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Schutzkonzepte in der Kulturellen Bildung
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Prävention wirksam gestalten

Prävention wirksam gestalten

Um das Risiko (sexualisierter) Gewalt bei Vereinen und Trägern der Kulturellen Bildung zu minimieren, bündelt dieser Abschnitt zentrale Präventionsmaßnahmen. Sie richten sich sowohl an die handelnden Personen als auch an die Strukturen, in denen sie arbeiten – Prävention bedeutet daher immer auch strukturelle Weiterentwicklung.

Personalauswahl

Täter*innen suchen häufig gezielt Tätigkeiten mit engem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen. Daher muss Kinderschutz bereits im Bewerbungsverfahren sichtbar sein – z. B. durch klare Haltung, Referenzen, erweitertes Führungszeugnis, sowie durch die Ergänzung von Arbeits- oder Honorarverträgen um Schutzleitlinien (Verhaltenskodex, Schutzkonzept, Schutzerklärung). Dies schafft klare Grenzen, schreckt potenzielle Täter*innen ab und stärkt alle Beteiligten.

Verhaltenskodex

Wirksame Prävention braucht gemeinsam entwickelte, verbindliche Regeln für den Umgang miteinander. Sie sollen schriftlich fixiert, von allen Mitarbeitenden unterschrieben und sichtbar sowie altersgerecht zugänglich sein. Inhaltliche Schwerpunkte können sein: Nähe und Distanz, Beteiligung, Transparenz, Eins-zu-Eins-Situationen, räumliche Rahmenbedingungen, digitale Medien, Kommunikation, Umkleidesituationen und angemessene Sprache.

Maßnahmen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, dienen als zusätzliches Sicherheitsnetz und sollen sie stärken. Die Verantwortung für ihren Schutz liegt jedoch immer bei den Erwachsenen!

Beispiele für Verhaltenskodizes

LandesarbeitsgemeinschaftArbeit Bildung Kultur NRW: Verhaltenskodex
https://www.lag-abk.de/files/Verhaltenskodex_LAGABK.pdf open_in_new

Qualifizierung

Alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in der Kulturellen Bildung arbeiten – ob haupt- oder ehrenamtlich, festangestellt oder freiberuflich – müssen zu Kinderschutz sensibilisiert und qualifiziert sein. Schulungen sollen das eigene Rollenverständnis klären, Risiken (sexualisierter) Gewalt auch im digitalen Kontext thematisieren und konkrete Präventionsansätze sowie Methoden vermitteln, die über reine Sensibilisierung hinausgehen.

Maßnahmen für Kinder und Jugendliche – Information und Empowerment

Kinder und Jugendliche sollen ihre Rechte kennen, persönliche Grenzen setzen können und darin bestärkt werden, diese einzufordern. Präventionsmaßnahmen müssen immer altersgerecht sein – die Kulturelle Bildung bietet viele Möglichkeiten niedrigschwellige Angebote durchzuführen, z.B. ein Theaterprojekt zu individuellen Grenzen. Dazu gehören:

  • Unterstützung beim Wahrnehmen und Einfordern eigener Rechte sowie Hinweise auf verfügbare Hilfen (z. B. „Nummer gegen Kummer“).
  • Förderung von Selbstwirksamkeit und Empowerment.
  • Ermutigung, körperliche und psychische Grenzen klar zu benennen.
  • Anerkennung, dass Grenzen individuell und situationsabhängig sind.

Respekt gegenüber den Grenzen anderer – auch Erwachsener.

Auch online brauchen junge Menschen transparente Möglichkeiten zur Beteiligung und zur Abgrenzung (z. B. klare Logout-Optionen). Gespräche über (sexualisierte) Gewalt im digitalen Raum sollen altersgerecht informieren, ohne zu verängstigen. Medienpädagogik stärkt die digitale Kompetenz. Bei Vorfällen darf Kindern und Jugendlichen keine Schuld zugesprochen werden – die Verantwortung liegt immer bei der Täterperson.

Äußerungen ernst nehmen

Berichte von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen – ob als Betroffene oder Beobachtende – sind ernst zu nehmen. Eine verantwortliche Person (Leitung oder Beauftragte*r) koordiniert das weitere Vorgehen. In ruhiger Atmosphäre wird geklärt, ob akuter Handlungsbedarf besteht und welche Schritte folgen müssen.

Im Gespräch mit betroffenen jungen Menschen steht Zuhören im Mittelpunkt. Wichtig ist das Signal: „Ich glaube dir.“ Detaillierte Fragen zum Tatgeschehen sollten vermieden werden; diese gehören in die Hände geschulter Fachkräfte oder Ermittlungsbehörden.

Interne Ansprechpersonen und Beschwerdewege

Eine interne Beschwerdestelle soll einen sicheren Ort bieten, um Unwohlsein, Grenzverletzungen oder (sexualisierte) Gewalt anzusprechen. Dafür müssen Ansprechpersonen ausgebildet werden und bei allen bekannt sein. Es ist wichtig, dass es unterschiedliche Beschwerdewege gibt, über die Kinder und Jugendliche die Ansprechpersonen erreichen, z.B. über einen Kummerkasten, offene Bürozeiten, Telefonnummer, digitale Apps.

Externe Beratungsangebote wie „Nummer gegen Kummer“, Krisenchat  und lokale Beratungsstellen sollen sichtbar und zugänglich sein (z. B. Aushänge, Social Media). Kinder und Jugendliche müssen wissen: Sie haben ein Recht auf Beratung – auch ohne Zustimmung der Eltern.

Weiterlesen

BKJ im Gespräch mit Kimberly Alder: Nähe gestalten und Grenzen definieren: Tipps für die Kulturelle Bildung
https://www.bkj.de/magazin/naehe-gestalten-grenzen-definieren-bildung-naehe-gestalten-grenzen-sichern/
Fachbeitrag von Christian Grüner: Digitale Aspekte der Partizipation in Präventionsprojekten und -prozessen in der Kulturellen Bildung
https://www.bkj.de/magazin/digitale-aspekte-der-partizipation-in-praeventionsprojekten-und-prozessen-in-der-kulturellen-bildung/

Weitere hilfreiche Materialien zur Suche von Beratungsstellen und zur Entwicklung von Schutzkonzepten hat die BKJ im Rahmen des Programmes Start2Act zusammengestellt.