Orte der Kulturellen Bildung spielen eine große Rolle beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt: Sie können Raum für Empowerment bieten und Vorbild für gelebte Schutzkonzepte sein. Gleichzeitig können sie Orte sein, an denen Vertrauen gefunden und Hilfe bereitgestellt wird. Um das zu erreichen, müssen Verbände und Träger sich zuerst mit den eigenen Strukturen und Risikopotenzialen auseinandersetzen.
Inhalt
Bei der Fortbildung werden typische Machtstrukturen in Verbänden und Einrichtungen analysiert sowie der Gebrauch und Missbrauch von Macht in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen reflektiert. Weitere Themenschwerpunkte sind: die Entwicklung einer gemeinsamen Haltung, Betroffenengerechtigkeit sowie Präventions- und Interventionsmaßnahmen und deren Implementierung im Verband anhand unterschiedlicher Methoden. Auf dieser Grundlage können die Teilnehmer*innen eigene Projektideen entwickeln, um ihre Verbände und Einrichtungen als (noch) sicherere Orte zu gestalten.
Ziel
Das Ziel der fünftägigen Fortbildung ist es, dass die Teilnehmer*innen eine Expertise erlangen, die sie wiederum als Multiplikator*innen in ihr Arbeitsfeld tragen können.
Teilnehmer*innen
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Kulturellen Bildung, die als Expert*innen für Kinderschutz das Thema stärker im eigenen Verband oder im Feld verankern wollen.
Die Teilnahme ist mit und ohne Vorwissen im Themenfeld (sexualisierte) Gewalt möglich.
Datum | 3. November 2025 – 7. November 2025 |
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Uhrzeit | 12.30 Uhr (3. November) bis 14.30 Uhr (7. November) |
Art der Veranstaltung | Fortbildung/Workshop |
Veranstalter | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) |
Ort | Remscheid, Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW |
Anmeldefrist | 31. Juli 2025 |
Referent*in |
Fortbildungsleitung: Verantwortliche BKJ-Referent*innen: Die Fortbildungsleitung wird unterstützt durch besonders erfahrene Referent*innen aus dem Kinderschutz. |
Weitere Informationen |
Die Teilnahme ist kostenlos, Kosten für die An- und Abreise tragen die Teilnehmer*innen. Sollten Sie doch nicht teilnehmen kann, sagen Sie bitte so früh wie möglich ab, um Mehrkosten zu vermeiden. Bei Absagen ohne triftigen Grund nach dem 1. Oktober 2025 werden die Stornokosten der Unterkunft in Rechnung gestellt. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Wir behalten uns vor, die Gruppe ggf. so zusammenzustellen, dass Vertreter*innen möglichst vieler Angebots- und Einrichtungsformen dabei sein können. Eine verbindliche Rückmeldung erfolgt spätestens zwei Woche nach Anmeldung. |