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Fragen und Antworten zu MIXED UP

MIXED UP zeichnet Bildungskooperationen zwischen Akteur*innen Kultureller Bildung und Schulen, Ganztagsträgern oder Kindertagesstätten aus, die aktiv Räume für Kinder und Jugendliche schaffen.

Neu: Seit 2024 sind auch Ideen für außergewöhnliche Kooperationen von morgen gefragt, die eine Förderung zur Umsetzung benötigen. Der MIXED UP Wettbewerb wird zum MIXED UP Preis sowie zur MIXED UP Kick-Off-Förderung.  Während der MIXED UP Preis gelungene Partnerschaften der Kulturellen Bildung sucht, die bereits bestehen, fragt die Kick-Off-Förderung nach Ideen für eine Bildungskooperation, die so bisher noch nicht existiert.

Sie möchten sich mit ihrer Bildungskooperation für den MIXED UP Preis oder mit Ihrer Kooperationsidee für die MIXED UP Kick-Off-Förderung bewerben? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen zu offenen Fragen sowie über aktuelle Ausschreibungen und Fristen.

 

MIXED UP Preisträger*innen 2024: „Zukünfte neu schreiben“

Wir gratulieren den diesjährigen Preisträger*innen des MIXED UP Preises und der Kick-Off-Förderung und bedanken uns bei allen eingereichten Projekten. Alle Informationen zu den diesjährigen und den Gewinner*innen aus den letzten Jahren sind hier abrufbar.

Nächste Möglichkeit zur Bewerbung

Über die nächsten Ausschreibungen und Fristen informieren wir an dieser Stelle.

Die Hinweise zur Antragstellung sowie ggf. weitere Materialien veröffentlichen wir mit mind. vier Wochen Vorlauf hier auf dieser Website. Informieren Sie sich gerne jeweils über die neuesten Ausschreibungen über den BKJ-Newsletter.

FAQs

Folgend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum MIXED UP Wettbewerb, dem MIXED UP Preis und zur MIXED UP Kick-Off-Förderung.

Außerdem finden Sie alle Informationen rund um die Bewerbung und die aktuellen Jury-Mitglieder.

MIXED UP Wettbewerb

Der MIXED UP Wettbewerb teilt sich ab 2024 auf in den MIXED UP Preis und die MIXED UP Kick-Off Förderung.  

Der MIXED UP Preis zeichnet drei bereits durchgeführte oder aktuell laufende Kooperationsprojekte zwischen Schulen, Kindertagesstätten oder Ganztagsträgern und Akteur*innen der Kulturellen Bildung aus. Dieses Jahr steht der MIXED UP Preis unter dem Thema „Zukünfte neu schreiben“. 

Die MIXED UP Kick-Off Förderung sucht Ideen für eine Bildungskooperation zwischen Schulen, Ganztagsträgern oder Kindertagesstätten und kulturellen Bildungspartnern, die bisher noch keine gemeinsame kulturellen Bildungspartnerschaften eingegangen sind. Ihnen wird durch die Förderung ermöglicht, eine neue Bildungskooperation modellhaft anzugehen, um gemeinsam über den Zeitraum eines Jahres innovative kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Im Rahmen der Bewerbung beschreiben Sie, wie Sie eine neue Kooperation zwischen Schule, Ganztagsträgern oder Kita und Akteur*innen der Kulturellen Bildung initiieren möchten. Hierbei geht es nicht um die inhaltlich-fachliche kulturelle Bildungsarbeit, sondern die Erarbeitung von Konzepten für den Aufbau einer wirkungsvollen und nachhaltigen Kooperation. 

Ja, es ist möglich sich auf beide Teile des MIXED UP Wettbewerb zu bewerben.

MIXED UP Preis

Die zeitlich befristeten Projekte oder regelmäßigen Angebote schaffen Zugänge zu Künsten, Kultur, Spiel, Bewegung und Medien und unterstützen Kinder und Jugendliche darin, ihre Stärken und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Die Teilnehmer*innen sind selbst gestalterisch tätig und können zentral über Umsetzung und Inhalte mitbestimmen. 

Es können alle kulturellen Ausdrucksformen einbezogen werden: Bildende Kunst, Film/Video, Fotografie, Literatur, Medien, Museum, Musik, Tanz, Theater, Zirkus etc. Dazu gehören auch Jugend- und Alltagskulturen wie beispielsweise Rap, Graffiti, soziale Medien oder andere Inhalte, die junge Menschen nutzen, um sich auszudrücken und sich mit ihren Themen auseinanderzusetzen. Auch spiel- und erlebnispädagogische Angebote, bewegungsorientierte und umweltdidaktische Ansätze sind explizit möglich, wenn sie mit Medien oder kreativer Gestaltung verbunden sind. 

In diesem Jahr wurden Projekte und Angebote Kultureller Bildung ausgezeichnet, die jungen Menschen ermöglichen, ihre Zukünfte neu zu schreiben. Dabei stellen sich die Projekte und Angebote den Herausforderungen unserer Zeit: z. B. Superdiversität, Klimawandel, Armut, Krieg, Extremismus und/oder gesellschaftlicher Spaltung. 

Zeitlich kann es sich um ein dauerhaftes, langfristiges Angebot oder auch um ein einmaliges, zeitlich begrenztes Projekt handeln. Möglich sind also regelmäßige wöchentliche (Nachmittags-)Angebote, Workshops, Unterrichtsexkursionen, Projekttage oder auch einmalige Ferienworkshops im Hort sowie viele andere Formate, wie gemeinsame Blogs, Festivals, Service Learning oder Flashmob-Reihen. 

Das Projekt oder Angebot kann auch digital sein. Vielleicht verbindet es analoges kreatives Arbeiten mit Apps oder digitalem Austausch und schafft so hybride Formate. 

Die Projekte und Angebote können bereits durchgeführt worden sein oder aktuell noch stattfinden. Das Projektende sollte nicht länger als ein Jahr (Mai 2023) zurückliegen. Projekte, die sich noch in der Planung befinden, können beim MIXED UP Preis nicht berücksichtigt werden. 

Die Projekte und Angebote richten sich an junge Menschen, können aber auch Eltern oder andere Besucher*innen der Einrichtungen der Kooperationspartner mit einbeziehen. Die Projekte können an eine kleine Gruppe (z. B. im Hortbereich), an mehrere Gruppen (z. B. klassenübergreifend) oder an viele junge Menschen im gesamten Sozialraum gerichtet sein (z. B. Projekte an verschiedenen Standorten). Sie können altershomogen oder altersgruppenübergreifend arbeiten. Die Förderung von und Arbeit mit Peers ist besonders gerne gesehen. 

Ein*e Bewerber*in kann mehrere Projekte oder Angebote für die Teilnahme am MIXED UP Preis einreichen. Für jedes Projekt oder Angebot muss das Bewerbungsformular gesondert ausgefüllt werden. Mehrfachbewerbungen sind möglich, es sollte aber deutlich werden, inwiefern sich die Projekte und Angebote voneinander unterscheiden. 

Grundlegend für die Teilnahme am MIXED UP Preis ist, dass das Projekt oder Angebot von mindestens zwei Kooperationspartnern umgesetzt wird. Mindestens einer der Kooperationspartner muss eine formale Bildungseinrichtung sein (Kindertagesstätte, Schule, Ganztagsträger). Weitere Kooperationspartner können z. B. auch eine kommunale Einrichtung, ein Verein, ein*e selbstständige*r Künstler*in sein, z. B. aus Kultur, Sozialraum oder Jugendarbeit. 

Es ist auch möglich, dass eine selbstorganisierte Jugendgruppe mit einer Kindertagesstätte, Schule oder Ganztagsträger kooperiert. 

Wichtig ist, dass aus der Bewerbung hervorgeht, dass der*die Bewerber*in, welche die Bewerbung für den MIXED UP Preis ausfüllt, nicht allein agiert, sondern für das Projekt mit einem oder mehreren Kooperationspartnern zusammenarbeitet. Wie eng diese Partnerschaft ist, wie lange die Kooperation besteht, welche Aufgaben jeweils übernommen werden oder welche Kooperationspartner dabei sind, das kann sehr vielfältig sein. 

Einer der Kooperationspartner muss eine Kinderbetreuungseinrichtungen, z. B. Horte, Kindertagesstätten, Träger von Mittagsbetreuung, Ganztagsträger oder Schule bzw. Schulträger sein, zum Beispiel offene und gebundene Ganztagsschulen, Halbtagsschulen mit Hortkooperationen, Grundschulen, Förderschulen, Gesamtschulen, Gymnasien. 

Weitere Kooperationspartner können sein: 

  • Träger der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, z. B. Jugendkunstschulen, Kinder- und Jugendzirkusse, Spielmobile, Jugendchöre und -orchester, Jugendkulturzentren, Medienzentren, … 
  • außerschulische Bildungseinrichtungen, z. B. Musikschulen, Bibliotheken, Volkshochschulen, Bildungsstätten, … 
  • Kulturinstitutionen, z. B. Theater, Museen, Orchester, … 
  • Vereine, z. B. Tanzvereine, Amateurtheater, Blasmusikvereine, Kunstvereine, Trachtenvereine, … 
  • weitere Kooperationspartner aus dem Sozialraum, z.B. soziokulturelle Zentren, Kinder- und Familienzentren, Jugendzentren, Seniorenheime, Unternehmen, … 
  • andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. Sportvereine, Jugendverbände, offene Häuser, …  
  • Selbstorganisationen, z. B. Jugendgruppen, Jugendverbände, Migrantenselbstorganisationen, Initiativen, … 
  • Akteur*innen aus dem Ganztag, z. B. Arbeitsgemeinschaften, Jugendsozialarbeit, Eltern, Schulfördervereine, … 
  • Einzelpersonen, z. B. Künstler*innen und Kulturpädagog*innen aller Sparten, Kulturvermittler*innen, politische Bildner*innen, … 
  • Kooperationspartner können auch internationale Träger sein, insofern ein in Deutschland ansässiger Träger die Bewerbung einreicht, … 
  • selbstorganisierte Jugendgruppen. 

Entscheidend ist, dass es sich um eine Kooperation handelt, in der unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven zusammenkommen, um das Angebot als Kooperationsteam zu gestalten. 

Es werden drei Preise mit je 5.000 Euro vergeben. 

Die Preise werden im Rahmen einer Preisverleihung vergeben, die am 08. November 2024 in Berlin stattfindet. Außerdem wird das Projekt oder ein vergleichbares Angebot des Antragstellers professionell von einem*r Fotograf*in begleitet. 

MIXED UP Kick-off-Förderung

Gefördert werden drei außergewöhnliche und kreative Kooperationsideen zwischen Schulen, Ganztagsträgern oder Kitas und Akteur*innen Kultureller Bildung. Im Fokus der Auswahl steht hierbei nicht die eigentliche inhaltlich-fachliche kulturelle Bildungsarbeit, sondern die Erarbeitung von Konzepten zum Aufbau einer wirkungsvollen und nachhaltigen Kooperation, des Austauschens und Netzwerkens. Wichtig ist, dass die Kooperationsideen neu sind und die Kooperationspartner in der Konstellation in der Vergangenheit noch nicht zusammengearbeitet haben. Im Rahmen der Bewerbung stellen Sie dar, wie Sie im Zeitraum von ca. 12 Monaten (Kalenderjahr 2025) eine Kooperation von Schulen, Ganztagsträgern und/oder Kitas und non-formalen Bildungspartnern aus dem Bereich der Kulturellen Bildung fachlich fundiert initiieren und aufbauen.  

Es werden drei Modellkonzepte ausgewählt, die mit jeweils 5.000 Euro bei der Umsetzung Ihrer Idee im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 unterstützt werden. Die Förderung kann in Form einer Vollfinanzierung vergeben werden.  

Außerdem erhalten die ausgewählten Projekte einen thematisch bedarfsorientieren Workshop für die Weiterentwicklung ihrer Kooperation vor Ort. Sie werden zudem punktuell filmisch begleitet, bekommen Sichtbarkeit auf den Social-Media-Kanälen der BKJ und können bei einem bundesweiten digitalen Austauschformat ihre Ergebnisse vorstellen.   

Grundlegend für die MIXED UP Kick-off-Förderung ist die Kooperation von mindestens zwei Partnern. Mindestens einer der Kooperationspartner muss eine formale Bildungseinrichtung sein (Kindertagesstätte, Schule, Ganztagsträger). Weitere Kooperationspartner könnenzum Beispiel auch eine kommunale Einrichtung, ein Verein, ein*e selbstständige*r Künstler*in sein. Hierbei ist es nicht notwendig, dass bereits eine Kooperationszusage vorliegt, es ist ausreichend, wenn der*die Bewerber*in beschreibt, welche Partner für die Kooperation angedacht sind und wie der*die Bewerber*in die Ansprache der potenziellen Partner plant. Wichtig ist aber, dass die Kooperationspartner in der Konstellation in der Vergangenheit noch nicht zusammengearbeitet haben.  

Einer der Kooperationspartner muss eine Kinderbetreuungseinrichtungen, zum Beispiel Horte, Kindertagesstätten, Träger von Mittagsbetreuung, Ganztagsträger oder Schule/Schulträger sein, zum Beispiel offene und gebundene Ganztagsschulen, Halbtagsschulen mit Hortkooperationen, Grundschulen, Förderschulen, Gesamtschulen, Gymnasien. 

Weitere Kooperationspartner können sein: 

  • Träger der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, wie Jugendkunstschulen, Kinder- und Jugendzirkusse, Spielmobile, Jugendchöre und -orchester, Jugendkulturzentren, Medienzentren, … 
  • außerschulische Bildungseinrichtungen, wie Musikschulen, Bibliotheken, Volkshochschulen, Bildungsstätten, … 
  • Kulturinstitutionen, wie Theater, Museen, Orchester, … 
  • Vereine, wie Tanzvereine, Amateurtheater, Blasmusikvereine, Kunstvereine, Trachtenvereine, … 
  • weitere Kooperationspartner aus dem Sozialraum, wie soziokulturelle Zentren, Kinder- und Familienzentren, Jugendzentren, Seniorenheime, Unternehmen, … 
  • andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wie Sportvereine, Jugendverbände, offene Häuser, … 
  • Selbstorganisationen, wie Jugendgruppen, Jugendverbände, Migrantenselbstorganisationen, Initiativen, … 
  • Akteur*innen aus dem Ganztag, wie Arbeitsgemeinschaften, Jugendsozialarbeit, Eltern, Schulfördervereine, … 
  • Einzelpersonen, wie Künstler*innen und Kulturpädagog*innen aller Sparten, Kulturvermittler*innen, politische Bildner*innen, … 
  • Kooperationspartner können auch internationale Träger sein, insofern ein in Deutschland ansässiger Träger die Bewerbung einreicht, … 
  • selbstorganisierte Jugendgruppen. 

Entscheidend ist, dass es sich um eine Kooperation handelt, in der unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven zusammenkommen, um zukünftige Angebot als Kooperationsteam zu gestalten. 

Die Kooperationspartner sollen in der beantragten Konstellation der zusammenarbeitenden Institutionen noch nicht erfolgreich zusammengearbeitet haben. Bei mehr als zwei Kooperationspartnern gilt, dass mindestens ein Kooperationspartner neu in das Kooperationsvorhaben mitaufgenommen werden muss.   

In bestimmten Fällen ist es auch möglich, überregionale Kooperationspartner mitaufzunehmen. Jedoch sollten Sie begründen, warum Sie einen überregionalen Partner einbeziehen wollen und wie dieser Kooperationspartner vor Ort in die Zielerreichung des Kooperationsvorhabens eingebunden wird.   

Die Förderung kann grundsätzlich zur Finanzierung aller für die Projektumsetzung notwendigen Ausgaben verwendet werden, insbesondere für: Honorare, Material für die Öffentlichkeitsarbeit, Raummieten und Reisekosten. Zusätzliche Personalausgaben und Anschaffungen von mehr als 800 Euro netto, sind nur in Ausnahmefällen möglich. Bei der Bewerbung für den Wettbewerb geben Sie lediglich grob an, für welche Ausgabearbeiten Sie die Förderung einsetzen möchten. Ein detaillierter Finanzierungsplan braucht nur vorgelegt werden, wenn Ihr Projekt für eine Förderung ausgewählt wird.

Eine Förderung ist ohne Eigen-/Drittmittel möglich (Vollfinanzierung). Falls Sie jedoch Eigen-/Drittmittel einbringen möchten, um beispielsweise ein größeres Vorhaben umzusetzen, spricht nichts dagegen (Fehlbedarfsfinanzierung). 

Bewerbung für den MIXED UP Preis und die MIXED UP Kick-off-Förderung

Die Bewerbung für beide Teile des MIXED UP Wettbewerbs erfolgt über ein Online-Formular

Innerhalb des Formulars gibt es Hinweise zur Beantwortung der jeweiligen Fragen. Bitte wählen Sie zu Beginn es Formular aus, für welchen Teil des MIXED UP Wettbewerbs Sie sich bewerben möchten.  

Für MIXED UP Preis und Kick-Off-Förderung gilt: Bewerben können sich gemeinnützige und kommunale Träger im gesamten Bundesgebiet. Das sind z. B. außerschulische Bildungseinrichtungen, Schule, Horte, Kulturinstitutionen, Sportvereine, Jugendverbände, Künstlerkollektive, Kulturvereine, Elterninitiativen, Einrichtungen der (offenen) Kinder- und Jugendarbeit, Kommunalverwaltungen etc. Für den MIXED UP Preis können sich auch Einzelpersonen oder Gruppen bewerben, z. B. ein*e einzelne*r Kulturpädagog*in oder Künstler*in oder selbstorganisierte Jugendgruppen. 

Der Einsendeschluss ist der 25. August 2024. 

Eine Rückmeldung zur Bewerbung für den MIXED UP Preis und die MIXED UP Kick-Off Förderung erreicht Sie voraussichtlich Mitte Oktober 2024. 

Die Preisverleihung für den MIXED UP Preis ist für den 8. November 2024 in Berlin geplant. Auf der Preisverleihung werden auch die ausgewählten Modellkonzepte der MIXED UP Kick-off-Förderung vorgestellt.  

Die MIXED UP-Jury

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Fachreferat 512 Außerschulische Kinder- und Jugendbildung

Landesrat der Schülerinnen und Schüler Brandenburg, Stellvertretender Sprecher

LKB Hessen e. V., Programmleitung LandKulturPerlen

ALEX Berlin, Projektmanagerin Medienkompetenz

Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen (bjke), Geschäftsführerin; stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e. V.

Deutsche Chorjugend, Vorsitzende

Universität Kassel und GRIMMWELT Kassel, Fachgebiet Ästhetische Bildung und Bewegungserziehung

Bildungsbüro im Landkreis Coburg in Bayern, Leitung

Theaterpädagogin, Regisseurin, kulturelle Bildnerin mit Schwerpunkt diskriminierungssensible Bildung/Schnittstelle Aktivismus und Kunst

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