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Antrag stellen

Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen zu stärken und ihre Lebenswelt ins Zentrum zu rücken, steht im Zentrum aller geförderten Projekte. Insbesondere junge Menschen, die als benachteiligt und/oder diskriminiert gelten, sollen erreicht werden. Die Projekte werden von Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträgern gemeinsam umgesetzt.

Rund um die Antragstellung

Für einen schnellen Überblick finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
Detailinformationen wie Förderkriterien und Hinweise zur Finanzierung sowie Antragstellung finden Sie in den downloadbaren Dokumenten.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Rechtspersonen, wie beispielsweise eingetragene Vereine, Stiftungen oder kommunale Träger. Ein Antrag muss ein durchdachtes Projektkonzept beinhalten, das klar aufzeigt, wie Kinder und Jugendliche aus Risikolagen im Alter von 3 bis 18 Jahren angesprochen werden. Zudem müssen mindestens drei Bündnispartner, wie Kultureinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Schulen, in das Projekt eingebunden werden. Das Projekt muss außerschulisch und freiwillig sein, d. h. es darf keine regulären Unterrichtszeiten umfassen und muss freiwillige Teilnahme garantieren.

Gefördert werden zwei Projekttypen, die sich hinsichtlich ihrer Struktur, Bildungsziele und Teilnehmerzahl unterscheiden.

Zugangsprojekte schaffen niedrigschwellige, neue Zugänge für mindestens 12 Teilnehmer*innen und können an einem festen Standort oder mobil durchgeführt werden. Die Projektdauer beträgt ein Kalenderjahr.

Intensivprojekte bieten kontinuierliche, zeitintensive Angebote für 20 bis 40 Teilnehmer*innen und zielen auf einen nachhaltigen Bildungsprozess ab. Sie können bis zu zwei Jahre dauern.

Die Förderung umfasst finanzielle Mittel für die Umsetzung der Projekte, einschließlich der Kosten für Personal, Material und Honorare. Je nach Projekttyp variiert die Fördersumme: Zugangsprojekte erhalten ein Jahresbudget von ca. 7.500 bis 20.000 Euro und Intensivprojekte ca. 20.000 bis 35.000 Euro. Zusätzlich zur Finanzierung können auch ergänzende Module beantragt werden, wie zum Beispiel Schnupperangebote zu Beginn eines Projektes, die der Gewinnung neuer Teilnehmer*innen dienen, oder die Vergabe des Kompetenznachweises Kultur für Jugendliche ab 12 Jahren, der eine strukturierte Reflexion und Dokumentation von erworbenen Kompetenzen ermöglicht.

Anträge für das Förderprogramm „Künste öffnen Welten“ müssen online über das Antragsportal kumasta eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt in einem digitalen Verfahren, bei dem alle notwendigen Unterlagen, wie eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie die Kooperationsvereinbarung der Bündnispartner hochgeladen werden müssen.

Anträge können bis zur Ausschreibungsfrist am 25. Februar 2025 gestellt. Das Projekt kann frühestens ab dem 15. Juli 2025 starten.

Die nächste Antragsmöglichkeit ist vom 01. August bis zum 10. September 2025 geplant, wobei der Förderstart ab dem 15. Januar 2026 erfolgen kann.

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Was passiert nach der Antragstellung?

Nach Fristende bekommen Sie zeitnah eine E-Mail mit Hinweisen zu Ihrem Antrag von uns. Diese Hinweise sollen Ihnen helfen, Ihren Antrag auf die Förderbedingungen anzupassen und Ihr Projekt bestmöglich für das Auswahlgremium zu präsentieren. Nach Erhalt der E-Mail haben Sie sieben Tage Zeit, um Ihren Antrag zu überarbeiten und erneut einzureichen.

Nach Ende der Ausschreibungsfrist werden alle Anträge gesichtet und für die Sitzung des Auswahlgremiums vorbereitet. Das Auswahlgremium entscheidet dann über die Projektförderung.

Das Auswahlgremium hat den Auftrag anhand der Anträge die Bündnisse zu identifizieren, welche die Anforderungen des Programms qualitätsvoll erfüllen.

Das Auswahlgremium ist für die Dauer von drei Jahren vom Vorstand der BKJ berufen. Es arbeitet ehrenamtlich. Es berät nach jeder Ausschreibungsrunde die Anträge.

Sie sind einerseits Experten*innen der Kulturellen Bildung und vertreten unterschiedliche Sparten, Einrichtungstypen und Angebotsformen. Andererseits handelt es sich um Fachkräfte, welche umfassende Kompetenzen aus dem Bereich der Jugend- und Kulturarbeit, der Sozialarbeit und der Diversität mitbringen. Die Gremiumsmitglieder kennen die unterschiedlichen regionalen Besonderheiten – Land und Stadt, Norden, Osten, Süden und Westen.

Mitglieder des Auswahlgremiums sind:

  • Marwa Al-Radwany, Teamerin für Politische und Kulturelle Bildung
  • Christina Biundo, Skubi.com – Servicestelle Kulturelle Bildung Rheinland-Pfalz   
  • Katharina Bluhm, Schabernack – Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V., Güstrow
  • Sandra Grosset, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
  • Kathrin Hartmann, Deutscher Bibliotheksverband/Mitglied des Vorstands der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung
  • Beate Kegler, Planungsbüro KULTURKONZEPTE zur Forschung Kulturelle Bildung im ländlichen Raum/Universität Hildesheim, Institut für Kulturpolitik
  • Hans Steimle, Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit    
  • Sylvia Spehr, Bundesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen /LAG Jugendkunstschulen Thüringen

Ende November 2024 erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Entscheidung des Auswahlgremiums. Dabei kann es vorkommen, dass es noch Auflagen für Sie als Antragsteller zu erfüllen gibt, das heißt, dass eine weitere Überarbeitung des Antrags notwendig werden kann.

Erst nach einer Bearbeitung dieser Auflagen und einer finalen Bewilligung durch die BKJ, kann das Projekt starten. Die Bewilligung erfolgt durch den umfassenden Prüfprozess oft erst kurzfristig vor dem eigentlichen Termin zum Projektstart: Es kann also vorkommen, dass die Bewilligung erst nach dem 15. Januar 2025 erfolgt. Planen Sie also genügend zeitlichen Spielraum ein. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen.

Download (nur für geförderte Projekte)

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