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Förderung

Die Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention von (sexualisierter) Gewalt sind Kerninhalt aller geförderten Projekte. Die Förderung richtet sich ausdrücklich an Vereine, Verbände und Einrichtungen der Kulturellen Bildung.

Geförderte Projekttypen

Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention.

Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und/oder ggf. Eltern

Budget: bis zu 2.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)

Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten

Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühestens 6 Wochen nach Antragstellung starten.

Antragsfrist: mind. 6 Wochen vor geplantem Projektstart. Projekte werden in regelmäßigen Abständen ausgewählt, solange das Jahresbudget reicht.

Expertiseprojekte ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention. Sie unterscheiden sich von Impulsprojekten in einer längeren Projektlaufzeit, mehr Teilnehmer*innen und/oder einem größeren Projektumfang. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden.

Angebotsformate: Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Qualifizierungen und Entwicklung von Maßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt für Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Honorarkräfte und/oder ggf. Eltern

Budget: bis zu 8.000 Euro (Es sind keine Eigenmittel erforderlich.)

Förderfähige Ausgaben: Sachkosten, Honorarkosten, 7 Prozent Verwaltungskosten, in Ausnahmefällen: zusätzliche Personalkosten für die Aufstockung von Personal

Projektlaufzeit: Individuell. Das Projekt kann frühstens ab dem
1. April 2025 starten und muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Antragsfrist: 31. Januar 2025. In 2026 wird es eine weitere Antragsmöglichkeit geben.

Förderkriterien

Die Projekte müssen (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren.

Ziel der Förderung ist es, im Feld der Kulturellen Bildung Strukturen des Kinderschutzes zu implementieren oder zu stärken. Gefördert werden Projekte von Trägern der Kulturellen Bildung, die zum Beispiel in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Medien, Museum, Musik, Spiel, Tanz, Theater und Zirkus aktiv sind. Für Fragen zur Einordnung von Trägern als Träger der Kulturellen Bildung steht das Team von Start2Act gern zur Beratung bereit.

Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.

Bei allen Maßnahmen, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen oder die sie betreffen, müssen diese auch beteiligt werden (beispielsweise durch Befragungen, (Mit-)bestimmung der Maßnahmen, Berücksichtigung von relevanten Studien).

Kinder und Jugendliche
Junge Menschen bis 18 Jahren sind die Hauptzielgruppen der Projekte. Sie müssen von den durchgeführten Projekten mittelbar oder unmittelbar profitieren. Junge Menschen von 18 bis 27 Jahren können ebenfalls an den Projekten teilnehmen oder von diesem profitieren, jedoch nur, wenn auch maßgeblich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen und/oder davon profitieren.

In dem Förderprogramm werden Projekte besonders berücksichtigt, die sich explizit an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche mit (familiärer) Migrations-/Fluchtgeschichte oder an queere Kinder und Jugendliche richten.

Es sollte in den Projekten sichergestellt sein, dass Stigmatisierungen und Diskriminierungen verhindert und entsprechende Erfahrungen reflektiert werden – möglichst mit einer Vielfalt von Kindern und Jugendlichen, die berücksichtigt werden. Projekte, die den Kreis der Teilnehmer*innen beschränken wollen, weil sie sich ausdrücklich dem Empowerment diskriminierter Gruppen widmen oder einen Safer Space bieten möchten, sind möglich.

Erwachsene
Für die sicheren Orte müssen erwachsene Menschen sorgen, deshalb können auch Projekte mit Hauptamtlichen, Ehrenamtlichen, Honorarkräften und/oder Eltern durchgeführt werden. Hierbei ist im Antrag schlüssig darzustellen, welche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu erwarten sind.

Das Projekt muss neu und abgrenzbar sein.
Nicht möglich ist die Förderung von Aktivitäten, die bereits angeboten werden. Das Projekt muss sich von der regelmäßigen Arbeit deutlich abgrenzen. Es ist bspw. nicht möglich, einfach einen Teil oder eine Personengruppe der bisherigen Arbeit zum „neuartigen Projekt“ zu erklären oder Pflichtaufgaben umzusetzen.

Das Projekt muss zusätzlich sein.
Projekte, die bereits anderweitig gefördert sind, können nicht gefördert werden. Das Projekt kann erst starten, wenn eine schriftliche Fördervereinbarung abgeschlossen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.

Kinder und Jugendlichen müssen freiwillig am Projekt teilnehmen.
Hauptamtliche, Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte können jedoch verpflichtet werden an Fortbildungs-/Sensibilisierungsmaßnahmen teilzunehmen. Projekte zugunsten von staatlichen oder kommunalen Pflichtaufgaben (z. B. allgemeinbildende Schulen, Kindertagesstätten, Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII) sind nicht möglich.

Antrag stellen

Schritte für einen Antrag auf Förderung:

Antragsformular ausfüllen

Im Antragsformular beschreiben Sie bitte die Teilnehmer*innen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wie die Teilnehmer*innen erreicht werden, zum Beispiel wie und durch wen die Ansprache und Motivation erfolgt. Beschreiben Sie auch die Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, das Projektvorhaben, Ihre Erfahrungen im Kinderschutz, Qualifikationen der durchführenden Fachkräfte. Nennen Sie weitere inhaltliche Schwerpunkte (z. B. Ländliche Räume, Diversität, Engagement…).

Schutzkonzept oder Verpflichtungserklärung einreichen

Bitte laden Sie Ihr Schutzkonzept im Antragsformular hoch. Sollten Sie kein Schutzkonzept haben, laden Sie bitte das Formular zur Verpflichtungserklärung herunter, füllen dieses aus und laden die ausgefüllte Erklärung wieder hoch.

Finanzierungsplan einreichen

Bitte reichen Sie mit dem Antragsformular einen Finanzierungsplan ein. In der zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle kalkulieren Sie Ihre geplanten Ausgaben. Das Dokument laden Sie im Antragsformular hoch.

Weitere Dokumente einreichen

Zum Antrag sind außerdem ein Vereins-/Handelsregisterauszug, ein Nachweis der anerkannten Gemeinnützigkeit des Finanzamtes sowie der Jahresbericht oder eine Beschreibung über die Tätigkeiten des letzten Jahres einzureichen.

Impulsprojekt: Die Antragsfrist ist mind. 6 Wochen vor dem geplantem Projektstart. Die Förderung für ein Impulsprojekt kann jederzeit beantragt werden, bis das Fördervolumen aufgebraucht ist.

Expertiseprojekt: Die Antragsfrist ist der 31. Januar 2025.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs), die gemeinnützig sind.

Nicht-eingetragene Vereine, GbRs, natürliche Personen oder öffentlich-rechtliche Rechtspersonen können keinen Antrag stellen. Möglich sind aber zum Beispiel Projekte von gemeinnützigen Fördervereinen zugunsten kommunaler Einrichtungen, die als öffentlich-rechtliche Rechtspersonen nicht antragsberechtigt sind.

Träger und Vereine, die in ländlichen Räumen aktiv sind und/oder stark ehrenamtlich geprägt sind, werden besonders berücksichtigt.

Antragssteller können sich über die Laufzeit des Förderprogramms (2024−2026) mehrmals bewerben, aber dürfen insgesamt nicht über max. 60.000 Euro Fördersumme kommen.

Bei der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) ist eine Beschwerdestelle eingerichtet, wenn Sie mit Entscheidungen innerhalb des Förderprogramms nicht einverstanden sind. Mit einer Beschwerde können Sie eine unabhängige Prüfung des Sachverhalts herbeiführen. Bitte richten Sie Beschwerden an beschwerdestelle@bkj.de.

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