Schritt für Schritt zur Förderung
Acht Schritte zu einer Teams up! Jugendbegegnung im Bereich der Kulturellen Bildung
Außerschulischer Jugendgruppenaustausch …
Gefördert werden Begegnungen, die eine gemeinnützige Organisation aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv ist, und ein Projektpartner aus einem Land des afrikanischen Kontinents (oder zwei Projektpartnern aus afrikanischen Partnerländern oder einem weiteren Partner aus einem lateinamerikanischen oder asiatischen Land) gemeinsam planen und umsetzen.
Wichtig: Auch Organisationen, die von der BKJ beraten werden, stellen ihren Antrag auf eine Teams up! Begegnung direkt beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk (DAJW).
Aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts gedeckt. Mindestens 25 Prozent der Ausgaben müssen aus Eigenmitteln oder Drittmitteln gedeckt werden. Das können z. B. Teilnehmerbeiträge, Spenden, kommunale Mittel oder Landesmittel sein, jedoch keine Bundesmittel z. B. aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Die Gesamtkosten für eine Teams Up! Jugendbegegnung können bei Erstantragssteller*innen bis zu 66.666,66 Euro betragen (= davon max. 75% Förderung, also max. 50.000 Euro, durch das BMZ). Für größere Begegnungsvorhaben können begründet auch Summen beantragt werden, die darüber hinausgehen.
Höchstgrenzen der max. 75% Förderung darüber hinaus sind 80.000 Euro Förderung für eine Jugendbegegnung (bei mind. Zweitantragsteller*innen) oder ein Begleitprojekt, 100.000 Euro Förderung für ein Modellprojekt bei Erstprojekten sowie 120.000 Euro bei einem Folgeprojekt.
Die Anträge auf Förderung müssen von den Projektpartnern gemeinsam ausgearbeitet und von der deutschen Partnerorganisation beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk eingereicht werden. Förderanträge müssen in Deutsch gestellt werden. Kosten für Übersetzungen, die im Zuge der partnerschaftlichen Antragstellung anfallen, können in das Projektbudget aufgenommen und bei einer Bewilligung über das Projekt abgerechnet werden.
Projektstart 01. Januar 2026: Antragseingang bis 31. Juli 2025 (Einreichung Kurzkonzept bis zum 15. Mai 2025)
Projektstart 01. Mai 2026: Antragseingang bis 15. Dezember 2025 (Einreichung Kurzkonzept bis zum 1. Oktober 2025)
Wichtig: Bitte rechnen Sie bei der Antragsstellung mit ein, dass der Projektstart mit der Vorbereitungsphase mindestens drei Monate vor der ersten Begegnung liegen sollte. Rechenbeispiel: Wenn Sie die erste Begegnung für das 3. Quartal planen, sollte das Projekt im 2. Quartal starten und damit zum 15. Dezember des Vorjahres beantragt werden, was derzeit einen Projektstart am 01.05. des Folgejahres ermöglicht. Außerdem müssen Sie spätestens acht Wochen vor der avisierten Antragsdeadline ein Kurzkonzept des geplanten Projekts beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk einreichen. Wir empfehlen Ihnen zudem, mindestens drei Monate vor der geplanten Abgabe des Kurzkonzepts telefonisch oder per E-Mail mit dem Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk Kontakt aufzunehmen, um im Vorfeld eine angemessene Beratung zur Antragsstellung zu bekommen und dessen Informationsangebot zu nutzen. Für eine allgemeine Beratung zu Projekten der Kulturellen Bildung im Rahmen von Teams up! können Sie zudem jederzeit die BKJ kontaktieren.
Acht Schritte zu einer Teams up! Jugendbegegnung im Bereich der Kulturellen Bildung
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Partnersuche!
Welche afrikanischen Länder als Partnerländer in Frage kommen, können Sie der sogenannten DAC-Liste des BMZ entnehmen. Bitte beachten Sie, dass keine Förderung für Länder mit Reisewarnungen des Auswärtigen Amts möglich ist.
Kern von gelungenen Jugendbegegnungen ist eine gute Projektidee, die prägnant das künstlerische Vorhaben und die Gestaltung des künstlerischen Arbeitens mit den beiden Jugendgruppen umreißt. Auch sollten Sie überlegen, in welcher Form dabei auf das ausgewählten Nachhaltigkeitsziel (SDG) Bezug genommen werden soll. Wichtig ist es, die Projektidee von Anfang an gemeinsam mit dem Partner auf dem afrikanischen Kontinent zu entwickeln und dabei die Perspektiven aus Süd und Nord sowie der beteiligten Jugendlichen einzubeziehen. Wenn eine Förderung über Teams up! angestrebt wird, ist es generell sinnvoll, dafür ein Projekt komplett neu zu entwerfen.
Gerne können Sie eine erste Projektskizze bei der BKJ für eine Einschätzung einreichen. Wir empfehlen Ihnen, uns mindestens sechs Monate vor dem geplanten Projektstart für ein erstes Beratungsgespräch zu kontaktieren.
Auf Basis weiterer Gespräche mit Ihrer Partnerorganisation beginnt eine detailliertere Planung der Begegnungen:
Zuletzt sollten Sie noch einmal prüfen, ob die Planungen den wesentlichen Förderkriterien von Teams up! entsprechen.
Zunächst sollten Sie sich einen Überblick über die auszufüllenden Unterlagen verschaffen:
Hinweis: Derzeit wird das Antragsverfahren für Teams up! auf ein Online-Verfahren über die „Förderprojektsoftware“ von Engagement Global umgestellt. Das heißt, es können sich kurzfristig Änderungen des Verfahrens ergeben. Recherchieren Sie daher dafür im gegebenen Fall selbst die aktuellsten Informationen auf der Teams up! Seite des Deutsch-Afrikanischen Jugendwerks.
Bitte beachten Sie, dass parallel zum eigentlichen Antragsverfahren direkt bei Engagement Global eine Trägerprüfung durchlaufen werden muss. Dabei werden u. a. die Gemeinnützigkeit und Bonität Ihrer Organisation geprüft. Diese Trägerprüfung muss über die allgemeine Online-Plattform von Engagement Global („Förderprojektsoftware“) angefordert werden. Sollte Ihre deutsche Organisation zu klein sein, um die Trägerprüfung erfolgreich zu durchlaufen, können Sie sich in einem so genannten Huckepackverfahren mit einem größeren Träger zusammenschließen.
Die Vorbereitungs-, Zwischen- und Nachbereitungsphasen spielen bei der Antragsstellung eine genauso große Rolle wie die beiden eigentlichen Begegnungen.
Auf der Website zur Programmlinie Teams up! können Sie alle benötigten Formulare und Info-Materialien herunterladen. Dort finden Sie auch Vorgaben für das Kurzkonzept sowie Ausfüllhilfen für das Antragsformular und den Kosten- und Finanzierungsplan, die Ihnen helfen, sich beim ersten Antragsentwurf zurechtzufinden.
Generell sollte der Antrag sichtbar partnerschaftlich erstellt werden, die Formulare und Info-Materialien werden daher vom Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk derzeit auch auf Englisch und Französisch angeboten. Der finale Antrag inklusive der oben genannten Dokumenten muss allerdings in deutscher Sprache eingereicht werden. Kosten für Übersetzungen im Zuge der partnerschaftlichen Antragserarbeitung können im Projektbudget berücksichtig werden.
Acht Wochen vor der avisierten Antragsdeadline muss ein Kurzkonzept des geplanten Projekts beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk eingereicht werden. Dieses muss eine inhaltliche Darstellung des Vorhabens, den SDG-Bezug, Informationen zur bestehenden Partnerschaft sowie Angaben zu den finanziellen Rahmendaten enthalten. Wenn das Deutsch-Afrikanische Jugendwerk die Förderfähigkeit bestätigt, kann dann zur nächsten Deadline der komplette Antrag eingereicht werden. Mit Blick auf den gewünschten Projektstart sind dabei die entsprechenden Fristen zu beachten.
Die BKJ ist in das gesamte Antragsverfahren nicht involviert, sie berät Träger aus dem Bereich der Kulturellen Bildung aber zum Format Teams up! Jugendbegegnungen in allgemeinen Form. Der Austausch mit der BKJ kann genutzt werden, um gemeinsam zu reflektieren, ob das geplante Projekt grundsätzlich den Kriterien von Teams up! und für gelingende Kulturelle Bildung entspricht.
Antragsfristen:
Weitere Informationen zur Antragstellung beim Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk finden Sie hier.
Nachdem Sie das Kurzkonzept eingereicht haben, prüft das Deutsch-Afrikanische Jugendwerk (DAJW) anhand dessen die Förderfähigkeit des Projekts. Wenn es die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt, können Sie den eigentlichen Antrag einreichen. In einer weiteren Schleife prüft das DAJW diesen auf Vollständigkeit sowie auf inhaltliche und finanzielle Aspekte. Ggf. erhalten Sie den Antrag mit Verbesserungswünschen zurück. Sie können dann in einem vorgegebenen Zeitraum einmalig die geforderten Änderungen vornehmen und eine verbesserte Antragsversion einreichen. Sollte der Antrag danach aus Sicht des Deutsch-Afrikanischen Jugendwerks nicht bewilligungsfähig sein, wird er von diesem abgelehnt und kann überarbeitet zur nächsten Frist erneut eingereicht werden. Die letztendliche Förderentscheidung trifft auf Basis der Prüfung durch das DAJW das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Eine Rückmeldung dazu, ob ein Projekt gefördert wird oder ob es eine Förderung unter bestimmten Auflagen gibt, erfolgt seitens des DAJW in der Regel frühestens einen Monat vor dem geplanten Projektstart.
Als BKJ beraten wir Sie auch nach der Bewilligung gerne weiterhin fachlich und inhaltlich bei der Umsetzung Ihrer Begegnung!