Personalauswahl
Täter*innen suchen häufig gezielt Tätigkeiten mit engem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen. Daher muss Kinderschutz bereits im Bewerbungsverfahren sichtbar sein – z. B. durch klare Haltung, Referenzen, erweitertes Führungszeugnis, sowie durch die Ergänzung von Arbeits- oder Honorarverträgen um Schutzleitlinien (Verhaltenskodex, Schutzkonzept, Schutzerklärung). Dies schafft klare Grenzen, schreckt potenzielle Täter*innen ab und stärkt alle Beteiligten.
Verhaltenskodex
Wirksame Prävention braucht gemeinsam entwickelte, verbindliche Regeln für den Umgang miteinander. Sie sollen schriftlich fixiert, von allen Mitarbeitenden unterschrieben und sichtbar sowie altersgerecht zugänglich sein. Inhaltliche Schwerpunkte können sein: Nähe und Distanz, Beteiligung, Transparenz, Eins-zu-Eins-Situationen, räumliche Rahmenbedingungen, digitale Medien, Kommunikation, Umkleidesituationen und angemessene Sprache.
Maßnahmen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten, dienen als zusätzliches Sicherheitsnetz und sollen sie stärken. Die Verantwortung für ihren Schutz liegt jedoch immer bei den Erwachsenen!