Zukunftsallianz Jugend
Mit Kultureller Bildung Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Digitalität gestalten!
Mit Kultureller Bildung Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Digitalität gestalten!
Über die Zukunftschancen junger Menschen und unserer Gesellschaft wird heute entschieden. Wir brauchen jetzt eine Allianz für die Jugend, damit die junge Generation nicht zur Verliererin der aktuellen Krise wird.
Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen haben durch die Corona-Krise empfindliche Begrenzungen erfahren, bereits bestehende soziale Ungerechtigkeiten wurden verstärkt. Dies wiegt umso schwerer, als Kinder und Jugendliche gerade jetzt kulturelle Angebote brauchen, um ihre Welt zu reflektieren, eigene Standpunkte zu entwickeln und sich aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft zu beteiligen. Genau dies sind die Stärken der Kulturellen Bildung.
Die Frage nach einer gerechten Zukunft stellt sich nicht zuletzt angesichts der Herausforderungen einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaftspolitik. Jetzt gilt es, gemeinsam soziale, kulturelle, ökonomische und ökologische Ressourcen für eine nachhaltige, gerechte Gesellschaft zu sichern, die Diversität lebt und die europäisch und international eingebunden ist. Zugleich gilt es, den Prozess der Digitalisierung aktiv zu gestalten: gestalterisches Potenzial der Digitalität für Bildung und Demokratie konsequent zu nutzen und hier den Risiken des digitalen Raums für Kinder und Jugendliche wie für unsere Demokratie insgesamt proaktiv zu begegnen.
1. Neue Strategien für Bildungsgerechtigkeit und kulturelle Teilhabe innerhalb von Bildungsallianzen zu entwickeln und strukturell zu fördern, um für alle Kinder und Jugendlichen dauerhaft Zugänge zu Kultur und Bildung zu sichern.
2. Bildung ist mehr als Schule: Digitalpakt 2.0 über Schule hinaus vorantreiben, um zivilgesellschaftliche Orte und kommunale Einrichtungen kultureller Kinder- und Jugendbildung in der Entwicklung digitaler und hybrider Angebote zu unterstützen, damit kreative und emanzipierte Teilhabe ermöglicht wird.
3. Fachstrukturen der Kulturellen Bildung unterstützen, um Lösungsstrategien für gesellschaftspolitische Zukunftsfragen kontinuierlich zu erarbeiten.
Durch den Anspruch, den vielfältigen Lebenslagen junger Menschen und aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden, haben sich die Aufgaben der Träger Kultureller Bildung deutlich ausgeweitet und sind komplexer und anspruchsvoller geworden. Mit einer Aufstockung der Förderung der Kulturellen Bildung im Kinder- und Jugendplan des Bundes auf mindestens 15 Millionen Euro können die dafür notwendigen nachhaltigen Bildungsstrukturen für diese Herausforderungen gesichert und weiterentwickelt werden.
Durch die Corona-Pandemie sind viele Träger Kultureller Bildung in ihrer Existenz bedroht. Zugleich erfordert eine kinder- und jugendgerechte Bewältigung der Corona-Krise zusätzliche Maßnahmen der Träger, auch, um die psycho-sozialen Folgen für Kinder und Jugendliche aufzuarbeiten und zu reflektieren. Die akute Gefährdung der bisher verlässlichen außerschulischen Orte Kultureller Bildung für Teilhabe und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen muss jetzt abgewendet werden. Daher fordern wir die Einrichtung eines Corona-Hilfeprogramms für die Jugendarbeit, das bestehende Strukturen sichert und notwendige Innovation und Weiterentwicklung fördert. Eine vollumfängliche kulturelle Teilhabe junger Menschen muss gerade heute und in Zukunft sichergestellt werden.
Damit umfassende Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gelingen kann, besteht eine drängende Herausforderung in der Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für Bildung, Inklusion und kreative Prozesse. Die Förderung des Ausbaus digitaler Angebote und Infrastrukturen sowie die Schaffung analog-digitaler Räume des Austauschs muss vorangetrieben werden. Träger der Kulturellen Bildung müssen darin unterstützt werden, gemeinsam mit Politik und Zivilgesellschaft systematisch Strukturen, Angebotsformen und die Fachkräftequalifizierung für eine zukunftsfähige analog-digitale Kinder- und Jugendarbeit weiterzuentwickeln.
Die BKJ fordert eine qualitätsorientierte Ausgestaltung des für 2025 geplanten Rechts auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Hierbei müssen Qualitätsmaßstäbe für non-formale Bildung in der Umsetzung dieses Rechts bundesweit gesichert werden. Ganztagsbetreuung muss in der Umsetzung die Eigenständigkeit der außerschulischen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe als gleichberechtigte Verantwortungsträger stärken und sicherstellen.
Um Kindern von Anfang an kulturelle Teilhabe und individuelle Förderung zu ermöglichen, muss Kulturelle Bildung, auch im Rahmen der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes, in Kindertagesstätten gestärkt werden. Benötigt wird eine Förderung für die Implementierung, Qualifizierung und Vernetzung einer kulturellen Bildungspraxis mit jüngeren Kindern. Die Kooperationspraxis von kulturellen Partnern und Kindertagesstätten muss stärker als bisher gefördert werden.
Freiwilligendienste müssen attraktiv und zugangsoffen ausgestaltet werden. Mit dem Ziel der Inklusion müssen diese allen Interessierten offenstehen. In der neuen Legislaturperiode müssen ein Rechtsanspruch für eine Förderung des Dienstes, verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für Freiwillige durch ein Freiwilligengeld sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Menschen mit besonderen Lebensumständen, Behinderungen und anderen schwierigen Voraussetzungen umgesetzt werden.
Das Engagement von Vereinen muss befördert und nicht mit bürokratischen Hemmnissen beladen werden. Dazu gehört z. B. eine unbürokratische Festbetragsfinanzierung. Eine Stärkung der Engagementstrukturen verlangt nach einer Förderung der analogen und digitalen Infrastruktur und erfordert bessere Rahmenbedingungen für die materielle und immaterielle Anerkennung der Engagierten und Vereine. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts muss daher der Bedeutung der Zivilgesellschaft für die politische Willensbildung gerecht werden.
Junge Menschen in Risikolagen brauchen zusätzliche positive Bildungserfahrungen, Gemeinschaftserleben und die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Deshalb muss die Förderung des äußerst erfolgreichen Bundesprogramms „Kultur macht stark” für die Zeit ab 2023 weiter gesichert und aufgestockt werden. Die BKJ fordert gemeinsam mit den Programmpartnern und Begleitstrukturen die Fortsetzung und Weiterentwicklung des Programms, um entstandene Kooperationen und Angebote zu stärken, mehr Bündnisse zu mobilisieren und kommunale Vernetzung für Kulturelle Bildung auszubauen.
Durch die Corona-Krise wurde die Wichtigkeit des Ausbaus der digitalen Kommunikation und des Austauschs unterstrichen, auch und gerade im Bereich der Kulturellen Bildung. Die BKJ fordert dazu auf, die bisherige Fokussierung des Digitalpakts auf non-formale Bildung auszuweiten und lebensbegleitendes Lernen in lokalen analog-digitalen Bildungslandschaften gemeinsam mit den Akteuren der kulturellen Jugendbildung zu gestalten. Kinder- und Jugendliche sind mit ihren Erwartungen an Digitalisierung und künstliche Intelligenz zentral einzubeziehen und aktiv zu beteiligen. Ein Digitalpakt 2.0 muss von den Beteiligungs-, Förder- und Schutzrechten junger Menschen ausgehen.
Eine zukunftsfähige Bildungspolitik muss den Transfer zwischen Forschung und Praxis weiter ausbauen. Forschung für Kulturelle Bildung muss den Bedarf und die Erfahrung der bundesweiten Praxisfelder aufgreifen, um in der Praxis Wirkung zu entfalten. Dafür müssen Forschungsmittel auch für Träger der Kulturellen Bildung im Kontext von praxisrelevanter Forschung zugänglich gemacht werden. Herausragende Wissensplattformen und Dialogforen wie das Kooperationsprojekt „Wissensplattform Kulturelle Bildung Online“ müssen durch eine verlässliche und dauerhafte Förderung gestärkt und fortgeführt werden, um aktuelle Herausforderungen der Bildungspolitik bearbeiten zu können.
Gerade infolge der Corona-Krise müssen viele Kultureinrichtungen und zivilgesellschaftliche Träger Kultureller Bildung ihre Angebote für Kinder und Jugendliche stark einschränken. Die Weiterführung zahlreicher Programme der kulturellen Bildungsarbeit ist aufgrund von Etatkürzungen, die die oft freiberuflichen Kulturvermittler*innen treffen, ungewiss. Wir fordern daher, dass gerade jetzt Kultureinrichtungen als Orte der kulturellen Teilhabe stärker mit den bestehenden Fachstrukturen der Kulturellen Bildung kooperieren und so Synergieeffekte entstehen – für eine zeitgemäße Vermittlungspraxis. Kulturelle Teilhabe und Kulturelle Bildung müssen als Kernaufgaben in der Bundeskulturpolitik verankert werden, in der sie ihrer Impulsfunktion nachkommen können.
Es ist eine langfristige kulturpolitische Aufgabe, Veränderungen in unserer Gesellschaft gemeinsam mit Kultureinrichtungen, -verbänden und Initiativen zu gestalten. Dies gilt v. a. auch für Fragen der Kulturellen Bildung und Teilhabe. Wir fordern die Bundeskulturpolitik daher auf, die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Verbänden und Einrichtungen der Kulturellen Bildung wieder stärker auszubauen, z. B. durch die Berücksichtigung Kultureller Bildung im Programm „NEUSTART KULTUR”, und diese bei aktuellen Fachfragen zum gesellschaftlichen Wandel von Diversität bis hin zur Digitalität konsequent einzubinden.
Eine lebendige Demokratie in Deutschland und Europa bedarf einer aktiven kulturellen Bildungsarbeit als Puls einer offenen und auch in Zukunft nachhaltigen Gesellschaft. Die zivilgesellschaftlichen Träger der Kulturellen Bildung müssen finanziell und strukturell darin unterstützt werden, Orte der gesellschaftlichen Debatte und Verständigung bereitzustellen, die in den Lebenswelten der Menschen wurzeln.
Die finanzielle Förderung des internationalen Jugendaustauschs muss substantiell erhöht werden, um deutlich mehr jungen Menschen, unabhängig von ihrem ökonomischen Status, wertvolle Lern- und Lebenserfahrungen mit kultureller Diversität auf europäischer Ebene und weltweit zu ermöglichen. Dabei müssen neben der Förderung bilateraler Jugendwerke und Förderstellen vorrangig diejenigen flexiblen Förderinstrumente gestärkt werden, die den Fachorganisationen Freiheit bei der Wahl der Partnerländer lassen und ihnen so das Eingehen auf die vielfältigen Bedarfe junger Menschen ermöglichen.
Auch die Fachorganisationen der Kulturellen Bildung müssen mit einer politisch gewollten und akzeptierten Rolle als zivilgesellschaftliche Mittlerorganisationen neben den klassischen Mittlerorganisationen offiziell anerkannt, gestärkt und in die Entwicklung von Strategien der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik eingebunden werden.
Maßnahmen der international agierenden Fachorganisationen der Kulturellen Bildung und ihrer Partner im Ausland müssen eine sichtbare Rolle in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik spielen. Deren wichtige demokratiefördernden nicht-formalen Bildungswirkungen sollen im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses durch fachlichen Austausch, Unterstützung bei Aufbau und Erhalt zivilgesellschaftlicher Strukturen und durch gezielte Zusammenarbeit mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern in Partnerländern neben dem klassischen Kulturaustausch und der Spracharbeit unterstützt und stärker anerkannt werden.