
Qualitätskonzept
Das Qualitätskonzept der Freiwilligendienste Kultur und Bildung besteht aus dem Rahmenkonzept und den Qualitätsstandards. Mit dem Rahmenkonzept werden die Grundlagen und Zielstellungen der Freiwilligendienste Kultur und Bildung beschrieben. Die konkreten Aufgaben bei der Umsetzung der Freiwilligendienste Kultur und Bildung sind in den Qualitätsstandards festgelegt.
Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung sind mit ihrem zeitintensiven Format eine besondere Form1 freiwilligen Engagements und ermöglichen den Einsatz in den Bereichen Kultur, Bildung und Politik. Ihre Angebote richten sich an alle Menschen – unabhängig von Alter, individuellen Fähigkeiten, Geschlechtsidentität, sozialer oder geografischer Herkunft –, die mindestens neun Jahre Schule durchlaufen haben2 und sich freiwillig für ein mindestens sechs Monate andauerndes Engagement in einer gemeinwohlorientierten Organisation entscheiden. Damit wollen die Freiwilligendienste Kultur und Bildung zu mehr freiwilligem Engagement und zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen beitragen. Sie unterbreiten den Freiwilligen, neben dem praktischen Einsatz, Möglichkeiten für die eigene Entwicklung und Orientierung, für ihren Kompetenzerwerb sowie für eine kritische Auseinandersetzung mit sich und ihrer Umwelt. Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung folgen dabei der Idee des lebensbegleitenden Lernens, die das selbstgewählte Lernen im Rahmen einer persönlichen, sozialen oder gesellschaftlichen Perspektive in den Mittelpunkt stellt.
Um mit ihrem Angebot sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung nachzukommen, werden die Freiwilligendienste Kultur und Bildung von gemeinwohlorientierten Organisationen (Einsatzstellen) umgesetzt, die die Gleichberechtigung diverser Lebensentwürfe anerkennen und in ihrer Arbeit den Allgemeinen Menschenrechten folgen. Die Einsatzstellen sind für den praktischen und arbeitsmarktneutralen Einsatz der Freiwilligen verantwortlich3. Sie bieten gemeinwohlorientierte Aufgabenfelder und ein Angebotsprofil, in welchem die Freiwilligen konkrete Praxis im Alltag und in Projekten erleben und gestalten können. Dabei geben sie den Freiwilligen die Möglichkeit, auf die Ausgestaltung ihres Freiwilligendienstes Einfluss zu nehmen. Durch diese Form der Mitbestimmung fördern Einsatzstellen das Interesse der Freiwilligen an der Mitgestaltung ihrer Umwelt und unterstützen damit aktives Demokratielernen. Träger stehen den Einsatzstellen beratend zur Seite und bieten darüber hinaus begleitende und reflektierende Bildungsangebote für die Freiwilligen an. Freiwillige, Einsatzstellen und Träger stehen untereinander in regelmäßigem Austausch. Gegenseitige Wertschätzung ist dafür die Grundlage.
Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung setzen sich auf institutioneller Ebene aktiv dafür ein, Diskriminierung in jeder Form entgegen zu treten. Dafür reflektieren sie die eigenen Strukturen und Prozesse, Begleit- und Bildungskonzepte sowie konkrete Handlungsweisen. Ziel ist es, exkludierende Strukturen in der eigenen Arbeit zu erkennen und abzubauen. Damit leisten sie einen Beitrag zur Umsetzung der Allgemeinen Menschenrechte auf Bildung und kulturelle Teilhabe für alle, der UN-Anti-Rassismus-Konvention, der UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland4.
Rahmenkonzept
Mit dem Rahmenkonzept werden die Grundlagen und Zielstellungen der Freiwilligendienste Kultur und Bildung beschrieben.
Im Glossar werden ausgewählte und im Qualitätskonzept verwendete Begrifflichkeiten vorgestellt.
Qualitätsstandards
In den Qualitätsstandards sind die konkreten Aufgaben bei der Umsetzung der Freiwilligendienste Kultur und Bildung festgelegt.
1 In der Regel ein Jahr in Vollzeit in den Jugendfreiwilligendiensten, mindestens eine halbes Jahr mit mindestens 20,5 Stunden pro Woche im generationsoffenen Freiwilligendienst
2 Vollzeitschulpflicht
3 Arbeitsmarktneutralität heißt, Freiwillige* dürfen in der Organisation nicht als Ersatz für hauptamtliche Mitarbeiter*innen eingesetzt werden oder die Schaffung eines Arbeitsplatzes verhindern.
4 Deutschland verpflichtet sich seit 1952 mit der Unterzeichnung der Europäische Menschenrechtskonvention (die sich auf die UN-Menschenrechtscharta von 1948 bezieht), der UN-Anti-Rassismus-Konvention 1967, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland 2006 sowie der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 zum aktiven Abbau von Diskriminierung und gesellschaftlicher Barrieren. Mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 verpflichtet sich Deutschland zum Schutz von Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, vor Diskriminierung und zur Wahrung ihrer Interessen.
Telefonnummer:
+49 30 - 48 48 60 20E-Mail-Adresse:
info@freiwilligendienste-kultur-bildung.de
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