessen Förderpolitik und den Richtlinien vertraut.

internationaler jugend.kultur.austausch

internationaler jugend.kultur.austausch
Hier finden Sie Materialien, Hintergrundinfos und Praxiseinblicke