Freiwilligendienste Kultur und Bildung jetzt ausbauen und stärken – Gleichrangigkeit von Diensten verankern
Stellungnahme der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Stellungnahme der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) unterbreiten seit 25 Jahren vielfältige Angebote zum Engagement in Kultur und Bildung. Im September 2025 haben circa 2.500 neue, junge Freiwillige bundesweit in Kultur- und Bildungseinrichtungen ihren Dienst aufgenommen. Die Nachfrage von Interessierten ist konstant hoch. Im Durchschnitt interessieren sich vier junge Menschen für einen Freiwilligenplatz. Die Bereitschaft für ein zeitintensives freiwilliges Engagement nach der Schule in Kultur und Bildung ist also ungebrochen. Diesen Beitrag junger Menschen gilt es durch gute Rahmenbedingungen anzuerkennen und zu befördern.
Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung stehen mitten in der Zivilgesellschaft. Alle beteiligten Einrichtungen, Trägerorganisationen und die BKJ als Zentralstelle sind in der Umsetzung dem Gemeinwohl verpflichtet.
Der Schlüssel für den Erfolg der Freiwilligendienste Kultur und Bildung liegt
Alle Akteure zeichnet aus, dass ihr Engagement freiwillig, wirkungsvoll, sinnstiftend und nachhaltig ist. Daraus leitet sich ein hoher Stellenwert für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ab.
Die ungebremste Nachfrage nach den Plätzen in unseren Freiwilligendiensten steht im Widerspruch zur grundlegend prekären finanziellen und personellen Ausstattung der beteiligten Einrichtungen im Kultur- und Bildungsbereich.
Zur Gewährleistung echter Teilhabegerechtigkeit und zur Beseitigung dieses Mangels sollte nach Expertise der BKJ ein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst gesetzlich verankert werden.
Ein Rechtsanspruch würde den bedarfsgerechten Ausbau der Freiwilligendienste Kultur und Bildung ermöglichen und Gewähr für einen Platzaufwuchs bieten. Ein solcher Aufwuchs in einem so nachgefragten Bereich ist unserer Auffassung nach im gesellschaftlichen Interesse und ein Gebot jugendgerechter Politik.
Die Debatte um die Einführung eines – vorerst freiwilligen – Wehrdienstes zeigt, dass sich auf Fragen gesellschaftlicher Anerkennung und materieller Ausstattung umfassende und überzeugende Antworten finden lassen. Diese Wertschätzung sollte auch den Freiwilligendiensten zugutekommen.
Staat und Gesellschaft sollte die Engagementbereitschaft junger Menschen grundlegend gleich viel wert sein, unabhängig davon, wofür sich ein junger Mensch einsetzt: Die Verteidigung des Landes, der Bevölkerungsschutz, die Gesundheitsversorgung, der Erhalt der Natur, der Sport oder die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mittels Kunst, Kultur und Bildung – jeder Dienst hat seine Berechtigung und leistet seinen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Dieser Anspruch auf Anerkennung und Gleichrangigkeit muss auch bei einer etwaigen Wiedereinführung der Wehrpflicht zur Geltung kommen. Das hieße, dass es jungen Männern deutscher Staatsbürgerschaft dann freistehen muss, ob sie einen Freiwilligendienst, einen Wehrdienst, einen Zivildienst oder einen Freiwilligendienst als Zivildienstersatz (nach §14c Zivildienstgesetz) leisten. Es bedeutet auch, dass jeder junge Mensch, der bereits einen Freiwilligendienst, und damit also einen Dienst für die Gesellschaft geleistet hat, von jeder weiteren Dienstpflicht entbunden ist.
Wenn die Freiwilligendienste für Dienstpflichtige offen sein sollen, darf das nicht zu Lasten von anderen engagementbereiten Gruppen gehen. Das wäre der Fall, wenn die Plätze in den Freiwilligendiensten nicht ausgebaut werden. In Hinsicht auf mehr Teilhabegerechtigkeit braucht es den Ausbau der Freiwilligendienste in einer Vorhaltefunktion zivilgesellschaftlicher Infrastruktur. Dies auch weil bereits eine Dienstpflicht junger Männer quantitativ einen Mehrbedarf an Einsatzorten mit sich bringen würde.
Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung verfügen über fundierte Erfahrungen, was ein attraktives Bildungs- und Orientierungsangebot für junge Menschen ausmacht. Dieses Wissen teilen wir gerne mit Trägern und Einsatzstellen anderer Dienste, denn gerade in der Ausgestaltung eines neuen Zivildienstes als künftigen Wehrersatzdienst sollten diese Kenntnisse über Gelingensbedingungen im Sinne einer lebensbegleitenden Lernerfahrung in die Planung und Ausgestaltung einfließen. Die BKJ und die Träger in den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung sind prädestinierte Partner für die qualitätsvolle Umsetzung von zivilgesellschaftlichen Dienstangeboten mit Bildungscharakter.
Diese Stellungnahme wurde beschlossen durch den BKJ-Vorstand am 07. Oktober 2025.