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Kinderschutz im (internationalen) Jugendkulturaustausch und bei Begegnungsreisen
BKJ Fortbildung / Workshop location_onOnline calendar_month 17.9.

Kinderschutz im (internationalen) Jugendkulturaustausch und bei Begegnungsreisen

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Welche spezifischen Kinderschutzrisiken entstehen bei (internationalen) Reisen und bei Jugendbegegnungen? Wie unterscheiden sich rechtliche Rahmenbedingungen und Perspektiven auf Kinderrechte weltweit? Und welche Verantwortung tragen Veranstalter*innen von Austauschprogrammen und Jugendbegegnungen?

In dieser Fortbildung gibt es fundierte Inputs zu Kinderrechten, rechtlichen Grundlagen und spezifischen Risiken im internationalen Kontext und auch bei Reisen in Deutschland. Gleichzeitig werden in Kleingruppen praxisnahe Ansätze zur Risiko- und Potenzialanalyse sowie zur Weiterentwicklung des eigenen Kinderschutzkonzeptes erarbeitet.

Datum 17. September 2026
Uhrzeit 10.00 bis 16.00 Uhr
Veranstalter Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Anmeldefrist 14. September 2026
Referent*in

Antje Monshausen ist Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung. Sie ist Kinderschutztrainerin und verfügt über viele Jahre Arbeitserfahrung in der internationalen Zusammenarbeit. Sie begleitet unter anderem (gemeinnützige) Reiseveranstalter bei der Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzstrategien.

Weitere Informationen

Die Veranstaltung ist Teil der Fortbildungsreihe im Rahmen des Förderprogrammes „Start2Act‟ der BKJ. „Start2Act‟ (2024–2026) wird finanziert von der Europäischen Union.