
Kleinprojekte
Mit Hilfe der Förderung von Kleinprojekten "4x1 - ist einfacher" können ohne viel Verwaltungsaufwand neue Formate und Ideen des digitalen Austauschs und viele andere Vorhaben gefördert werden, die für den deutsch-polnischen Austausch von Nutzen sind: z.B. eine gemeinsame digitale Ausstellung, die partnerschaftliche Erstellung einer Publikation, die audiovisuelle Dokumentation einer Begegnung, oder auch ein Werbetag vor Ort in der Einrichtung, bei dem junge Menschen für den deutsch-polnischen Austausch motiviert werden.
Mit "4x1 - ist einfacher" können Projekte, Prozesse und Vorhaben umgesetzt werden, die nicht mit festen Fördersätzen und Teilnehmer*innenlisten abgerechnet werden, aber trotzdem die deutsch-polnische Begegnungsarbeit unterstützen. Der Fantasie sind dabei (fast) keine Grenzen gesetzt. Sprechen Sie uns mit Ihrer Idee an!
Diese Förderung kann jedoch ausdrücklich nicht als ergänzende Finanzierung für Begegnungen genutzt werden, die mit Fahrtkosten- und/oder Tagessätzen gefördert werden.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich können Projektideen und -formate gefördert werden, bei denen es nicht zu einer analogen Begegnung der deutschen und polnischen Partnerorganisationen kommt.
Mögliche Formate sind neben den oben genannten beispielhaft auch: Online-Veranstaltungen, Fotowettbewerbe, digitales Theater und Storytelling, mehrsprachige Methodensammlungen und Publikationen, Erstellung von virtuellen Dokumenten zu einem gemeinsam recherchierten Thema, Podcasts aufnehmen, Ausstellungen, Filme, Aufführungen und andere offene Veranstaltungen, die keine Teilnehmer*innen-Liste als Nachweis benötigen.
Wie hoch ist die Förderung?
"4x1 ist einfacher" steht für eine maximale Förderung von 1.000 Euro bei einem Eigenanteil von 111 Euro (mindestens 10%).
Wie wird ein Förderantrag gestellt?
Die Trägerorganisation aus Deutschland reicht das sehr kurze Antragsformular direkt bei der BKJ ein. Im Antragsformular sollen kurz und verständlich dargestellt werden:
- das Format des Vorhabens,
- die Ziele und Zielgruppe(n), Methoden, Thematik,
- der Nutzen für den internationalen Jugendkulturaustausch bzw. der unmittelbare Bezug zum internationalen Jugendkulturaustausch,
- der Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan.
Wie wird der Verwendungsnachweis vorgelegt?
- Ca. 8 Wochen nach Ende des Projekts soll die Abrechnung als inhaltlich-rechnerischer Verwendungsnachweis bei der BKJ vorgelegt werden.
- Den genauen Termin zur Einreichung sowie alle erforderlichen Unterlagen sind im Bewilligungsschreiben aufgeführt.
Mehr Informationen und Projektbeispiele finden Sie auf der DPJW-Webseite unter

internationaler jugend.kultur.austausch
Telefonnummer:
+49 2191 - 934 82 55E-Mail-Adresse:
kuhnhenn@bkj.de

internationaler und deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch
Telefonnummer:
+49 30 48 48 60 52E-Mail-Adresse:
dudek@bkj.de
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