- Die Fördersätze werden nach dem „Gastgeber-Gast-Prinzip“ und Begegnungsformat beantragt.
- Der Gastgeber ist der Träger (Partner), in dessen Land die Begegnung stattfindet.
- Der Träger aus Deutschland ist Gastgeber (Beantragung von Programmkostenzuschüssen sowie Honoraren) bei Begegnungen in Deutschland und Gast bei Begegnungen im Ausland (Beantragung von Reisekostenzuschüssen).
- Es wird dabei zwischen Begegnungen (IN) und außerhalb Deutschland (OUT) unterschieden. Sowie nach Begegnungsformat zwischen Jugendbegegnung und Fachkräftsbegegnung.
Internationaler Austausch: Förderbedingungen
Welche Programme sind förderfähig? Welche Kosten werden übernommen? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen, die sich Ihnen bei der Planung und Finanzierung einer internationale Begegnung stellen werden.
Häufig gestellte Fragen zu den Förderkriterien
- Außerschulische bi- tri- und multilaterale Begegnungen zwischen Kindern/Jugendlichen aus Deutschland mit Partnerorganisationen aus dem Ausland.
- bi- tri- und multilaterale Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe aus Deutschland und Partnerorganisation aus dem Ausland.
- Honorare: Die Auszahlung von Honoraren an ausländische Fachkräfte für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung bzw. als Online-Trainer*innen ist nur dann zuwendungsfähig, wenn der Vetragspartner der deutsche Projektpartner ist und es eine vertragliche Grundlage (Honorarvertrag) auf Eurobasis gibt. Der Honorarvertrag muss vom deutschen Projektpartner ins Deutsche übersetzt sowie sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden.
Über Kleinaktivitäten-Förderung:
- Publikationen, Medien, Ausstellungen, Aufführungen etc. von/über deutsch-internationale Jugend- und Fachkräftebegegnungen
- ohne viel Verwaltungsaufwand neue Formate und Ideen des digitalen Austauschs und viele andere Vorhaben, wie z.B. die Internationalisierung von Trägern oder die partizipative Planung und Vorbereitung von Begegnungen mit jungen Menschen.
- Touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen
- Festivals, Konzerte, Auftritte
- Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen
- Sprachstudien oder sonstige Studienaufenthalte
- Musikalische Begegnungen im Bereich Chor- und Orchester-Begegnungn etc.
Internationale Begegnungen im Musikbereich
Im Musikbereich ist die BKJ für die Förderung internationaler Rock-, Pop-, Hip-Hop-, Beat Boxing-, Folk- und Musiktheater-Begegnungen zuständig. Eine Förderung für andere musikalische Begegnungsformate – wie z. B. Chor- und Orchester-Begegnungen – kann bei den jeweils zuständigen Organisationen im Musikbereich beantragt werden. Eine Förderung der Teilnahme an künstlerischen Festivals und der Durchführung von Konzertreisen ist dabei ausgeschlossen.
Hier finden Sie die Liste für die Förderung internationaler Begegnungen im Musikbereich zuständigen Organisationen
Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem oder mehreren Projektpartner/n aus dem Ausland eine Begegnungen planen und umsetzen möchten.
- Die Förderung ist nur eine Teilfinanzierung. Der Zuschuss deckt nicht die gesamten Begegnungskosten ab.
- Bei den Zuschusssätzen handelt es sich um Richtwerte (max. Zuschusshöhe), die je nach Haushaltslage abweichen kann.
- Das Anwerben von Drittmitteln wird empfohlen.
Für Begegnungen in Deutschland
Für alle Teilnehmer*innen, Betreuer*innen und Sprachmittler*innen (aus Deutschland und dem Ausland) werden die Fördersätze pro Tag und pro Person berechnet.
Unter Programmkosten sind alle Kosten, die in Verbindung mit dem Programm stehen gemeint. Das können Kosten für die Unterbringung, Verpflegung, Versicherung, Honorare, Miete, Material etc. sein.
Zusätzlich zu den Programmkosten kann der deutsche Träger einen Zuschuss für die Sprachmittlung beantragen. Der oder die Sprachmittler*innen sind Menschen, die der „Begegnungssprache-Sprachen“ mächtig sind und die während der Begegnung bei der Kommunikation helfen. Es sind keine professionellen Dolmetscher*innen.
Die Reisekosten nach Deutschland für die ausländische Gruppe können nicht gefördert werden, außer die TN*innen reisen aus bestimmten Ländern an. Die Liste der vom BMFSFJ anerkannten Schwellen- und Entwicklungsländer der OECD DAC-Liste, für zusätzliche KJP-Reisekostenzuschüsse für Maßnahmen in Deutschland finden Sie hier.
Für Begegnungen im Ausland
Für die Berechnung des Reisekostenzuschusses gilt die einfache Streckenentfernung innerhalb Europas und die Luftlinieberechnung für Begegnungen weltweit. Gerechnet wird die Wegstrecke vom Abfahrtsort bis zum Begegnungsort. Dieser Zuschuss kann nur Teilnehmer*innen aus Deutschland gewährt werden. Alle weiteren Kosten vor Ort können leider nicht bezuschusst werden.
Der Träger aus Deutschland kann zusätzlich noch einen Zuschlag zu den Vor-und/oder Nachbereitungstreffen beantragen.
Dauer: mindestens 5 Tage bis max. 30 Tage
Altersgrenzen: mindestens 8 Jahre alt und höchstens 26.
Begegnungen | in Deutschland (D) | im Partnerland |
Reisekosten | — | Europaweit: 0,12€/km Weltweit : 0,08 € / km |
Programmkosten | 24 € / Tag | — |
Vor- oder Nachbereitung | — | 30 € / Person maximal 300 € / Gruppe |
Sprachmittler*innen | 305 € / Tag | — |
Dauer: mindestens 5 Tage bis max. 30 Tage
Begegnungen | in Deutschland (D) | im Partnerland |
Reisekosten | — | Europaweit 0,12 € /km Weltweit 0,08 € / km |
Programmkosten | 40 € / Tag | — |
Vor- oder Nachbereitung | — | 50 € / Person maximal 500 € / Gruppe |
Sprachmittler*innen | 305 € / Tag | — |
Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem Projektpartner aus dem Ausland Begegnungen planen und umsetzen.
- Das Antragsformular kann per Post oder via Email (als PDF) zugesendet werden.
- Antragsfrist für Anträge von Begegnungen im Jahr 2025 ist der 31.01.2025.
- Anträge müssen mindestens drei Monate vor Projektbeginn gestellt werden. Bei kurzfristiger Antragstellung wenden Sie sich vorab telefonisch an uns.
Schritt für Schritt zur Förderung
Haben Sie innerhalb Ihrer Organisation Interesse und Ideen für internationale Zusammenarbeit mit einer Organisation aus dem Ausland? Haben Sie in Ihrer Organisation oder Einrichtung Personal, das die Begegnung vorbereiten, durchführen und abschließend abrechnen kann? Haben Sie bereits eine Partnerorganisation im Ausland?
In den folgenden Schritten erhalten Sie Informationen darüber, wie ein Förderverfahren ablaufen kann.
- Passen die Kriterien der KJP-Förderlinie des BMFSFJ zu dem geplanten Format der Begegnung?
- Können die allgemeinen Fördergrundsätze, wie etwa Partnerschaftlichkeit, Interkultureller Austausch und Partizipation aller Teilnehmer*innen bei der Begegnung berücksichtig und realisiert werden?
- Sind die Fördersätze für die finanzielle Sicherung der Begegnung ausreichend? Welche Drittmittel können zusätzlich akquiriert werden? Gibt es andere alternative Förderer, Förderprogramme für die geplante Begegnung? Welche anderen Finanzierungsquellen sind möglich
- Eine gute Projektidee ist der Anfang einer gelungenen Zusammenarbeit. Die Idee soll im Antrag prägnant das künstlerische Vorhaben, die Gestaltung und die künstlerische Arbeit beider Partnergruppen verständlich für Außenstehende wiedergeben.
- Wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Projektidee ist von Anfang an gemeinsam mit dem Partner alle Punkte, Ideen kooperativ und partnerschaftlich auszutauschen sowie die Teilnehmer*innen, an der Gestaltung des Programms aktiv teilhaben zu lassen.
- Wenn Sie das Konzept und die Inhalte der Begegnung von Anfang an gemeinsam mit den jungen Menschen aus den beteiligten Ländern erarbeiten wollen, dann können Sie für diesen partizipativen Beteiligungsprozess evtl. eine Kleinaktivitäten-Förderung beantragen
Nach positiver Antragsprüfung wird eine schriftliche Bewilligung für die Förderung Ihrer Begegnung ausgestellt.
Mit der Bewilligung kann ein Abschlag der Fördersumme vor Beginn der Maßnahme (ca. 6 Wochen) abgerufen werden.
Ca. 8 Wochen nach Ende der Begegnung soll der Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Den genaueren Termin zur Einreichung und alle erforderlichen Unterlagen sind im Bewilligungsschreiben aufgeführt.
Nach der inhaltlichen und rechnerischen Prüfung der Unterlagen wird ein Abschlussbrief erstellt, in dem die aktuelle Höhe der Förderung bestätigt wird. Der noch ausstehende Teil des Zuschusses wird anschließend überwiesen.
Die BKJ ermuntert alle Träger internationaler Jugendkultur-Begegnungen, ihre Projekte zu evaluieren, um von den jeweiligen Teilnehmer*innen konkrete Anhaltspunkte benannt zu bekommen, wie zukünftige Projekte noch besser vorbereitet und gestaltet werden können. Hierzu hat die BKJ gemeinsam mit dem DFJW und dem DPJW einen Fragebogen und ein computergestütztes Evaluationsverfahren entwickelt, das bei möglichst vielen Jugendkultur-Begegnungen eingesetzt werden soll. Hier finden Sie nähere Informationen zur Evaluation von internationalen Begegnungen.
Nachweise International
Die BKJ unterstützt auch das Bemühen, möglichst allen Teilnehmer*innen von internationalen Begegnungen jeweils angemessene Nachweise über ihr internationales Engagement auszustellen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Nutzung der von der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit (IJAB) gemeinsam mit vielen Trägern entwickelten „Nachweise International“, die aus einem Teilnahme-Nachweis, einem Engagement-Nachweis und einem Kompetenz-Nachweis International bestehen. Nähere Informationen zu den Nachweisen International und alles erforderliche Material zum Download finden Sie hier: www.nachweise-international.de
Hinweis
Die Nutzung der Evaluation und der Nachweise International empfehlen wir im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung Ihrer Begegnungen und hat keinen Einfluss auf die Förderung.
Downloads
Alle Formulare und wichtige Unterlagen für die Förderung eines internationalen Vorhabens finden Sie hier:
Allgemeine Informationen zur Förderung
Antragsformulare
Abrechnungsunterlagen für den Verwendungsnachweis
Hinweise
Bitte machen Sie sich auch auf den Internet-Seiten des BMFSFJ mit dessen Förderpolitik und den Richtlinien vertraut.