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UBSKM-Gesetz als wichtiger Aufschlag: BKJ fordert nachhaltige Verankerung von Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen
Stellungnahme • März 2026

UBSKM-Gesetz als wichtiger Aufschlag: BKJ fordert nachhaltige Verankerung von Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen

veröffentlicht:
Thema
Prävention und Kindeswohl
Schlagworte
Kinderrechte • Schutzkonzept

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) begrüßt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) und die damit verbundene Stärkung von Prävention, Aufarbeitung und Betroffenenbeteiligung in Deutschland. Für die nachhaltige Umsetzung des Gesetzes sind allerdings zwingend verschiedene Maßnahmen auf Bundes-, Länder und kommunaler Ebene nötig.

UBSKM-Gesetz ist kinderschutzpolitische Zeitenwende

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) begrüßt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz ) und die damit verbundene Stärkung von Prävention, Aufarbeitung und Betroffenenbeteiligung in Deutschland.

Die BKJ unterstützt ausdrücklich die Arbeit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), des Betroffenenrates und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission. Deren Stärkung ist richtig und wichtig.

Außerdem unterstützt die BKJ die konsequente Umsetzung des UBSKM-Gesetzes (Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen [Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG], vom 3. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 107) und möchte mit ihren Mitgliedsstrukturen einen Beitrag, insbesondere zur flächendeckenden Etablierung von Schutzkonzepten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, leisten. Die Entwicklung von Schutzkonzepten ist ein Prozess, um wirksame, angemessene Lösungen zu entwickeln und in die Breite zu tragen.

Aus der Sicht der BKJ markiert das Gesetz mit den vorgenommenen Änderungen im SGB VIII eine kinderschutzpolitische Zeitenwende: Es geht nicht mehr um das ‚Ob‘, sondern um das ‚Wann‘ und ‚Wie‘ flächendeckender, qualitätsgesicherter Schutzkonzepte. Schutzkonzepte sollen perspektivisch bundesweit ein Qualitätsmerkmal für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden.

Für eine nachhaltige Umsetzung des Gesetzes fordert die BKJ deshalb auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene:

Die Erfahrungen zeigen: Es gibt einen hohen Unterstützungsbedarf auf lokaler Ebene – insbesondere bei Beratung, Qualifizierung und Prozessbegleitung. Wirksamkeit entsteht dort, wo Beratung, Fortbildung und ausreichende Finanzierung zusammenspielen. Verbände sind zentrale Multiplikatoren: Sie erreichen die Basis, sichern Qualitätsstandards und ermöglichen kollegiales Lernen. Bund und Länder sind gefordert, verlässliche Ressourcen über Projektlogiken hinaus bereitzustellen.

Darüber hinaus braucht es verbindliche Zeitleisten und transparente Kriterien für Schutzkonzepte als Förderbedingung – mit ausreichenden Übergangsfristen und vorausschauender Kommunikation an die Träger. Gleichzeitig dürfen die Prozesse nicht kompliziert sein und zu mehr Bürokratie führen. Dabei müssen Schlupflöcher geschlossen werden: Jede*r, der Angebote für Kinder und Jugendliche macht, – auch kommerzielle Anbieter – sollte ein verbindliches Schutzkonzept erstellen.

Es bedarf neben dem, zur Stärkung der Strukturen, überregionale und verstetigte Beratungsstellen, die nicht an Projektfinanzierungen gebunden sind. In Fällen von (sexualisierter) Gewalt sollen diese Ansprechstrukturen den lokalen Trägern, Bundesverbänden und überregionalen Akteur*innen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Ähnlich wie „Safe Sport“ für den Sportbereich, müssen deshalb bundesweite Ansprechstrukturen für die Kulturelle Bildung und Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut und unterhalten werden.

Kinderschutz und Schutzkonzepte in der Kulturellen Bildung

Kulturelle Bildung ist von Nähe, Vertrauen und intensiven pädagogischen Beziehungen geprägt – häufig altersübergreifend und in ehrenamtlichen Strukturen verankert. Beispielsweise gehören in Tanz, Theater und Zirkus körperliche Nähe und Berührungen zur fachlichen Praxis. In anderen Sparten wie der Musik ist Einzelunterricht typisch. Schutzkonzepte, in denen diese Besonderheiten geregelt werden, sind daher unerlässlich.

Nachhaltig verankerte und partizipativ entwickelte Schutzkonzepte sind aber ‚das‘ Instrument, um Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vor (sexualisierter) Gewalt zu schaffen und in (Verdachts-)fällen klar, verbindlich und handlungssicher zu reagieren. Deshalb müssen Schutzkonzepte immer sparten- und kontextspezifisch sein. Grundsätze sind übertragbar, aber jedes Konzept muss die Besonderheiten der eigenen Strukturen reflektieren. Schreib- oder Mustervorlagen können Anregungen geben, ersetzen aber keine interne Qualitätsentwicklung. Aus diesem Grund benötigen Schutzkonzeptprozesse Zeit und Ressourcen.

Viele lokale Vereine und Träger der Kulturellen Bildung arbeiten mit begrenzten Ressourcen. Dennoch müssen und wollen auch ehrenamtliche und prekär finanzierte Strukturen Schutzkonzepte erarbeiten und leben – dafür braucht es Unterstützung. Träger, die unter generellen Kürzungen leiden und somit keine Planungssicherheiten haben, können keine wirksamen Kinderschutzmaßnahmen implementieren.

Bereits auf dem Weg: Kinderschutzmaßnahmen in der BKJ

Die BKJ setzt sich seit Jahren für präventive, beteiligungsorientierte Strukturen ein und beschäftigt sich in ihrem Fachausschuss Prävention und Kindeswohl beständig mit dem Thema. Der Fachausschuss hat ein „Dachverbandliches Schutzkonzept für das Handlungsfeld Kulturelle Bildung“ entwickelt, welches viele Träger als Handreichung in der Entwicklung ihrer eigenen Schutzkonzepte unterstützt.

Derzeit unterstützt die BKJ mit dem Förderprogramm „Start2Act“, gefördert durch die Europäische Union, Träger der Kulturellen Bildung bei Sensibilisierungsmaßnahmen sowie der Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten. Ein 2025 von der BKJ durchgeführtes Beratungsprogramm, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), hat gezeigt, dass Träger einen hohen Bedarf an kostenfreien, niedrigschwelligen und ressourcenorientierten Beratungen zu Schutzkonzepten haben.

Die BKJ ist sich sicher: Damit Kinderschutz zu gelebter Praxis wird, braucht es klare Regeln, verlässliche Ressourcen und die partnerschaftliche Verantwortung aller Ebenen – Bund, Länder, Kommunen, Verbände und lokaler Träger!

Diese Stellungnahme wurde beschlossen durch den Fachausschuss Prävention und Kindeswohl, 26. Februar 2026.

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