Welche spezifischen Kinderschutzrisiken entstehen bei (internationalen) Reisen und bei Jugendbegegnungen? Wie unterscheiden sich rechtliche Rahmenbedingungen und Perspektiven auf Kinderrechte weltweit? Und welche Verantwortung tragen Veranstalter*innen von Austauschprogrammen und Jugendbegegnungen?
In dieser Fortbildung gibt es fundierte Inputs zu Kinderrechten, rechtlichen Grundlagen und spezifischen Risiken im internationalen Kontext und auch bei Reisen in Deutschland. Gleichzeitig werden in Kleingruppen praxisnahe Ansätze zur Risiko- und Potenzialanalyse sowie zur Weiterentwicklung des eigenen Kinderschutzkonzeptes erarbeitet.
| Datum | 17. September 2026 |
|---|---|
| Uhrzeit | 10.00 bis 16.00 Uhr |
| Veranstalter | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) |
| Anmeldefrist | 14. September 2026 |
| Referent*in |
Antje Monshausen ist Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung. Sie ist Kinderschutztrainerin und verfügt über viele Jahre Arbeitserfahrung in der internationalen Zusammenarbeit. Sie begleitet unter anderem (gemeinnützige) Reiseveranstalter bei der Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzstrategien. |
| Weitere Informationen |
Die Veranstaltung ist Teil der Fortbildungsreihe im Rahmen des Förderprogrammes „Start2Act‟ der BKJ. „Start2Act‟ (2024–2026) wird finanziert von der Europäischen Union. |