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internationaler jugend.kultur.austausch

Kleinaktivitäten-Förderung

Mit Hilfe der Förderung von sogenannten „Kleinaktivitäten“  können ohne viel Verwaltungsaufwand neue Formate und Ideen des digitalen Austauschs und viele andere Vorhaben gefördert werden, die für den internationalen Austausch von Nutzen sind: z.B. eine gemeinsame digitale Ausstellung, die partnerschaftliche Erstellung einer Publikation, die audiovisuelle Dokumentation einer Begegnung, oder auch ein Werbetag vor Ort in der Einrichtung, bei dem junge Menschen für internationalen Austausch motiviert werden.

Es ist auch möglich, z.B. mit mehreren Kleinaktivitäten-Förderungen mehrere Tageshonorare für Coaches zu finanzieren, die eine Organisation bei dem eigenen Internationalisierungsprozess unterstützen oder gemeinsam mit jungen Menschen einen partizipativen Planungsprozess für ein Begegnungskonzept durchzuführen, das anschließend zur Förderung beantragt und verwirklicht werden soll. 

Mit der Kleinaktivitätenförderung können Projekte, Prozesse und Vorhaben umgesetzt werden, die nicht mit festen Fördersätzen und Teilnehmer*innenlisten abgerechnet werden, aber trotzdem die internationale Begegnungsarbeit unterstützen. Der Fantasie sind dabei (fast) keine Grenzen gesetzt. Sprechen Sie uns mit Ihrer Idee an! 

Diese Förderung kann jedoch ausdrücklich nicht als ergänzende Finanzierung für Begegnungen genutzt werden, die mit Fahrtkosten- und/oder Tagessätzen gefördert werden.

Was? Wer? Wie?

Was wird gefördert?

Grundsätzlich können Projektideen und -formate gefördert werden, bei denen es nicht zu einer analogen Begegnung der Partnerorganisationen kommt.

Mögliche Formate sind neben den oben genannten beispielhaft auch: Online-Veranstaltungen, Fotowettbewerbe, digitales Theater und Storytelling, mehrsprachige Methodensammlungen und Publikationen, Erstellung von virtuellen Dokumenten zu einem gemeinsam recherchierten Thema, Podcasts aufnehmen, Ausstellungen, Filme, Aufführungen und andere offene Veranstaltungen, die keine Teilnehmer*innen-Liste als Nachweis benötigen.

Wer wird gefördert?

Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Träger der Kulturellen Jugendbildung und soziokulturellen Arbeit aus Deutschland, die im internationalen Jugendaustausch tätig sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal 1.000 Euro Förderung pro Vorhaben bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent (111,10 EURO).

Wie wird ein Förderantrag gestellt?

Die Trägerorganisation aus Deutschland reicht das sehr kurze Antragsformular direkt bei der BKJ ein. Im Antragsformular sollen kurz und verständlich dargestellt werden:

  • das Format des Vorhabens,
  • die Ziele und Zielgruppe(n), Methoden, Thematik,
  • der Nutzen für den internationalen Jugendkulturaustausch bzw. der unmittelbare Bezug zum internationalen Jugendkulturaustausch,
  • der Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan.

Förderantrag Kleinaktivitäten (Muster)

Wie wird der Verwendungsnachweis vorgelegt?

Spätestens zwei Monate nach Projektende soll der Verwendungsnachweis bei der BKJ vorgelegt werden. Er enthält:

  • einen kurzen Bericht über die Durchführung des Vorhabens,
  • ein Belegexemplar (falls Produkte entstanden sind),
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan, (Muster)
  • eine Belegliste (Muster).
Ihre Ansprechpartnerin
Karolina Kuhnhenn

internationaler jugend.kultur.austausch

Telefonnummer:
+49 2191 - 934 82 55
E-Mail-Adresse:
kuhnhenn@bkj.de

Agnieszka Dudek

internationaler und deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch

Telefonnummer:
+49 30 48 48 60 52
E-Mail-Adresse:
dudek@bkj.de

Individuelle Beratung
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Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland.