Bitte prüfen Sie vorab auf der Seite des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes, welche Zentralstelle für Sie zuständig ist. Im Folgenden stehen die Förderbedingungen, die für die Antragstellung über die BKJ als Zentralstelle gelten.
Förderbedingungen
Welche Programme sind förderfähig? Welche Kosten werden übernommen? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen, die sich Ihnen bei der Planung und Finanzierung einer deutsch-polnischen Begegnung stellen werden.
Welche Formate sind förderfähig?
- Außerschulische Begegnungen zwischen Kindern und Jugendlichen aus Deutschland und Polen (und ggf. einem Drittland)
- Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikator*innen aus dem Bereich deutsch-polnischer Jugendkulturaustausch, auch mit Partnern aus einem Drittland
- Praktika und Hospitationen
- Publikationen, Medien, Ausstellungen, Aufführungen etc. von/über deutsch-polnische(n) Jugendbegegnungen
- Musikalische Begegnungen im Bereich Rock, Pop, Hip-Hop, Beat Boxing, Folk und Musiktheater
Bei Projekten soll der „Begegnungscharakter“ im Vordergrund stehen. Es soll zu einer konkreten Begegnung und gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmer*innen kommen.
- Touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen
- Festivals, Konzerte, Auftritte
- Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen
- Sprachkurse oder sonstige Studienaufenthalte
- Musikalische Begegnungen, z. B. von Chören oder Orchestern
Eine Jugendbegegnung muss mindestens 4 Tage und darf längstens 28 Tage dauern.
Eine Fachkräftebegegnung umfasst mindestens 4 und längstens 28 Tage.
Die Teilnehmer*innen an der Jugendbegegnung können zwischen 12 und 26 Jahren alt sein. In begründeten Fällen können auch jüngere Personen an der Begegnung teilnehmen.
Welche Förderung kann beantragt werden?
- Die Förderung ist nur eine Teilfinanzierung. Der Zuschuss deckt nicht die gesamten Begegnungskosten ab.
- Wichtig! Sie beantragen immer die maximal möglichen Fördersätze. Nehmen Sie selbst keine Kürzungen in der Antragstellung vor.
- Bei den Zuschusssätzen handelt es sich um Richtwerte ( max. Zuschusshöhe), die je nach Haushaltslage abweichen können.
- Das Anwerben von Drittmitteln wird empfohlen.
Der Gastgeber: Bei Begegnungen in Deutschland ist der deutsche Träger der Gastgeber und beantragt einen Zuschuss zu den Programmkosten für alle Teilnehmer*innen, Teamer*innen und Sprachmittler*innen aus Deutschland, Polen und gegebenenfalls einem Drittland in EURO. Die Fördersätze werden pro Tag und Person berechnet.
Unter Programmkosten sind alle Kosten, die in Verbindung mit dem Programm stehen gemeint. Das können Kosten für die Unterbringung, Verpflegung, Versicherung, Honorare, Miete, Material etc. sein.
Zusätzlich zu den Programmkosten kann der deutsche Träger einen Zuschuss für die Sprachmittlung beantragen. Der oder die Sprachmittler*innen sind Menschen, die beider Sprachen mächtig sind und die während der Begegnung bei der Kommunikation helfen. Es sind keine professionellen Dolmetscher*innen.
Der Gast: Der polnische Partner ist bei Begegnungen in Deutschland der Gast und beantragt einen Reisekostenzuschuss in PLN nur für die polnische Gruppe. Diesen Zuschuss beantragt die polnische Seite bei einer polnischen Zentralstelle oder dem DPJW direkt.
Wichtig! Sie beantragen immer die maximal möglichen Fördersätze. Nehmen Sie selbst keine Kürzungen in der Antragstellung vor.
Der Gast: Bei Begegnung in Polen ist die deutsche Seite der Gast und beantragt einen Zuschuss zu den Reisekosten für alle deutschen Teilnehmer*innen, Teamer*innen und Sprachmittler*innen in EURO.
Reisekosten werden anhand des DPJW – Reiskostenrechners für die einfache Streckenentfernung vom Abfahrtort zum Begegnungsort in Polen berechnet.
Der polnische Partner ist der Gastgeber und beantragt einen Programmkostenzuschuss in PLN bei seiner Zentralstelle oder direkt beim DPJW.
Wichtig! Sie beantragen immer die maximal möglichen Fördersätze. Nehmen Sie selbst keine Kürzungen in der Antragstellung vor.
Dauer: mindestens 4 und längstens 28 Tage
Altersgrenzen: zwischen 12 und 26 Jahren alt (in begründeten Fällen können auch jüngere Personen an der Begegnung teilnehmen)
| Begegnungen |
in Deutschland (D) |
in Polen (PL) / im Drittland (TRI) |
| Reisekosten |
— |
0,12 Euro / km |
| Programmkosten
(Berechnung nach Unterkunftsart) |
Familie 13,00 Euro / Tag Herberge 32,00 Euro / Tag Bildungsstätte 48,00 Euro / Tag |
— |
| Sprachmittler*innen |
48,00 Euro /Tag |
— |
Dauer: mindestens 4 und höchstens 28 Tage
|
Begegnungen |
in Deutschland (D) |
in Polen (PL) / im Drittland (TRI) |
|
Reisekosten |
— |
0,12 Euro / km |
|
Programmkosten (Berechnung nach Unterkunftsart) |
Familie 22,00 Euro /Tag Herberge 42,00 Euro / Tag Bildungsstätte 58,00 Euro / Tag |
— |
|
Sprachmittler*innen |
120,00 Euro / Tag |
— |
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Honorar für Referent*innen |
320,00 Euro / Tag |
— |
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Honorar pro Vortrag |
75,00 Euro / Tag |
— |
Antragstellung: wer, wann, wo?
Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem Projektpartner aus Polen Begegnungen planen und umsetzen.
Internationale Begegnungen im Musikbereich
Im Musikbereich ist die BKJ für die Förderung internationaler Rock-, Pop-, Hip-Hop-, Beat Boxing-, Folk- und Musiktheater-Begegnungen zuständig. Eine Förderung für andere musikalische Begegnungsformate – wie z. B. Chor- und Orchester-Begegnungen – kann bei den jeweils zuständigen Organisationen im Musikbereich beantragt werden.
Hier finden Sie die Liste für die Förderung internationaler Begegnungen im Musikbereich zuständigen Organisationen.
Den gemeinsamen Antrag können beide Partner über das Online-Antragstellungportal OASE stellen.
Der gemeinsame Antrag soll partnerschaftlich erarbeitet und von beiden Partnerorganisationen unterschrieben werden.
Die Antragsfrist für deutsch-polnische Begegnungen im Jahr 2026 ist der 01. März 2026. Später eingehende Anträge kommen eventuell auf eine Warteliste.
Bitte machen Sie sich auch auf den Internet-Seiten des DPJW mit dessen Förderpolitik und den Richtlinien vertraut.
Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, welche Art der Förderung für Sie die richtige ist. Wir beraten Sie gern, damit Ihr Antrag auf Förderung erfolgreich wird!