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Deutsch-polnischer jugend.kultur.austausch

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) kann Antragsteller*innen Fördermittel zur Verfügung stellen, wenn die Antragstellung spätestens bis 28.2.2025 online erfolgt.

Die BKJ kann leider im Jahr 2025 Akteure der Kulturellen Bildung, die Begegnungen von jungen Menschen oder Fachkräften aus Deutschland und Polen durchführen möchten, nicht mit ihren Serviceangeboten wie in den letzten Jahren beraten, begleiten und finanziell unterstützen. Auch die Vermittlung neuer Partnerorganisationen im Nachbarland ist leider nicht möglich. Dafür bitten wir um Verständnis. Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) kann Antragsteller*innen Fördermittel zur Verfügung stellen, wenn die Antragstellung spätestens bis 28.2.2025 online unter https://oase.dpjw.org erfolgt.

Antragfristen

Für die Förderung von Jugend- und Fachkräftebegegnungen mit Polen beachten Sie bitte die Antragfrist des DPJW.

Weitere Informationen

Informationen zum neuen Antragsweg zur Förderung des deutsch-polnischen Austauschs finden Sie hier.

Projektpartner

Gefördert von
Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend