Alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Rechte, dennoch ist ihr Zugang zu diesen Rechten ungleich. Die Tagung stellt das Diskriminierungsverbot der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 2) in den Mittelpunkt: Wie wirken strukturelle und individuelle Diskriminierung auf den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu ihren Rechten? Welche Maßnahmen können Kommunen ergreifen, um den Zugang für Kinder, Jugendliche und ihre Sorgepersonen zu verbessern? Welche Rolle spielen dabei kommunale Kinderinteressenvertretungen?
Diese Fragen werden anhand von Praxiserfahrungen erläutert und die Anwendung von Artikel 2 im kommunalen Kontext konkretisiert. Während der gesamten Fachtagung findet eine Konsultation der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte statt.
Die Tagung richtet sich an kommunale und politische Vertreter*innen, Kinder- und Jugendbeauftragte sowie Interessierte.
| Datum | 20. – 21. Oktober 2025 |
|---|---|
| Veranstalter | BAG Kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V. |
| Ort | Weimar |
| Preis | BAG-Mitglieder 1 Tag 65,00 Euro, 2 Tage 80,00 Euro; Tagungsgäste 1 Tag 90,00 Euro, 2 Tage 110,00 Euro |
| Weitere Informationen |