Dachverbandliches Schutzkonzept der BKJ: Leitfaden und Modell für die Trägerstrukturen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung
Bereits 2016 hat die BKJ auf Initiative von Johannes-Wilhelm Rörig, dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), den Fachausschuss „Prävention und Kindeswohl“ ins Leben gerufen. Dieser Ausschuss, bestehend aus engagierten BKJ-Mitgliedern, hat eine Schlüsselrolle bei der gemeinsamen Generierung von Fachwissen für die Entwicklung des dachverbandlichen Schutzkonzepts gespielt.
Die BKJ hat als Dachverband in der Regel keinen direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, das dachverbandliche Schutzkonzept dient nichtsdestotrotz als Leitfaden und Modell für die Trägerstrukturen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.
Der Prozess von der Vereinbarung mit dem UBSKM bis zur Verabschiedung des Schutzkonzepts dauerte fünf Jahre, um möglichst eine breite Anzahl an Mitgliedern mitzunehmen und das Thema nachhaltig im Verband zu implementieren. Es wurden weitere zwei Jahre benötigt, um Fragen des Schutzes in digitalen Räumen zu integrieren.
In der aktualisierten Version des dachverbandlichen Schutzkonzepts geht es um Themen wie Cyber-Grooming, Cyber-Mobbing und übergriffige Kommunikation im virtuellen Raum. Derzeit wird an spezifischen Aspekten von Peer-Gewalt gearbeitet. Die Zeitspanne spiegelt die Komplexität und Sorgfalt wider, die in die Entwicklung wirksamer Schutzkonzepte für sichere Räume fließen müssen.
Das dachverbandliche Schutzkonzept der BKJ besteht aus folgenden Bausteinen mit entsprechenden Handlungsempfehlungen:
- Leitbild
- Fragenkatalog zur Durchführung einer Risikoanalyse
- Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt
- Maßnahmen zur Intervention bei Verdachtsfällen oder bei konkreten Fällen sexualisierter Gewalt
- Maßnahmen zur Aufarbeitung und gegebenenfalls Rehabilitation nach einem Vorfall oder Verdachtsfall