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Förderbedingungen

Welche Programme sind förderfähig? Welche Kosten werden übernommen?

Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Planung und Finanzierung einer internationalen Begegnung.

Was? Wo? Wer?

Was wird gefördert?

  • Außerschulische bi- tri- und multilaterale Begegnungen zwischen Kindern/Jugendlichen aus Deutschland mit Partnerorganisationen aus dem Ausland.
  • bi- tri- und multilaterale Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe aus Deutschland und Partnerorganisation aus dem Ausland.
  • über Kleinaktivitäten-Förderung: Publikationen, Medien, Ausstellungen, Aufführungen etc. von/über deutsch-internationale Jugend- und Fachkräftebegegnungen
  • Honorare: Die Auszahlung von Honoraren an ausländische Fachkräfte für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung bzw. als Online-Trainer*innen ist nur dann zuwendungsfähig, wenn der Vetragspartner der deutsche Projektpartner ist und es eine vertragliche Grundlage (Honorarvertrag) auf Eurobasis gibt. Der Honorarvertrag muss vom deutschen Projektpartner ins Deutsche übersetzt sowie sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden.
  • Über Kleinaktivitäten-Förderung: ohne viel Verwaltungsaufwand neue Formate und Ideen des digitalen Austauschs und viele andere Vorhaben, wie z.B. die Internationalisierung von Trägern oder die partizipative Planung und Vorbereitung von Begegnungen mit jungen Menschen.

Was ist nicht förderfähig?

  • Touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen
  • Festivals, Konzerte, Auftritte
  • Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen
  • Sprachstudien oder sonstige Studienaufenthalte
  • Musikalische Begegnungen im Bereich Chor- und Orchester-Begegnungen etc. 

Hier finden Sie die Liste für die Förderung internationaler Begegnungen im Musikbereich zuständigen Organisationen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem oder mehreren Projektpartner/n aus dem Ausland eine Begegnungen planen und umsetzen möchten.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung ist nur eine Teilfinanzierung. Der Zuschuss deckt nicht die gesamten Begegnungskosten ab.
  • Bei den Zuschusssätzen handelt es sich um Richtwerte ( max. Zuschusshöhe), die je nach Haushaltslage abweichen kann.
  • Das Anwerben von Drittmitteln wird empfohlen.

Welche Kosten werden gefördert?

Förderung der Programmkosten

Begegnung in Deutschland

Für alle Teilnehmer*innen, Betreuer*innen und Sprachmittler*innen (aus Deutschland und dem Ausland) werden die Fördersätze pro Tag und pro Person berechnet.

Unter Programmkosten sind alle Kosten, die in Verbindung mit dem Programm stehen gemeint. Das können Kosten für die Unterbringung, Verpflegung, Versicherung, Honorare, Miete, Material etc. sein.

Zusätzlich zu den Programmkosten kann der deutsche Träger einen Zuschuss für die Sprachmittlung beantragen. Der oder die Sprachmittler*innen sind Menschen, die der "Begegnungssprache-Sprachen" mächtig sind und die während der Begegnung bei der Kommunikation helfen. Es sind keine professionellen Dolmetscher*innen.

Die Reisekosten nach Deutschland für die ausländische Gruppe können nicht gefördert werden, außer die TN*innen reisen aus bestimmten Ländern an. Die Liste der vom BMFSFJ anerkannten Schwellen- und Entwicklungsländer der OECD DAC-Liste, für zusätzliche KJP-Reisekostenzuschüsse für Maßnahmen in Deutschland finden Sie hier.

Förderung der Reisekosten

Für Begegnungen im Ausland

Für die Berechnung des Reisekostenzuschusses gilt die einfache Streckenentfernung innerhalb Europas und die Luftlinieberechnung für Begegnungen weltweit. Gerechnet wird die Wegstrecke vom Abfahrtsort bis zum Begegnungsort. Dieser Zuschuss kann nur Teilnehmer*innen aus Deutschland gewährt werden. Alle weiteren Kosten vor Ort können leider nicht bezuschusst werden.

Der Träger aus Deutschland kann zusätzlich noch einen Zuschlag zu den Vor-und/oder Nachbereitungstreffen beantragen.

 

Fördersätze bei Jugendbegegnungen

Dauer: mindestens 5 Tage bis max. 30 Tage
Altersgrenzen: mindestens 8 Jahre alt und höchstens 26.
 

Begegnungen

in Deutschland (D)

 im Partnerland 

Reisekosten

Europaweit:  0,12€/km
Weltweit : 0,08 € / km

Programmkosten

24 €

Vor- oder Nachbereitung

30 € / Person
maximal 300 € / Gruppe 

Sprachmittler*innen

305 € / Tag

Fördersätze bei Fachkräftebegegnung

 Dauer: mindestens 5 Tage bis max. 30 Tage
 

Begegnungen

in Deutschland (D)

 im Partnerland

Reisekosten

Europaweit  0,12 € /km
Weltweit  0,08 € / km

Programmkosten

40 €

Vor- oder Nachbereitung

50 € / Person
maximal 500 € / Gruppe

Sprachmittler*innen

305 € / Tag

 

Wie und Wann den Antrag stellen?

Wer stellt einen Förderantrag?

Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem Projektpartner aus dem Ausland Begegnungen planen und umsetzen. 

Hinweise zur Antragsstellung

  • Das Antragsformular kann per Post oder via Email (als PDF) zugesendet werden.
  • Nutzen Sie bei Fragen bitte die Kontaktmöglichkeiten. Wir finden einen Weg!

Welche Antragsfristen gelten?

  • Antragsfrist für Anträge von Begegnungen (analog und digital) im Jahr 2024 ist der 31.01.2024.

  • Anträge müssen mindestens drei Monate vor Projektbeginn gestellt werden. Bei kurzfristiger Antragstellung wenden Sie sich vorab telefonisch an uns.

Bitte machen Sie sich auch auf den Internet-Seiten des BMFSFJ mit dessen Förderpolitik und den Richtlinien vertraut.

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Ihre Ansprechpartnerin
Karolina Kuhnhenn

internationaler jugend.kultur.austausch

Telefonnummer:
+49 2191 - 934 82 55
E-Mail-Adresse:
kuhnhenn@bkj.de

Agnieszka Dudek

internationaler und deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch

Telefonnummer:
+49 30 48 48 60 52
E-Mail-Adresse:
dudek@bkj.de

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Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland.