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Die Intervention: Sicher handeln bei Vorfällen

Die Intervention: Sicher handeln bei Vorfällen

Die Intervention umfasst alle Maßnahmen, um (sexualisierte) Gewalt zu beenden, Betroffene zu schützen und Verdachtsfälle zu bearbeiten. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat Vorrang, der Schutz von Mitarbeitenden wird mitgedacht. 

Dieser Teil des Schutzkonzeptes beschreibt, was im Verdachtsfall oder in einem eingetretenen Fall zu tun ist: Das Vorgehen wird in einem Handlungsleitfaden oder „Notfallplan“ festgehalten. Das ist wichtig, um dann in der emotional belastenden Situation handlungsfähig zu sein. Wenn ein Verdachts- oder ein Vorfall auftritt oder gemeldet wird, ist es sehr hilfreich, wenn sich die Einrichtung, der Verein oder der Verband bereits vorab mit den Schritten der Intervention auseinandergesetzt hat und Zuständigkeiten festgelegt wurden.

Die Leitung des Trägers und die Ansprechperson übernehmen dabei eine zentrale, abgestimmte Rolle. Wichtig ist es, dass der Handlungsleitfaden allen Personen bekannt ist und danach gehandelt wird. Lokale Beratungsstellen oder externe Fachkräfte, die in dem Bereich ausgebildet sind, sind eine wichtige Hilfe. Unter https://www.hilfe-portal-missbrauch.de können Beratungsstellen in der eigenen Region recherchiert werden.

Ein Schutzkonzept entwickeln – Die Intervention

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Sicherheit herstellen, Verantwortung übernehmen: Christian Grüner gibt im Video fünf Tipps für eine gelingende Intervention bei Vorfällen.
  • Schutz hat oberste Priorität: Die Gefährdungssituation muss beendet und die Sicherheit aller Betroffenen gewährleistet werden. Entscheidungen sollten auf klaren Beobachtungen und einem besonnenen Vorgehen basieren.
  • Transparent handeln und Unterstützung einholen: Relevante Personen sollten angemessen informiert und externe Unterstützung bei Bedarf hinzugezogen werden. Vorfälle sollten offen angesprochen und Abläufe transparent gestaltet werden.
  • Betroffene konsequent unterstützen: Die Bedürfnisse, Wünsche und Rechte betroffener Personen stehen im Mittelpunkt. Sie sollten informiert, begleitet und in Entscheidungen einbezogen werden.
  • Sorgfältig dokumentieren: Beobachtungen, Aussagen und Maßnahmen sollten zeitnah, sachlich und nachvollziehbar festgehalten werden, um eine verlässliche Grundlage für die weitere Bearbeitung zu schaffen.
  • Gut vorbereitet sein: Klare Abläufe, abgestimmte Zuständigkeiten und vorbereitete Gesprächsstrategien erleichtern den Umgang mit Krisensituationen und sorgen für mehr Handlungssicherheit.

Wichtig: Personen, die ins Vertrauen gezogen werden, sollten mit den erhaltenen Informationen nicht allein bleiben müssen, sondern sich darüber austauschen können. Es muss daher transparent gemacht werden, dass eine Geheimhaltung nicht gewährleistet werden kann. Dennoch sollte zu jedem Zeitpunkt betroffenengerecht gehandelt werden und die Wünsche der betroffenen Person sollten angehört und wenn möglich respektiert werden. 

Der Handlungsleitfaden

Das Vorgehen bei Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt muss schriftlich dokumentiert und an die Bedarfe des Trägers angepasst sein. Ein Handlungsleitfaden sollte die folgenden Bausteine enthalten:

Informations- und Kommunikationswege

  • Welche Personen im Verband, im Verein, in der Einrichtung usw. sind zuständig?
  • Wen muss die Projektleitung, der*die Mitarbeiter*in, die Honorarkraft oder freiwillig engagierte Person informieren?
  • Wann muss die oberste Leitungsebene eingebunden werden? Wer ist Ansprechperson, wenn die Leitung selbst involviert ist? (Auch Leitungspersonen können Täter*innen sein!)
  • An wen kann sich die Leitung, der*die Mitarbeiter*in, Honorarkraft oder freiwillig engagierte Person zur persönlichen bzw. emotionalen Unterstützung wenden?
  • Wie wird mit der Kommunikation nach extern umgegangen? Wie geht man mit möglichem Interesse der Medien um? Wer ist für diese Kommunikation zuständig?

Maßnahmen der Soforthilfe

  • Schutz der Betroffenen: Wie wird die gefährdete Person geschützt, ohne sie zu verängstigen?
  • Trennung von verdächtigten Personen: Wann und wie ist die in Verdacht geratene Person von der Gruppe oder dem Projekt zu trennen?
  • Handeln bei Vorfällen außerhalb der Einrichtung: Wie reagieren Projektleitungen, Mitarbeitende, Honorarkräfte oder Freiwillige, wenn die vermutete Gewalt z.  in der Familie auftritt?
  • Unterstützungsangebote: Welche konkreten Hilfen stehen den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie den Mitarbeitenden, Honorarkräften und Freiwilligen zur Verfügung?

Anlaufstellen für interne und externe Unterstützung

  • An welcher Stelle im Handlungsablauf wird die externe Beratung bzw. die Fachberatungsstelle eingeschaltet?
  • Welche externen Ansprechpartner*innen bzw. Fachberatungsstellen gibt es? Wie sind sie erreichbar?
  • Ab wann benötigen wir eine externe Ansprechperson bzw. Fachberatungsstelle mit einem besonderen Schwerpunkt, beispielsweise zu (sexualisierter) Gewalt im Internet, ab wann ggf. die Einbindung einer medienpädagogischen Fachkraft mit Schwerpunkt auf Jugendmedienschutz?
  • Wann und von wem müssen Jugendamt und/oder Polizei eingeschaltet werden?

Dokumentation aller Schritte und Beobachtungen

  • Ab wann muss ein (Verdachts-)Fall von (sexualisierter) Gewalt dokumentiert werden?
  • Welche Informationen von Beobachtungen oder Rückmeldungen betroffener Personen müssen dokumentiert werden?
  • Wie werden die gemäß Handlungsleitfaden ergriffenen Maßnahmen dokumentiert?
  • Wird eine Vorlage bzw. ein Formular für die Dokumentation erstellt?
  • Wie können wir (sexualisierte) Gewalt im digitalen Raum rechtssicher dokumentieren?

Datenschutz und vertraulicher Umgang mit Informationen

  • Wem darf die Projektleitung, der*die Mitarbeiter*in, die Honorarkraft oder freiwillig engagierte Person (bzw. die Einrichtung, der Verein, der Verband) wann etwas mitteilen?
  • Welche Informationen dürfen zu welchem Zeitpunkt von wem an wen außerhalb der Einrichtung weitergegeben werden?
  • Wie und wo muss die Dokumentation eines (Verdachts-)Falls abgelegt werden?
  • Wann und worüber müssen Erziehungsberechtigte informiert werden?
  • Über welche Kanäle läuft die Kommunikation?
  • Müssen Foto- und Videoaufnahmen aus dem Netz gelöscht werden?

Aufarbeitung des Vorfalls und Reflexion der Prozesse

  • Wie werden Fälle von (sexualisierter) Gewalt in der Einrichtung, dem jeweiligen Verein, Verband usw. aufgearbeitet?
  • Wie werden Fälle von (sexualisierter) Gewalt in zeitlich begrenzten Projekten aufgearbeitet?
  • Was ist zu tun, wenn ein Verdachtsfall sich nicht bestätigt?