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Corona-Hilfe
Die Corona-Krise zieht für viele Akteure der Kulturellen Bildung massive finanzielle Einbußen nach sich. Betroffen sind insbesondere Initativen, Vereine, Agenturen und Einrichtungen der außerschulischen Jugend-, Bildungs- und Kulturarbeit sowie Freiberufler*innen und Solo-Selbständige. An dieser Stelle finden Sie Informationen, die helfen können, die Krise zu bewältigen.
Aufholpaket Kulturelle Bildung und Mittel für junge ukrainische Geflüchtete: Förderung für Freizeit- und Ferienangebote
Mit Musik, Kunst, Theater, Literatur, Medien, Spielkultur, Zirkus und Tanz für Kinder und Jugendliche Freizeit und Ferien gestalten! Gemeinsam mit ihren Mitgliedern fördert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Projekte, die Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen, Freude bringen und kulturelle Teilhabe und Engagement unterstützen. Diese Förderung für das Jahr 2022 wurde durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung und mit den Mitteln für junge ukrainische Geflüchtete des Kinder- und Jugendplans des Bundes ermöglicht.
Gefördert wurden Projekte der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2022. Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.
Allgemeine Hinweise für Selbstständige mit Verdienstausfällen
Verdienstausfälle dokumentieren
Grundsätzlich ist es ratsam, Verdienstausfälle zu dokumentieren. Sammeln Sie Verträge, Auftragsbestätigungen, Mails, Briefe, Kurznachrichten etc., mit denen Sie nachweisen können, welche Aufträge Sie erhalten und wieder verloren haben. Das Landeszentrum Freies Theater Sachsen-Anhalt (LanZe) hat eine Vorlage für die Dokumentation von Verdienstausfällen (Excell-Tabelle) aufgrund der Absage von Veranstaltungen erarbeitet.
Vermindertes Einkommen der KSK melden
Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sollten dieser ihr zu erwartendes vermindertes Einkommen melden. Damit sinken die monatlichen Beitragszahlungen. Der Versicherungsschutz bleibt im laufenden Jahr auch dann bestehen, wenn das Mindesteinkommen von 3.900 Euro jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann. Hier geht es direkt zum Antragsformular (PDF). Hier gibt es weitere Hinweise der KSK zu den Folgen der Corona-Pandemie.
Entschädigung des Verdienstausfalls durch Quarantäne
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot bzw. einer Quarantäne unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Auch Selbstständige und Freiberufler*innen erhalten den Verdienstausfall ersetzt. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden. Zuständig sind je nach Bundesland die Gesundheitsämter oder die Bezirksregierungen.