Skip to main content
home
chevron_right
Verbandspositionen
chevron_right
Leitbild Prävention und Kindeswohl der BKJ
Stellungnahme • Juli 2019

Leitbild Prävention und Kindeswohl der BKJ

veröffentlicht:

Mit diesem Leitbild positionieren sich die BKJ und ihre Mitglieder gegen sexualisierte Gewalt sowie jegliche andere Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und verpflichten sich, sich aktiv und präventiv für ihren Schutz einzusetzen.

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist der Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland. Wir setzen uns für die Verwirklichung der Rechte aller jungen Menschen auf kulturelle Teilhabe, gesellschaftliche Mitwirkung und gerechte Lebens- und Bildungschancen ein. Über 50 bundesweite Fachorganisationen und Landesverbände bilden das Netzwerk der BKJ. Sie bündeln ihre Ziele und entwickeln ihre Angebote gemeinsam weiter: in den Bereichen Bildende Kunst, Digitale Medien, Film, Fotografie, Literatur, Museum, Musik, Rhythmik, Spiel, Tanz, Theater und Zirkus.

Mit Angeboten Kultureller Bildung unterstützen wir Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung und stärken sie in ihrer Selbstwahrnehmung und Aus-drucksfähigkeit. Umfassende Partizipation und Mitbestimmung, Stärkenorientierung und Fehlerfreundlichkeit sind Grundprinzipien unserer Arbeit. Wir berücksichtigen individuelle Bedürfnisse, Interessen und die Lebenslagen der Beteiligten. Die Wertebasis unserer Praxis bilden die Menschenrechte und die Orientierung an der Menschenwürde. Vertrauen, Achtsamkeit und Respekt sehen wir als Grundlagen des Umgangs miteinander an. Wir nehmen jedes Individuum in seiner Eigenständigkeit und seinen Äußerungen ernst. Machtverhältnisse und -beziehungen reflektieren wir in unserer Arbeit kritisch.

Wir übernehmen Verantwortung für das Wohlergehen, den Schutz und die Realisierung der Rechte junger Menschen. Wir tun dies als Akteur*innen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung, in unserer Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen auf der Grundlage von § 1 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention. Wir verurteilen sexualisierte Gewalt sowie jegliche andere Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Wir setzen uns aktiv und präventiv für den Schutz des Kindeswohls ein. Wir sind aufmerksam für jede Gefährdung des Kindeswohls und gehen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sexualisierte, physische und psychische Gewalt, Misshandlung, Verwahrlosung gegen/von Kinder/n und Jugendliche/n vor. Gewalt kann von Individuen und Strukturen ausgehen. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in den Angeboten und Praxisformen Kultureller Bildung eine sichere Umgebung vorfinden, in der sie vor Gewalt und allen Formen von Grenzverletzungen zuverlässig geschützt sind.

Wir leisten einen Beitrag, damit insbesondere sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche öffentlich thematisiert wird: Tabuisierung, Verharmlosung und der Verschleierung von sexualisierter Gewalt wirken wir bewusst entgegen. Wir stellen uns gegen einen leichtfertigen Umgang mit Grenzverletzungen und sogenanntes „Victim Blaming“ – auch im Bereich digitaler Kommunikation. Wir informieren haupt- und ehrenamtliche Akteur*innen in unserem Praxisfeld, qualifizieren und vernetzen sie. Wir sind sensibel und sensibilisieren in unserer Sprache und unseren Texten im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Die Potenziale und Möglichkeiten der Praxis Kultureller Bildung und von Kunst und Kultur für ein junges Publikum zur Prävention wollen wir noch stärker als bisher nutzen und ausschöpfen.

Für alle Praxisformen der Kulturellen Bildung sind ästhetische und sinnliche Erfahrungen grundlegend. Körperlichkeit und körperliche Nähe sind in vielen Bereichen zentral und aus der Praxis nicht wegzudenken. Im gemeinsamen künstlerischen Schaffen entstehen oft persönliche und intensive Vertrauensverhältnisse und Beziehungen. Da dies für die Praxis Kultureller Bildung grundlegend ist, müssen wir in Hinsicht auf individuelles Empfinden von Nähe und Distanz, auf Abhängigkeitsverhältnisse und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheit für alle Beteiligten schaffen. Dies gilt ebenso für das Handeln der Anleiter*innen und Fachkräfte. Unser Tun ist geleitet von einem achtsamen Umgang miteinander, einem offenen und aufmerksamen Blick sowie der ausdrücklichen Parteilichkeit für die Interessen und Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen.

Die BKJ nimmt die beschriebenen Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes in ihrem eigenen verbandlichen Handeln wahr: in der Arbeit ihrer Gremien, in ihrer Kommunikation und in den Angeboten, Projekten und Programmen in den Geschäftsbereichen Kooperationen und Bildungslandschaften, Freiwilliges Engagement und Kulturelle Bildung international.

Dieses Leitbild wurde von den BKJ-Mitgliedern im Jahr 2017 beschlossen und bildet den ersten Baustein des 2021 fertiggestellten dachverbandlichen Schutzkonzepts für das Handlungsfeld Kulturelle Bildung: