Dieser Teil des Schutzkonzeptes beschreibt, was im Verdachtsfall oder in einem eingetretenen Fall zu tun ist: Das Vorgehen wird in einem Handlungsleitfaden oder „Notfallplan“ festgehalten. Das ist wichtig, um dann in der emotional belastenden Situation handlungsfähig zu sein. Wenn ein Verdachts- oder ein Vorfall auftritt oder gemeldet wird, ist es sehr hilfreich, wenn sich die Einrichtung, der Verein oder der Verband bereits vorab mit den Schritten der Intervention auseinandergesetzt hat und Zuständigkeiten festgelegt wurden.
Die Leitung des Trägers und die Ansprechperson übernehmen dabei eine zentrale, abgestimmte Rolle. Wichtig ist es, dass der Handlungsleitfaden allen Personen bekannt ist und danach gehandelt wird. Lokale Beratungsstellen oder externe Fachkräfte, die in dem Bereich ausgebildet sind, sind eine wichtige Hilfe. Unter https://www.hilfe-portal-missbrauch.de können Beratungsstellen in der eigenen Region recherchiert werden.