
Teilnahme
am MIXED UP Wettbewerb
Wettbewerbsthema im Jahr 2023: „Gelungene Partizipation in Kooperationsprojekten der Kulturellen Bildung“
Der Einsendeschluss ist am 18. Juli 2023.
Viele kulturelle Bildungsprojekte verfolgen das Ziel, soziale und kulturelle Mitgestaltung für Kinder und Jugendliche zu stärken. Teilhabe- und Bildungsgerechtigkeit prägen die Strategien und Konzepte zahlreicher Träger der Kulturellen Bildung. Ausgehend von den Bedürfnissen der jungen Menschen stehen bei ihren Angeboten die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und ihr kreativer Blick auf die eigene Zukunft im Mittelpunkt. Dabei entsteht ein großer Möglichkeitsraum, in dem Beteiligung auf vielfältige Art und Weise stattfinden kann.
Projekte, die Kinder- und Jugendpartizipation erfolgreich umsetzen, stellen sich ebenso den Herausforderungen: Sie finden Antworten auf Fragen, wie etwa das Versprechen auf Teilhabe für ausnahmslos alle Menschen innerhalb der jeweiligen Zielgruppe gelten kann, welche unterschiedliche Ansprache für junge Menschen in urbanen oder ländlichen Räumen gewählt werden muss oder wie Akteure durch Kooperation ihre Angebote stärker in den Sozialraum öffnen können.
Kurzum: Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) zeichnet in diesem Jahr Projekte aus, die sich in Kooperationsteams der Herausforderung gelungener Partizipation innerhalb kultureller Bildungsprojekte stellen.
Mit dem MIXED UP Wettbewerb sollen kulturelle Bildungseinrichtungen, Schulen, Kulturinstitutionen, Kindertagesstätten, Künstler*innen, Kulturvereine, Elterninitiativen oder Kommunalverwaltungen gefunden werden, die in Kooperation miteinander Beteiligungsräume für Kinder und Jugendliche schaffen.
Von Kindern und Jugendlichen initiierte Projekte, die gemeinsam mit Akteuren der Kulturellen Bildung realisiert wurden, stehen zusätzlich im Fokus.
Wettbewerbsthema 2023
Was zeichnet der Wettbewerb aus?
Der MIXED UP Wettbewerb zeichnet Projekte oder kurzfristige Angebote aus, die durch ein Kooperationsteam oder in einem Netzwerk umgesetzt werden. Dabei sind Kinder und Jugendliche in Absprache- und Konzeptionsprozesse nachvollziehbar eingebunden.
Welcher Partizipationsbegriff ist beim MIXED UP Wettbewerb zugrunde gelegt?
Zunächst: Der Begriff ist diffus. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit innerhalb der (kulturellen) Kinder- und Jugendarbeit, findet er in unterschiedlichen Kontexten jedoch eine andere Auslegung. An Ihrer eigenen Auslegung sind wir interessiert. Im Folgenden werden Möglichkeiten gelungener Partizipationsmomente aufgezeigt:
Teilnehmer*innen (und Eltern)
- können Anliegen und Interessen in die Entwicklung und Umsetzung der Projekte und Angebote einbringen,
- über Inhalte und Abläufe mitentscheiden,
- erleben im Projekt/Angebot einen demokratischen Raum, der die Kinderrechte auf Förderung, Beteiligung und Schutz achtet. Die Angebote sind dadurch z. B. leicht zugänglich, inklusiv und diversitätssensibel ausgerichtet.
Wie soll das Projekt/Angebot sein?
Das Projekt/Angebot sollte z. B.
- Kinder und/oder Jugendliche maßgeblich in der Konzeption und Umsetzung beteiligen;
- Kindern und/oder Jugendlichen die Möglichkeit geben, Verantwortung zu übernehmen;
- Entscheidungsprozesse etwa durch Gremien im kommunalen Raum verankern (z. B. Jugendparlamente, Beiräte);
- die Entscheidungs-/Gestaltungs-/Mitspracheräume von Kindern und Jugendlichen im Schulalltag stärken und/oder erweitern;
- Themen, Interessen, Prozesse und Bedürfnisse der jungen Menschen selbst zentral fokussieren;
- jungen Menschen die Möglichkeit geben, selbstorganisiert zu lernen und das Gelernte eigenständig weiterzugeben;
- Teilnehmer*innen Ressourcen und Unterstützung geben, um sich für Themen, ihrer Generation und/oder für andere Menschen einzusetzen, die ihnen wichtig sind;
- den Teilnehmer*innen Möglichkeiten geben, sich konkret zu engagieren bzw. das freiwillige Engagement im Sozialraum kennenzulernen, z. B. in Vereinen, Jugendverbänden/-gruppen, Initiativen;
- die Selbstwirksamkeit, Selbstbestimmung und das Empowerment der Teilnehmer*innen in den Vordergrund stellen.
Diese Auflistung umfasst Möglichkeiten – keines der eingereichten Projekte und Angebote muss jeden hier aufgezählten Aspekt abdecken.
Wie werden die Einreichungen bewertet?
Die Herausforderungen, denen sich partizipative Kooperationsprojekte stellen müssen, sind je nach Projekt und Angebot unterschiedlich. Daher ist es für die Einreichungen wichtig, den individuellen Ansatz in seiner besonderen Wirksamkeit nachvollziehbar zu beschreiben.
Hierbei können Antworten auf folgende Fragen die Qualitäten der Projekt- und Angebotskonzepte hervorheben:
- Inwiefern geben Erwachsene (Fachkräfte, Künstler*innen, Entscheidungsträger*innen) innerhalb der Projektdurchführung Macht ab und stärken das Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung junger Menschen tatsächlich?
- Welche konkrete Vorstellung, was Partizipation bedeutet, wird dem Projekt/Angebot zugrunde gelegt? Wie funktioniert z. B. die Beteiligung am künstlerischen Prozess, die auch eine politische Teilhabe mittels künstlerischer Mittel fokussiert?
- Wie wird Beteiligung von Kindern und/oder Jugendlichen innerhalb der künstlerischen Praxis realisiert?
- Was bekommen die Teilnehmer*innen mit auf den Weg, um sich innerhalb ihrer eigenen Lebenswirklichkeit an Entscheidungsprozessen beteiligen zu können?
- Wie eröffnet das Projekt/das Angebot einen Resonanzraum für junge Menschen, deren Stimme in der Gesellschaft ansonsten selten bis gar nicht Gehör findet?
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Die Projekte, Angebote und Konzepte
Welche kreativen und kulturellen Konzepte werden ausgezeichnet?
Die zeitlich befristeten Projekte oder die regelmäßigen Angebote schaffen Zugänge zu Künsten, Kultur, Spiel, Bewegung und Medien und unterstützen Kinder und Jugendliche darin, ihre Stärken und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Die Teilnehmer*innen sind selbst gestalterisch tätig und können zentral über Umsetzung und Inhalte mitbestimmen.
Es können alle kulturellen Ausdrucksformen einbezogen werden: Bildende Kunst, Film/Video, Fotografie, Literatur, Medien, Museum, Musik, Tanz, Theater, Zirkus etc. Dazu gehören auch Jugend- und Alltagskulturen wie bspw. Rap, Graffiti, soziale Medien oder andere Inhalte, die junge Menschen nutzen, um sich auszudrücken und sich mit ihren Themen auseinanderzusetzen. Auch spiel- und erlebnispädagogische Angebote, bewegungsorientierte und umweltdidaktische Ansätze sind explizit möglich, wenn sie mit Medien oder kreativer Gestaltung verbunden sind.
Welche Formate werden ausgezeichnet und wie sollen diese umgesetzt sein?
Zeitlich kann es sich um ein dauerhaftes, langfristiges Angebot oder auch um ein einmaliges, zeitlich begrenztes Projekt handeln. Möglich sind also regelmäßige wöchentliche (Nachmittags-)Angebote, Workshop-Angebote, Unterrichtsexkursionen, Projekttage oder auch einmalige Ferienworkshops im Hort sowie viele andere Formate, wie gemeinsame Blogs, Festivals, Service Learning oder Flashmob-Reihen.
Das Projekt oder Angebot kann auch digital sein. Vielleicht verbindet es analoges kreatives Arbeiten mit Apps oder digitalem Austausch und schafft so hybride Formate.
Wann sollten die Projekte stattfinden bzw. stattgefunden haben?
Die Projekte/Angebote können bereits durchgeführt worden sein oder aktuell noch stattfinden. Das Projektende sollte nicht länger als ein Jahr (Mai 2022) zurückliegen. Projekte, die sich noch in der Planung befinden, können nicht berücksichtigt werden.
Welche Teilnehmer*innen sollen die Projekte haben?
Die Projekte bzw. Angebote richten sich an junge Menschen, können aber auch Eltern oder andere Besucher*innen der Einrichtungen der Kooperationspartner mit einbeziehen. Die Projekte können an eine kleine Gruppe (z. B. im Hortbereich), an mehrere Gruppen (z. B. klassenübergreifend) oder an viele junge Menschen im gesamten Sozialraum gerichtet sein (z. B. Projekte an verschiedenen Standorten). Sie können altershomogen oder altersgruppenübergreifend arbeiten. Die Förderung von und Arbeit mit Peers ist besonders gerne gesehen.
Mit wie vielen Konzepten kann ein Träger teilnehmen?
Ein Träger kann mehrere Projekte oder Angebote für die Teilnahme am MIXED UP Wettbewerb einreichen. Für jedes Projekt oder Angebot muss das Bewerbungsformular gesondert ausgefüllt werden.
Die Kooperation
Inwieweit ist Kooperation für die Teilnahme am MIXED UP Wettbewerb Voraussetzung?
Grundlegend für die Teilnahme am MIXED UP Wettbewerb ist, dass das Projekt oder Angebot von mindestens zwei Kooperationspartnern umgesetzt wird, z. B. aus Kultur, Sozialraum und Jugendarbeit. Mindestens einer der Kooperationspartner muss eine formale Bildungseinrichtung sein (Kindertagesstätte oder Schule). Weitere Kooperationspartner können z. B. auch eine kommunale Einrichtung, ein Verein, ein*e selbstständige*r Künstler*in sein.
Es ist auch möglich – und in diesem Jahr insbesondere gewünscht –, dass eine selbstorganisierte Jugendgruppe mit einer formalen und/oder non-formalen Bildungseinrichtung oder anderen (kulturellen) Partnern aus dem Sozialraum kooperiert.
Unabhängig von den Wettbewerbsschwerpunkten: Wichtig ist, dass aus der Bewerbung hervorgeht, dass die Bewerber*in, welche die Bewerbung für den MIXED UP Wettbewerb ausfüllt, nicht allein agiert, sondern für das Projekt mit einem oder mehreren Kooperationspartnern zusammenarbeitet. Wie eng diese Partnerschaft ist, wie lange die Kooperation besteht, welche Aufgaben jeweils übernommen werden oder welche Kooperationspartner dabei sind, das kann sehr vielfältig sein.
Wer kann Kooperationspartner sein?
Einer der Kooperationspartner muss eine Kinderbetreuungseinrichtungen, z. B. Horte, Kindertagesstätten, Träger von Mittagsbetreuung, oder Schule/Schulträger sein, z. B. offene und gebundene Ganztagsschulen, Halbtagsschulen mit Hortkooperationen, Grundschulen, Förderschulen, Gesamtschulen, Gymnasien.
Weitere Kooperationspartner können sein:
- Träger der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, z. B. Jugendkunstschulen, Kinder- und Jugendzirkusse, Spielmobile, Jugendchöre und -orchester, Jugendkulturzentren, Medienzentren, …
- außerschulische Bildungseinrichtungen, z. B. Musikschulen, Bibliotheken, Volkshochschulen, Bildungsstätten, …
- Kulturinstitutionen, z. B. Theater, Museen, Orchester, …
- Vereine, z. B. Tanzvereine, Amateurtheater, Blasmusikvereine, Kunstvereine, Trachtenvereine…
- weitere Kooperationspartner aus dem Sozialraum, z.B. soziokulturelle Zentren, Kinder- und Familienzentren, Jugendzentren, Seniorenheime, Unternehmen …
- andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. Sportvereine, Jugendverbände, offene Häuser,
- Selbstorganisationen, z. B. Jugendgruppen, Jugendverbände, Migrantenselbstorganisationen, Initiativen …
- Akteur*innen aus dem Ganztag, z. B. Arbeitsgemeinschaften, Jugendsozialarbeit, Eltern, Schulfördervereine ...
- Einzelpersonen, z. B. Künstler*innen und Kulturpädagog*innen aller Sparten, Kulturvermittler*innen, politische Bildner*innen, …
- Kooperationspartner können auch internationale Träger sein, insofern ein in Deutschland ansässiger Träger die Bewerbung einreicht.
Entscheidend ist, dass es sich um eine Kooperation handelt, in der unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven zusammenkommen, um das Angebot als Kooperationsteam zu gestalten.
Selbstorganisierte Jugendgruppen können Kooperationspartner aus der Liste formaler und non-formaler Kooperationspartner frei wählen.
Preise
Welche Preise gibt es?
Es werden drei Preise mit je 5.000 Euro vergeben.
Zudem können die Preisträger*innen und weitere Wettbewerbsteilnehmer*innen nach der Preisverleihung ihre Kooperationspraxis und Projekte einem breiten Publikum in einer Praxisgalerie vorstellen. Diese ist im digitalen Format mit etwas zeitlichem Abstand zur Preisverleihung geplant. Außerdem wird das Projekt oder ein vergleichbares Angebot des Antragstellers professionell von einem*r Fotograf*in begleitet.
Teilnehmen
Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Bewerbung ist über ein Online-Formular möglich.
Innerhalb des Formulars gibt es Hinweise zur Beantwortung der jeweiligen Fragen. Wir bitten Sie für Ihre Bewerbung außerdem, auch die beteiligten Kinder und Jugendlichen zu Wort kommen zu lassen. Hinweise dazu finden sich ebenso im Formular.
Wer kann die Bewerbung einreichen?
Bewerben können sich Träger im gesamten Bundesgebiet, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern arbeiten. Das sind z. B. außerschulische Bildungseinrichtungen, Schulen, Horte, Kulturinstitutionen, Sportvereine, Jugendverbände, Künstlerkollektive, Kulturvereine, Elterninitiativen, Einrichtungen der (offenen) Kinder- und Jugendarbeit, Kommunalverwaltungen etc. Auch Einzelpersonen können Träger und Partner sein, z. B. ein*e einzelne*r Kulturpädagog*in oder Künstler*in oder selbstorganisierte Jugendgruppen.
Wann muss die Bewerbung eingereicht werden?
Der Einsendeschluss ist am 18. Juli 2023.
Wann werden die Preisträger bekanntgegeben?
Eine Rückmeldung zur Bewerbung erreicht Sie Mitte Oktober 2023.
Die Preisverleihung ist für November 2023 in Berlin geplant.
Telefonnummer:
+49 30 - 48 48 60 30E-Mail-Adresse:
info@mixed-up-wettbewerb.de
Hier finden Sie Materialien, Hintergrundinfos und Praxiseinblicke