Ein Rechte- und Schutzkonzept gehört zu den verpflichtenden Standards von Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten. Es spannt den Bogen von Maßnahmen zur Analyse von Risiken und Schutzfaktoren einer Organisation und der Prävention (sexualisierter) Gewalt bis zur Festlegung möglicher Handlungsschritte bei Verdachtsfällen sowie deren Aufarbeitung.
Die Entwicklung von Rechte- und Schutzkonzepten ist ein Prozess, der Einrichtungen und Teams dazu bringt, sich mit den eigenen Strukturen auseinanderzusetzen, in die Reflexion über das eigene Handeln zu kommen und eine gemeinsame Haltung zu entwickeln. Die Fortbildung richtet sich an psychologische oder pädagogische Fachkräfte aus NRW und dient als Qualifizierung, die Planung von Schutzkonzepten in Organisationen durchzuführen und zu begleiten.
Themenschwerpunkte
- Bestandteile von Rechte- und Schutzkonzepten
- Qualitätsaspekte von Schutzkonzepten und -prozessen
- Rechtliche Voraussetzungen und Anforderungen an Einrichtungen und Organisationen
- Grundlagen der Organisationentwicklung, Prozessplanung und -steuerung
- Methoden der Beteiligung von unterschiedlichen Akteur*innen im Prozess
- Risiko- und Potenzialanalyse als Kernstück des Prozesses in Theorie und Praxis
- Aufbereitung der Analyseergebnisse und Nutzung für den weiteren Prozess
- Rolle von Schutzkonzeptberater*innen und Entwicklung von eigenen Beratungsangeboten
Weitere Fortbildungsmöglichkeiten rund um das Thema Prävention und Kindeswohl finden Sie auch im BKJ-Programm Start2Act.
Datum | 21. Januar 2026 – 27. März 2026 |
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Uhrzeit | 10.00 bis 19.00 Uhr |
Art der Veranstaltung | Fortbildung |
Veranstalter | Landesfachstelle Prävention Sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) |
Ort | DJH Jugendherberge Duisburg Sportpark, Kruppstraße 9, 47055 Duisburg |
Preis | 1250, 00 Euro |
Anmeldefrist | 9. Juni 2025 |
Referent*in |
Lisa Thoben, PsG.nrw Pascal Feldmann-Schultheis, PsG.nrw |
Weitere Informationen |
Programm und Teilnahmevoraussetzungen Die Fortbildung findet in drei Modulen an je drei Tagen statt: Modul 1 – Grundlagen und Qualitätskriterien von Rechte- und Schutzkonzepten, 21. bis 23. Januar 2026 Modul 2 – Prozesssteuerung, Beteiligung und die Rolle von Berater*innen, 18. bis 20. Februar 2026 Modul 3 – Von der Risiko- und Potenzialanalyse zur Entwicklung bedarfsgerechter Rechte- und Schutzkonzepte, 25. bis 27. März 2026 |