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Ein lachendes Mädchen mit erhobenem Daumen
Prävention und Kindeswohl

Dachverbandliches Schutzkonzept

Auch in Angeboten von Vereinen und Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung kann es (sexualisierte) Gewalt geben. Um das Risiko zu minimieren, muss der Schutz der Kinder und Jugendlichen strukturell gewährleistet werden.

Ein Schutzkonzept hilft allen im Projekt, im Verein, in der Einrichtung oder im Verband. Es orientiert, informiert und bietet Handlungssicherheit. Es schützt Kinder und Erwachsene. Es stärkt Mitarbeiter*innen, Honorarkräfte und Ehrenamtliche. Es hilft Eltern bei der Orientierung.

Das hier zur Verfügung gestellte dachverbandliche Schutzkonzept ist daher als Anregung und Leitfaden für Träger, Einrichtungen und Verbände zu verstehen, die ein speziell auf ihre Praxis, ihre Rahmenbedingungen und ihre Struktur(en) zugeschnittenes Schutzkonzept erarbeiten möchten. Es sollte jedoch nicht von einer einzelnen Person „am Schreibtisch“ erstellt werden. Im Gegenteil! In die Schutzkonzept-Entwicklung sollten möglichst viele Menschen einbezogen werden – die Leitungsebene, Mitarbeiter*innen, Honorarkräfte, Ehrenamtliche und vor allem Kinder, Jugendliche und Eltern. Je mehr Menschen beteiligt werden, desto mehr werden das Ergebnis mittragen und aktiv umsetzen.

Für Vereine, Verbände und Einrichtungen im Handlungsfeld der Kulturellen Bildung ist es wichtig, dass das jeweilige Schutzkonzept die Besonderheiten und Potenziale ihrer jeweiligen Praxis berücksichtigt und weiterhin ermöglicht – zum Beispiel in Hinsicht auf Körperlichkeit, Berührungen und Beziehungen sowie auf notwendige Freiräume. Zugleich muss es Kindern und Jugendlichen zuverlässigen Schutz, sichere Räume, verlässliche Ansprechpartner*innen, Hilfe und Unterstützung bieten. Es sollte zudem darauf zielen, die Widerständigkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Ein Schutzkonzept …

  • identifiziert Momente und Situationen in der konkreten Bildungsarbeit einer Einrichtung, eines Vereins, eines Verbands usw., in denen es besonders aufmerksam zu sein gilt.
  • beschreibt, wie Täter*innen vorgehen, und beschreibt (neue) Verhaltensweisen, die dafür sorgen, dass ihnen möglichst schnell Hindernisse in den Weg gestellt werden können und Kinder und Jugendliche sicher und geschützt sind.
  • erläutert, was in Verdachtsfällen oder bei vorliegender sexualisierter Gewalt zu tun ist (Handlungsleitfaden).
  • benennt, wer Ansprechpartner*in ist und Hilfe bietet für Akteur*innen, die einem Kind oder einer*einem Jugendlichen helfen wollen oder selbst Hilfe benötigen.

Es gilt, Risiken in den Blick zu nehmen: Welche Strukturen oder Merkmale in der Arbeit oder Einrichtung begünstigen Täter*innen-Strategien? Welche strukturellen Veränderungen müssen vorgenommen werden? Ebenso gilt es, eigene Stärken zu erkennen und auszubauen: Wo werden Kinder und Jugendliche schon jetzt gut geschützt und wie kann der Schutz noch besser werden?

Durch Selbstreflexion und Bewusstseinsbildung wird ergründet, welche Grenzen schützen und eingehalten werden sollen. Der Prozess sollte zu einer gemeinsamen Haltung führen, die öffentlich kommuniziert wird. Empfehlenswert ist die Begleitung durch externe Fachleute aus dem Bereich Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt.

Maßnahmen zur Umsetzung eines Schutzkonzepts können unter anderem sein:

  • Fortbildung und Qualifizierung: Grundlagenwissen muss Beteiligten aller Ebenen vermittelt werden
  • Partizipation verstärken: Machtgefälle verringern, indem Kinder und Jugendliche mitentscheiden
  • Informationsveranstaltungen: Eltern sensibilisieren und einbeziehen in Prävention
  • Beschwerdeverfahren: Ansprechpartner*in, zusätzliche Beschwerdewege sowie der weitere Umgang mit den Informationen müssen bekannt sein, auch außerhalb des Vereins, des Verbandes, der Einrichtung usw.
  • Kooperation: Verpflichtung zur Kooperation mit externen Fachleuten auf dem Gebiet der Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt

Das vorliegende Schutzkonzept widmet sich aktuell konkret dem Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. Darüber hinaus gibt es weitere Formen der Kindeswohlgefährdung, vor denen Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Auf diese wird hier nicht weiter eingegangen, allerdings sind einige vorgestellte Maßnahmen auch bei anderen Kindeswohlverletzungen wirksam. Wenn es aber um konkrete Fragen zu Vernachlässigung, Cybermobbing, häuslicher Gewalt u. a. geht, sind weitere Aspekte mitzudenken.

Ein Schutzkonzept und die damit verbundenen Maßnahmen sind nicht immerwährend und müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und überarbeitet werden. 2023 wurde das Schutzkonzept um Aspekte ergänzt, die den Fakt aufgreifen, dass die Trennlinie zwischen analog und digital in den Angeboten der Kulturellen Bildung fließend ist. Aus diesem Grund berücksichtigen wir in unserer Präventions- und Interventionsarbeit den digitalen Raum mit seinen Chancen und Risiken.

Das vorliegende Schutzkonzept umfasst:

  • das Leitbild „Prävention und Kindeswohl“ der BKJ,
  • Erläuterungen und einen Fragenkatalog zur Durchführung einer Risikoanalyse,
  • Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt,
  • Maßnahmen zur Intervention bei Verdachtsfällen oder bei vorliegender sexualisierter Gewalt,
  • Maßnahmen zur Aufarbeitung und ggf. Rehabilitation nach einem Vor- oder Verdachtsfall.

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Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland.