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Kick Off-Förderung

Die MIXED UP Kick-Off-Förderung unterstützt innovative Ideen und neue Kooperationen in der Entwicklungsphase.

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Was braucht es, damit Kulturelle Bildung vor Ort wirkt? Nicht nur gute Ideen. Sondern Menschen, Netzwerke – und Zeit. BKJ

Von der Idee zum Konzept

Die MIXED UP Kick-Off-Förderung richtet sich an Gestalter*innen aus Schule, Kita sowie Ganztagsträgern und außerschulischer Kultureller Bildung, die bisher noch keine gemeinsamen kulturellen Bildungspartnerschaften eingegangen sind.

Ihnen soll ermöglicht werden, gemeinsam ein Modellkonzept für eine Kooperationsanbahnung zur Realisierung innovativer kultureller Bildungsprojekte über ein Jahr lang zu entwickeln.

Die Kick-Off-Förderung unterstreicht somit die Komplexität gelungener Bildungskooperationen und ihre Bedeutung für die Qualität kunst- und kulturpädagogischer Angebote für Kinder und Jugendliche in den Bildungslandschaften vor Ort.

Gelungene Modelle werden bundesweit sichtbar gemacht und dienen gleichzeitig als Qualitätstransfer ins Feld der Kulturellen Bildung. Ein besonderes Augenmerk soll auf bisher anbieterärmere Regionen gelegt werden.

Gesucht sind Ideen für eine Kooperationsanbahnung zwischen Schule, Ganztagsträgern oder Kita und kulturellen Bildungspartnern. Ausgezeichnet wird hierbei nicht die eigentliche inhaltlich-fachliche kulturelle Bildungsarbeit, sondern das Konzept zur Erarbeitung einer wirkungsvollen und nachhaltigen Kooperation, des Austauschens und Netzwerkens.

Bewerben und Fristen

Die Bewerbung für die MIXED UP Kick-Off-Förderung erfolgt über ein Online-Formular. Innerhalb des Formulars gibt es Hinweise zur Beantwortung der jeweiligen Fragen. Start der Bewerbungsphase ist am 15. Mai 2026.

Der Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 31. Juli 2026.

Eine Rückmeldung erhalten Sie voraussichtlich Mitte Oktober. Die Preisverleihung des MIXED UP Preises findet am 06. November 2026 in Berlin statt. Dort werden auch die ausgewählten Modellkonzepte der Kick-Off-Förderung präsentiert.

Zur Bewerbung Kick-Off-Förderung

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Gemeinnützige und kommunale Träger, die ein Modellkonzept für eine Kooperation entwickeln möchten.

Mögliche Partner sind:

  • Schulen, Ganztagsträger oder Kitas
  • kulturelle Vereine, Kulturinstitutionen
  • selbstorganisierte Jugendgruppen oder Einzelpersonen

Wichtig: Im Fokus der Auswahl steht nicht die eigentliche inhaltlich-fachliche kulturelle Bildungsarbeit, sondern die Erarbeitung von Konzepten einer wirkungsvollen Kooperation. Die Bewerbung sollte die lokalen Herausforderungen darstellen und erste Schritte für den Aufbau einer Kooperation mit Kultur-Akteur*innen vor Ort aufzeigen. Besonders berücksichtigt werden Projekte in Regionen mit wenigen kulturellen Bildungsangeboten.

  • 5.000 Euro finanzielle Unterstützung für die Umsetzung des Modellkonzepts
  • Ein thematisch bedarfsorientierter Workshop zur Weiterentwicklung der Kooperation vor Ort
  • Begleitung bei der Umsetzung der Idee im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2027
  • Öffentlichkeitsarbeit durch die BKJ, z. B. Social Media und filmische Begleitung
    Vernetzung und Vorstellung der eigenen Ergebnisse in einem bundesweiten digitalen Austauschformat

Für die Förderung ist eine Kooperation von mindestens zwei Partnern erforderlich, davon mindestens eine formale Bildungseinrichtung wie Kindertagesstätte, Schule oder Ganztagsträger.

Weitere Kooperationspartner können zum Beispiel eine kommunale Einrichtung, ein Verein oder ein*e selbstständige*r Künstler*in sein.

Es ist nicht nötig, dass die Kooperation bereits besteht – es reicht, wenn in der Bewerbung beschrieben wird, welche Partner vorgesehen sind und wie die Ansprache geplant ist.

Wichtig: Die Partner dürfen in dieser Konstellation bisher noch nicht zusammengearbeitet haben.

Die Kooperationspartner sollen in der beantragten Konstellation der zusammenarbeitenden Institutionen noch nicht erfolgreich zusammengearbeitet haben. Bei mehr als zwei Kooperationspartnern gilt, dass mindestens ein Kooperationspartner neu in das Kooperationsvorhaben mit aufgenommen werden muss.

Einer der Kooperationspartner muss eine Kinderbetreuungseinrichtung, zum Beispiel Horte, Kindertagesstätten, Träger von Mittagsbetreuung, Ganztagsträger oder Schule/Schulträger sein, z. B. offene und gebundene Ganztagsschulen, Halbtagsschulen mit Hortkooperationen, Grundschulen, Förderschulen, Gesamtschulen, Gymnasien.

Weitere Kooperationspartner können sein:

  • Träger der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, wie Jugendkunstschulen, Kinder- und Jugendzirkusse, Spielmobile, Jugendchöre und -orchester, Jugendkulturzentren, Medienzentren, …
  • außerschulische Bildungseinrichtungen, wie Musikschulen, Bibliotheken, Volkshochschulen, Bildungsstätten, …
  • Kulturinstitutionen, wie Theater, Museen, Orchester, …
  • Vereine, wie Tanzvereine, Amateurtheater, Blasmusikvereine, Kunstvereine, Trachtenvereine, …
  • weitere Kooperationspartner aus dem Sozialraum, wie soziokulturelle Zentren, Kinder- und Familienzentren, Jugendzentren, Seniorenheime, Unternehmen, …
  • andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wie Sportvereine, Jugendverbände, offene Häuser, …
  • Selbstorganisationen, wie Jugendgruppen, Jugendverbände, Migrantenselbstorganisationen, Initiativen, …
  • Akteur*innen aus dem Ganztag, wie Arbeitsgemeinschaften, Jugendsozialarbeit, Eltern, Schulfördervereine, …
  • Einzelpersonen, wie Künstler*innen und Kulturpädagog*innen aller Sparten, Kulturvermittler*innen, politische Bildner*innen, …
  • Kooperationspartner können auch internationale Träger sein, insofern ein in Deutschland ansässiger Träger die Bewerbung einreicht, …
  • selbstorganisierte Jugendgruppen.

Wichtig: Es muss sich um eine Kooperation handeln, in der unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven zusammenkommen, um zukünftige Angebot als Kooperationsteam zu gestalten.

In bestimmten Fällen ist es auch möglich, überregionale Kooperationspartner mitaufzunehmen. Jedoch sollten Sie begründen, warum Sie einen überregionalen Partner einbeziehen wollen und wie dieser Kooperationspartner vor Ort in die Zielerreichung des Kooperationsvorhabens eingebunden wird.

Die Förderung kann grundsätzlich zur Finanzierung aller für die Projektumsetzung notwendigen Ausgaben verwendet werden, insbesondere für:

  • Honorare,
  • Material für die Öffentlichkeitsarbeit,
  • Raummieten und
  • Reisekosten.

Zusätzliche Personalausgaben und Anschaffungen von mehr als 800 Euro netto, sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Bei der Bewerbung für den Wettbewerb geben Sie lediglich grob an, für welche Ausgabearbeiten Sie die Förderung einsetzen möchten. Ein detaillierter Finanzierungsplan braucht nur vorgelegt werden, wenn Ihr Projekt für eine Förderung ausgewählt wird.

Ja, sowohl mit Eigen- oder Drittmitteln (Fehlbedarfsfinanzierung) als auch ohne zusätzliche Mittel (Vollfinanzierung) ist eine Förderung möglich.

Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung

Welche Prozesse sind nötig, um die Bedürfnisse der einzelnen Kooperationspartner herauszuarbeiten?

Wie lässt sich das Vorhaben an die eigene Kommune anbinden?

Welche Methoden eignen sich, um die Partner zusammenzubringen?

Welche Ziele sollen nach dem Jahr der Initiierung der Kooperation verfolgt werden?

In der Bewerbung sollte deutlich werden, welche Unterstützung durch die Kick Off-Förderung erwartet wird und welche Potenziale zur Weiterentwicklung bestehen.

Sie richtet sich gezielt an Modellkonzepte, die Partner zusammenbringen, die bisher noch nicht erfolgreich zusammengearbeitet haben.

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