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Mythos „Neutralitätsgebot”
Fortbildung / Workshop location_onOnline

Mythos „Neutralitätsgebot”

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Träger der freien Jugendhilfe sowie andere nicht-staatliche Organisationen wie Bildungsstätten oder Einrichtungen der außerschulischen politischen Bildung sind keine Staatsorgane und damit grundsätzlich nicht der Neutralität der Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien verpflichtet.

Falschaussagen wie: „Gemeinnützige Organisationen dürfen sich nicht politisch äußern. Es gilt das Neutralitätsgebot“, sind zu einer gezielten Strategie rechtsextremer Akteure geworden, um unliebsame zivilgesellschaftliche Akteure einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Neben einer neuen Handreichung des Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) und des Deutschen Bundesjugendring (DBJR), die den Sachverhalt zum Thema Neutralität klärt, stellt der DBJR gemeinsam mit dem Landesjugendring Brandenburg Hintergründe und Erfahrungen zum „Mythos Neutralitätsgebot“ vor. In dem Workshop wird erläutert, wie zivilgesellschaftliche Akteure sich klar gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit positionieren können.

Datum 7. Mai 2025
Uhrzeit 17 bis 18.30 Uhr
Art der Veranstaltung Workshop
Veranstalter Bündnis Zusammen für Demokratie
Ort Online
Weitere Informationen

Mythos Neutralitätsgebot. Eine Handreichung.