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Der Weg zur Förderung

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Teams up! Jugendbegegnung im Bereich der Kulturellen Bildung planen und beantragen können.

Das Wichtigste in Kürze

Was wird gefördert?

Außerschulischer Jugendgruppenaustausch ...

  • von jungen Menschen zwischen 16 und 30 Jahren aus Deutschland und einem oder mehreren Ländern Afrikas (Ausnahme: Staaten mit instabiler Sicherheitslage); auch sind sogenannte „trilaterale“ Projekte mit einem Land des afrikanischen Kontinents sowie einem zusätzlichen asiatischen oder lateinamerikanischen Land möglich. 
  • der sich inhaltlich konkret mit einem der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen auseinandersetzt.
  • der von den beteiligten Partnerorganisationen gemeinsam entwickelt und beantragt wird.
  • der eine Hin- und Rückbegegnung ermöglicht und einschließlich der Vor- und Nachbereitungsphasen in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren stattfindet.
  • dessen Begegnungsphasen eine intensive künstlerische Zusammenarbeit der Gruppen beinhalten und so nicht nur das Globale Lernen, sondern auch transkulturelle Lernprozesse ermöglichen.
  • dessen einzelne Begegnungsphasen jeweils mindestens 14 und höchstens 30 Tage dauern; wenn zum Beispiel aufgrund bestehender Sicherheitswarnungen oder Pandemien keine persönlichen Begegnungen möglich sind, können eine oder beide Begegnungsphasen in Absprache mit dem Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk auch digital durchgeführt werden.
  • Auch die Förderung virtueller Elemente oder rein virtueller Jugendbegegnungen ist möglich.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Begegnungen, die eine gemeinnützige Organisation aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv ist, und ein Projektpartner aus einem Land des afrikanischen Kontinents gemeinsam planen und umsetzen.

Wichtig: Auch Organisationen, die von der BKJ beraten werden, stellen ihren Antrag auf eine Teams up! Begegnung direkt beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk (DAJW)

Wie hoch ist die Förderung?

Aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts gedeckt. Mindestens 25 Prozent der Ausgaben müssen aus Eigenmitteln oder Drittmitteln gedeckt werden. Das können z. B. Teilnehmerbeiträge, Spenden, kommunale Mittel oder Landesmittel sein, jedoch keine Bundesmittel z. B. aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Die Gesamtkosten können bei Erstantragssteller*innen bis zu 50.000 Euro betragen. Für größere Begegnungsvorhaben können begründet auch Summen beantragt werden, die darüber hinausgehen.

Wie wird ein Förderantrag gestellt?

Die Anträge auf Förderung müssen von den Projektpartnern gemeinsam ausgearbeitet und von der deutschen Partnerorganisation beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk eingereicht werden. Förderanträge müssen in Deutsch gestellt werden. Kosten für Übersetzungen, die im Zuge der partnerschaftlichen Antragstellung anfallen, können in das Projektbudget aufgenommen und bei einer Bewilligung über das Projekt abgerechnet werden.

Welche Antragsfristen gelten beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk?

Projektstart

Antragseingang bis zum

01.04.2024

31. Dezember (Einreichung Interessensbekundung bis zum 05. November)

01.08.2024

30. April (Einreichung Interessensbekundung bis zum 05. März)


Wichtig: Bitte rechnen Sie bei der Antragsstellung mit ein, dass der Projektstart mit der Vorbereitungsphase mindestens drei Monate vor der ersten Begegnung liegen sollte. Rechenbeispiel: Wenn Sie die erste Begegnung für das 3. Quartal planen, sollte das Projekt zum 2. Quartal starten und damit zum 31. Dezember des Vorjahres beantragt werden. Außerdem müssen Sie spätestens acht Wochen vor der avisierten Antragsdeadline ein Kurzkonzept des geplanten Projekts („Interessensbekundung“) beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk einreichen. Wir empfehlen Ihnen daher, mindestens drei Monate vor der geplanten Antragsabgabe telefonisch oder per E-Mail mit dem Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk Kontakt aufzunehmen, um im Vorfeld eine angemessene Beratung zur Antragsstellung zu bekommen und dessen Informationsangebot zu nutzen. Für eine allgemeine Beratung zu Projekten der Kulturellen Bildung im Rahmen von Teams up! können Sie zudem jederzeit die BKJ kontaktieren.

Acht Schritte zu einer Teams up! Jugendbegegnung im Bereich der Kulturellen Bildung

1

Die eigene Situation analysieren

  • Ist meine Organisation schon aktiv im internationalen Jugendaustausch oder besteht Interesse daran, künftig Jugendgruppenbegegnungen mit einem Land des afrikanischen Kontinents durchzuführen?
  • Gibt es dafür schon konkretere Pläne und Ideen oder sogar schon einen möglichen Partnerverein im anderen Land? Falls nicht, nutzen Sie den Vermittlungs-Steckbrief.
2

Mit dem Förderleitfaden von Teams up! vertraut machen

  • Passen die Kriterien der Programmlinie Teams up! zu unseren Formaten von Jugendbegegnungen und berücksichtigen wir die allgemeinen Fördergrundsätze wie etwa Partnerschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und die Partizipation aller Teilnehmer*innen?
  • Gibt es in unserer Organisation Interesse daran, über die Kulturelle Bildung entwicklungspolitische Themen wie die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) aufzugreifen?
  • Gibt es ein SDG, das uns oder die Jugendlichen aus dem Vereinsumfeld besonders interessiert?

Deutsch-Afrikanisches Jugendwerk: Förderleitlinie Teams up! Jugendbegegnungen für nachhaltige Bildung

3

Partnerschaft initiieren

  • Haben wir schon eine Vorstellung von einer für uns interessanten Partnerregion auf dem afrikanischen Kontinent oder gibt es schon eine Zusammenarbeit mit einem Träger in einem bestimmten Land?
  • Wenn nein, haben wir eine Strategie, wie ein Partner-Matching oder eine erste Kontaktaufnahme mit einer Partnerorganisation aussehen könnte?

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Partnersuche!

Welche afrikanischen Länder als Partnerländer in Frage kommen, können Sie der sogenannten DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete entnehmen. Bitte beachten Sie, dass keine Förderung für Länder mit Reisewarnungen des Auswärtigen Amts möglich ist.

4

Projektidee entwickeln

Kern von gelungenen Jugendbegegnungen ist eine gute Projektidee, die prägnant das künstlerische Vorhaben und die Gestaltung des künstlerischen Arbeitens mit den beiden Jugendgruppen umreißt. Auch sollten Sie überlegen, in welcher Form dabei auf das ausgewählten Nachhaltigkeitsziel (SDG) Bezug genommen werden soll. Wichtig ist es, die Projektidee von Anfang an gemeinsam mit dem Partner auf dem afrikanischen Kontinent zu entwickeln und dabei die Perspektiven aus Süd und Nord sowie der beteiligten Jugendlichen einzubeziehen. Wenn eine Förderung über Teams up! angestrebt wird, ist es generell sinnvoll, dafür ein Projekt komplett neu zu entwerfen.

Gerne können Sie eine erste Projektskizze bei der BKJ für eine Einschätzung einreichen. Wir empfehlen Ihnen, uns mindestens sechs Monate vor dem geplanten Projektstart für ein erstes Beratungsgespräch zu kontaktieren.

5

Projekt konkretisieren

Auf Basis weiterer Gespräche mit Ihrer Partnerorganisation beginnt eine detailliertere Planung der Begegnungen:

  • Welche ehrlichen Erwartungen haben beide Seiten an die Partnerschaft? Welche Motivationen stehen dahinter?
  • Wie kann sich unser künstlerisches Vorhaben im konkreten Begegnungsablauf von beispielsweise zweimal 14 Tagen widerspiegeln?
  • Sind dabei Reflexionsphasen und Slots zum Umgang mit der transkulturellen Situation eingeplant?
  • Wie wird das ausgewählte Nachhaltigkeitsziel (SDG) aufgegriffen und welche interessanten Akteur*innen und Orte könnten dafür einbezogen werden?
  • Welche Personen sind für die Leitungsteams vorgesehen, welche und wie viele Jugendliche sind pro Land beteiligt?
  • Wer ist im weiteren Verlauf für welche Teile der Organisation verantwortlich?
  • Wie und in welchen Abständen wollen wir miteinander kommunizieren?
  • Wie gehen wir mit Machthierarchien im Team um, die u.a. durch Wissensvorsprung oder Verantwortlichkeiten bspw. für das Budget entstehen?
  • Welche Thematiken könnten in der Arbeit mit den Jugendlichen, zusätzlich zu der Auseinandersetzung mit dem gewählten SDG, eine Rolle spielen?

Zuletzt sollten Sie noch einmal prüfen, ob die Planungen den wesentlichen Förderkriterien von Teams up! entsprechen.

6

Antragsentwurf erstellen

Zunächst sollten Sie sich einen Überblick über die auszufüllenden Unterlagen verschaffen:

  • Kurzkonzept (verlinktes pdf-Formular bitte zunächst herunterladen und dann neu öffnen)
  • Antragsformular
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Ablaufpläne
  • Dokumente für die Trägerprüfung

Die Vorbereitungs-, Zwischen- und Nachbereitungsphasen spielen bei der Antragsstellung eine genauso große Rolle wie die beiden eigentlichen Begegnungen.

Auf der Website zur Programmlinie Teams up! können Sie alle benötigten  Formulare und Info-Materialien herunterladen. Dort finden Sie auch Vorgaben für das Kurzkonzept sowie Ausfüllhilfen für das Antragsformular und den Kosten- und Finanzierungsplan, die Ihnen helfen, sich beim ersten Antragsentwurf zurechtzufinden.

Generell sollte der Antrag sichtbar partnerschaftlich erstellt werden, die Formulare und Info-Materialien werden daher vom Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk derzeit auch auf Englisch und Französisch angeboten. Der finale Antrag inklusive der oben genannten Dokumenten muss allerdings in deutscher Sprache eingereicht werden. Kosten für Übersetzungen im Zuge der partnerschaftlichen Antragserarbeitung können im Projektbudget berücksichtig werden.

Trägerprüfung

Bitte beachten Sie, dass parallel zum eigentlichen Antragsverfahren direkt bei Engagement Global eine Trägerprüfung durchlaufen werden muss. Dabei werden u. a. die Gemeinnützigkeit und Bonität Ihrer Organisation geprüft. Bereits in anderen Programmen von Engagement Global registrierte Träger durchlaufen eine stark verkürzte Prüfung. Sollte Ihre deutsche Organisation zu klein sein, um die Trägerprüfung erfolgreich zu durchlaufen, können Sie sich in einem so genannten Huckepackverfahren mit einem größeren Träger zusammenschließen.

7

Antragsunterlagen beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk einreichen

Acht Wochen vor der avisierten Antragsdeadline muss ein Kurzkonzept des geplanten Projekts beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk eingereicht werden (maximal eine DIN-A4-Seite). Dieses muss eine inhaltliche Darstellung des Vorhabens, den SDG-Bezug, Informationen zur bestehenden Partnerschaft sowie Angaben zu den finanziellen Rahmendaten enthalten. Wenn das Deutsch-Afrikanische Jugendwerk die Förderfähigkeit bestätigt, kann dort zur geplanten Deadline der fertige Antrag eingereicht werden. Mit Blick auf den gewünschten Projektstart sind dabei die entsprechenden Fristen zu beachten.

Die BKJ ist in das gesamte Antragsverfahren nicht involviert, sie berät Träger aus dem Bereich der Kulturellen Bildung aber zum Format Teams up! Jugendbegegnungen in allgemeinen Form. Der Austausch mit der BKJ kann genutzt werden, um gemeinsam zu reflektieren, ob das geplante Projekt grundsätzlich den Kriterien von Teams up! und für gelingende Kulturelle Bildung entspricht.

Antragsfristen:

Projektstart

Antragseingang bis zum

1. April 2024

31.12.2023 (Interessensbekundung bis 05. November)

1. August 2024

30.04.2024 (Interessensbekundung bis 05. März)


Weitere Informationen zur Antragstellung beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk finden Sie hier.

8

Rückmeldung zur Förderung abwarten und danach mögliche weitere Beratung in Anspruch nehmen

Nachdem Sie das Kurzkonzept eingereicht haben, prüft das Deutsch-Afrikanische Jugendwerk (DAJW) anhand dessen die Förderfähigkeit des Projekts. Wenn es die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt, können Sie den eigentlichen Antrag einreichen. In einer weiteren Schleife prüft das DAJW diesen auf Vollständigkeit sowie auf inhaltliche und finanzielle Aspekte. Ggf. erhalten Sie den Antrag mit Verbesserungswünschen zurück. Sie können dann in einem vorgegebenen Zeitraum einmalig die geforderten Änderungen vornehmen und eine verbesserte Antragsversion einreichen. Sollte der Antrag danach aus Sicht des Deutsch-Afrikanischen Jugendwerks nicht bewilligungsfähig sein, wird er von diesem abgelehnt und kann überarbeitet zur nächsten Frist erneut eingereicht werden. Die letztendliche Förderentscheidung trifft auf Basis der Prüfung durch das DAJW das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Eine Rückmeldung dazu, ob ein Projekt gefördert wird oder ob es eine Förderung unter bestimmten Auflagen gibt, erfolgt seitens des DAJW in der Regel frühestens einen Monat vor dem geplanten Projektstart.

Als BKJ beraten wir Sie auch nach der Bewilligung gerne weiterhin fachlich und inhaltlich bei der Umsetzung Ihrer Begegnung!

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Gefördert von

Logo von Engament Global – Service für Entwicklungsinitiativen

Mit Mitteln des

Logo des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Durch das

Logo Deutsch-Afrikanisches Jugendwerk

Für den Inhalt dieser Seite ist alleine die BKJ verantwortlich; die hier dargestellten Positionen geben nicht den Standpunkt von Engagement Global oder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wieder.

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