Träger der freien Jugendhilfe sowie andere nicht-staatliche Organisationen wie Bildungsstätten oder Einrichtungen der außerschulischen politischen Bildung sind keine Staatsorgane und damit grundsätzlich nicht der Neutralität der Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien verpflichtet.
Falschaussagen wie: „Gemeinnützige Organisationen dürfen sich nicht politisch äußern. Es gilt das Neutralitätsgebot“, sind zu einer gezielten Strategie rechtsextremer Akteure geworden, um unliebsame zivilgesellschaftliche Akteure einzuschüchtern und mundtot zu machen.
Neben einer neuen Handreichung des Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) und des Deutschen Bundesjugendring (DBJR), die den Sachverhalt zum Thema Neutralität klärt, stellt der DBJR gemeinsam mit dem Landesjugendring Brandenburg Hintergründe und Erfahrungen zum „Mythos Neutralitätsgebot“ vor. In dem Workshop wird erläutert, wie zivilgesellschaftliche Akteure sich klar gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit positionieren können.
Datum | 7. Mai 2025 |
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Uhrzeit | 17 bis 18.30 Uhr |
Art der Veranstaltung | Workshop |
Veranstalter | Bündnis Zusammen für Demokratie |
Ort | Online |
Weitere Informationen |