
Förderbedingungen
Welche Programme sind förderfähig? Welche Kosten werden übernommen?
Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Planung und Finanzierung einer internationalen Begegnung.
Was? Wo? Wer?
Was wird gefördert?
- Außerschulische bi- tri- und multilaterale Begegnungen zwischen Kindern/Jugendlichen aus Deutschland mit Partnerorganisationen aus dem Ausland (alle Länder).
- bi- tri- und multilaterale Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe, die in eine Kooperation zwischen Partnern aus Deutschland und einer Partnerorganisation aus dem Ausland (alle Länder*) tätig sind oder sein wollen.
- Publikationen, Medien, Ausstellungen, Aufführungen etc. von/über deutsch-internationale Jugend- und Fachkräftebegegnungen (über Kleinaktivitäten-Förderung).
Was ist nicht förderfähig?
- Touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen
- Festivals, Konzerte, Auftritte
- Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen
- Sprachstudien oder sonstige Studienaufenthalte
- Musikalische Begegnungen im Bereich Chor- und Orchester-Begegnungen etc.
Hier finden Sie die Liste für die Förderung internationaler Begegnungen im Musikbereich zuständigen Organisationen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem Projektpartner aus dem Ausland (alle Länder) Begegnungen planen und umsetzen möchten.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderung ist nur eine Teilfinanzierung. Der Zuschuss deckt nicht die gesamten Begegnungskosten ab.
- Bei den Zuschusssätzen handelt es sich um Richtwerte ( max. Zuschusshöhe), die je nach Haushaltslage abweichen kann.
- Das Anwerben von Drittmitteln wird empfohlen!
Welche Kosten werden übernommen?
Förderung der Programmkosten
Begegnung in Deutschland
Für alle Teilnehmer*innen, Betreuer*innen und Sprachmittler*innen (aus Deutschland und dem Ausland) werden die Fördersätze pro Tag und pro Person berechnet.
Unter Programmkosten sind alle Kosten, die in Verbindung mit dem Programm stehen gemeint. Das können Kosten für die Unterbringung, Verpflegung, Versicherung, Honorare, Miete, Material etc. sein .
Förderung der Reisekosten
Für Begegnungen im Ausland
Für die Berechnung des Reisekostenzuschusses gilt die einfache Streckenentfernung innerhalb Europas und die Luftlinieberechnung für Begegnungen weltweit. Gerechnet wird die Wegstrecke vom Abfahrtsort bis zum Begegnungsort. Dieser Zuschuss kann nur Teilnehmer*innen aus Deutschland gewährt werden.
Für TN*innen aus einigen bestimmten Ländern gibt es die Möglichkeit eines zusätzlichen Reisekostenzuschusses. Die Liste der vom BMFSFJ anerkannten Schwellen- und Entwicklungsländer der OECD DAC-Liste,
für zusätzliche KJP-Reisekostenzuschüsse für Maßnahmen in Deutschland finden Sie hier.
Fördersätze bei Jugendbegegnungen
Begegnungen | in Deutschland (D) | im Partnerland |
---|---|---|
Reisekosten | — | Europaweit: 0,12€/km |
Programmkosten | 24 € | — |
Vor- oder Nachbereitung | — | 30 € / Person |
Sprachmittler*innen | 305 € / Tag | — |
Fördersätze bei Fachkräftebegegnung
Begegnungen | in Deutschland (D) | im Partnerland |
---|---|---|
Reisekosten | — | Europaweit 0,12 € /km Weltweit 0,08 € / km |
Programmkosten | 40 € | — |
Vor- oder Nachbereitung | — | 50 € / Person maximal 500 € / Gruppe |
Sprachmittler*innen | 305 € / Tag | — |
Wie und Wann den Antrag stellen?
Wer stellt einen Förderantrag?
Antragsberechtigt sind BKJ-Mitgliedsorganisationen sowie gemeinnützige Vereine und Verbände in freier Trägerschaft.
Der Antrag für ein Begegnungsprojekt (analog oder online) im Folgejahr wird immer gemeinsam mit der ausländischen Partnerorganisation gemeinschaftlich erarbeitet und gestellt.
Hinweise zur Antragsstellung
- Die Antragstellung kann klassisch in Papierform oder elektronisch erfolgen.
- Das Antragsformular kann per Post oder via Email (als PDF) zugesendet werden.
Welche Antragsfristen gelten?
Antragsfrist für Anträge von Begegnungen (analog und digital) im Jahr 2023 ist der 31.01.2023.
Anträge müssen mindestens zwei Monate vor Projektbeginn gestellt werden.
Bitte machen Sie sich auch auf den Internet-Seiten des BMFSFJ mit dessen Förderpolitik und den Richtlinien vertraut.
internationaler jugend.kultur.austausch
Telefonnummer:
+49 2191 - 934 82 55E-Mail-Adresse:
kuhnhenn@bkj.de
Hier finden Sie Materialien, Hintergrundinfos und Praxiseinblicke