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Förderung im Musikbereich

Die zuständigen Zentralstellen

Eine Förderung für musikalische Begegnungen, wie z. B. Chor- und Orchester-Begegnungen kann bei den jeweils zuständigen Organisationen im Musikbereich beantragt werden.

Für die verschiedenen Begegnungsformen kann bei folgenden Organisationen ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

Internationale Chor-Begegnungen

Logo Arbeitskreis Musik in der Jugend

Der Arbeitskreis Musik in der Jugend (AMJ) ist ein bundesweiter Chorverband und Kursveranstalter. Er richtet sich an Kinder- und Jugendchöre, Schul- und Hochschulchöre sowie an Erwachsenenchöre, aber auch an Einzelpersonen und Familien. Alljährlich führt der AMJ über hundert Kurse durch, von Familienmusikwochen über Fortbildungen für Chor- und Orchesterleitung bis zu Chor- und Orchesterfreizeiten. Außerdem organisiert der AMJ in jedem Jahr ein großes internationales Festival für Kinder- und Jugendchöre. Der Verband bietet eine Plattform für nationale und internationale Chorkontakte. Er unterstützt seine Mitglieder bei praktischen Fragen wie zum Vereinsrecht und zur GEMA sowie bei Anträgen für Zuschüsse. Der AMJ ist Zentralstelle beim Deutsch-Französischen und beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk.

Grüner Platz 30
38302 Wolfenbüttel

info@amj-musik.de
05331 90095-90
https://www.amj-musik.de/

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Logo Deutsche Chorjugend

Rund 100 000 Kinder und Jugendliche in etwa 3500 Chören und Ensembles – die Deutsche Chorjugend (DJC) ist die größte Interessenvertretung junger Sänger*innen in Deutschland. Der Bundesjugendverband macht sich stark für die Belange singender Kinder und Jugendlicher. Unter dem Dach des Deutschen Chorverbands sind die Landesjugendverbände organisiert. Sie fördern die musisch-kulturelle Bildung junger Menschen, die Jugendbeteiligung, ehrenamtliches Engagement und den internationalen Austausch. Die Projekte und Programme reichen von Fort- und Weiterbildungen zum Thema Chormanagement über ein Klima-Projekt bis hin zur aktiven Neugründung von Kinder- und Jugendchören.

Karl-Marx-Straße 145
12043 Berlin

info@deutsche-chorjugend.de
030 8471089-50
https://www.deutsche-chorjugend.de/

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Bläser-Begegnungen

Logo Deutsche Bläserjugend

Die Deutsche Bläserjugend (DBJ) ist die Jugendorganisation der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) und wurde 1981 gegründet. Sie ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und der bundesweite Dachverband für die musikalische Kinder- und Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland. So vertritt sie ca. 350 000 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren in ungefähr 10 000 Blasorchestern, Spielmanns- und Fanfarenzügen sowie weiteren musiktreibenden Vereinigungen über die Kreis- und Landesverbände in Deutschland. Die DBJ organisiert Kurse und Arbeitstagungen von bundeszentraler Bedeutung. Dabei werden Zukunftsthemen für Verantwortliche in der Jugendarbeit behandelt. Sie bildet für die Mitgliedsverbände und darüber hinaus ein Fachforum für Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit und ist Beratungsstelle für verschiedene Themenfelder, unter anderem für den Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung, Prävention und Kindeswohl sowie internationale Jugendbegegnungen.

Lützowplatz 9
10785 Berlin

info@deutsche-blaeserjugend.de
030 2067-3448
https://www.deutsche-blaeserjugend.de/

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Jugendorchester, Sinfonische Jugendblasorchester, JugendBigBands und sonstige Jugendensembles

Logo Jeunesses Musicales Deutschland

Der Jeunesses Musicales Deutschland (JMD) ist die nationale Sektion der Jeunesses Musicales Internationale (JMI). Diese war im letzten Jahr des zweiten Weltkriegs in Brüssel mit dem Ziel der Persönlichkeitsbildung und Völkerverständigung durch Musik ins Leben gerufen worden. Die JMI gilt heute als die weltweit größte musikalische Jugendorganisation und ist in über 50 Ländern der Erde aktiv. In Deutschland setzte die JMD früh Akzente, denen sie bis heute verpflichtet ist: in der Förderung junger Musiker*innen, in der Vermittlung zeitgenössischer Musik und als Fachverband junger Orchester und Ensembles in Deutschland. Mit der Jugendinitiative mu:v – Musik verbindet stellt sie die Weichen für die Zukunft. Außerdem betreibt die JMD die Musikakademie Schloß Weikersheim.

Marktplatz 12
97900 Weikersheim

weikersheim@jeunessesmusicales.de
07934 9936-0
https://www.jmd.info/jmd/startseite

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Begegnungen von Musikschulen

Logo Verband deutscher Musikschulen

In den öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen, die als kommunale Bildungseinrichtungen von Städten, Landkreisen und Gemeinden getragen bzw. verantwortet sind, werden an bundesweit rund 4000 Standorten über 1,4 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von ca. 39 000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet. Die Arbeit der Musikschulen vollzieht sich in den Dimensionen von Bildungspolitik sowie von Jugend-, Kultur- und Sozialpolitik. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) ist der Fach- und Trägerverband dieser 932 Musikschulen; er arbeitet eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden zusammen und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Programm „Kulturelle Jugendbildung“ des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert. Zentrale Aufgaben des VdM sind die Erarbeitung und Aktualisierung des Strukturplans für Musikschulen, der Rahmenlehrpläne für den Musikschulunterricht, von Grundsatzpapieren, Richtlinien und Empfehlungen, die Initiierung, Entwicklung und Erprobung neuer musikpädagogischer Modelle und Projekte, von Fort- und Weiterbildungen bis hin zur Veranstaltung von Symposien und Tagungen.

Plittersdorfer Straße 93
53173 Bonn

vdm@musikschulen.de
0228 95706-0
https://www.musikschulen.de/

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Multilaterale Begegnungen von Mitglieder der European Choral Association

Logo European Choral Association

Chöre, die Mitglied der European Choral Association – Europa Cantat sind, können dort Reisekosten für die Teilnahme an den multilateralen Begegnungen des Verbands beantragen, unabhängig davon, ob sie auch Mitglied bei AMJ und DCJ sind.

Kontakt

Haus der Kultur

Weberstr. 59a
53113 Bonn

bookkeeping@europeanchoralassociation.org
0228 9125663
https://europeanchoralassociation.org

Konzert- und Gastspielreisen

Logo Goethe Institut

Konzert- und Gastspielreisen mit Schwerpunkt auf dem künstlerischen Austausch von Chören oder Instrumentalensembles aus Deutschland ins Ausland sowie von ausländischen Chören oder Instrumentalensembles nach Deutschland können mit Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert werden. Zuständig für die Förderung ist das Goethe-Institut.

Kontakt

Oskar-von-Miller-Ring 18
80333 München

info@goethe.de
089 15921-0
https://www.goethe.de/de/index.html

Zuordnung von Antragstellern

Folgende Grundsätze werden bei der Zuordnung von Antragstellern für sie zuständigen Zentralstellen angewandt:

  • Jeder Träger, der Mitglied eines Bundesverbandes im Bereich der Kulturellen Bildung ist, stellt dort seinen Antrag auf Förderung.
  • Jeder Träger, der nicht Mitglied eines Bundesverbandes im Bereich der Kulturellen Bildung, aber Mitglied eines Bundesverbandes aus anderen Bereichen der Jugendarbeit ist, stellt dort seinen Antrag auf Förderung.
  • Träger, die nicht Mitglied eines Bundesverbandes sind, schließen sich einer fachlich für sie zuständigen Zentralstelle an (Chöre, Orchester usw.) und stellen dort ihren Antrag auf Förderung.
  • Träger, die bei mehreren Bundesverbänden Mitglied sind, werden beraten, sich einer Zentralstelle anzuschließen und stellen dort ihre Anträge auf Förderung.
  • Die Zuordnung zu einer Zentralstelle hat langfristigen Bestand und kann nicht innerhalb eines Jahres oder von Jahr zu Jahr verändert werden.
  • Eine gleichzeitige Beantragung von Förderung bei zwei Zentralstellen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Folgende Kriterien werden bei der Förderung von Begegnungen durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes angewandt:

  • Insbesondere bei offenen Ausschreibungen zur Gewinnung von sich einzeln anmeldenden Teilnehmenden soll der Begegnungscharakter zum Ausdruck kommen.
  • Wenn sich bei offenen Ausschreibungen z.B. nicht genügend Teilnehmende aus dem Ausland anmelden und die Zahl der Teilnehmenden bei bilateralen Begegnungen nicht ausgeglichen bzw. bei multilateralen Begegnungen nicht angemessen ist, ist die Begegnung nicht förderfähig. Dies darf der Zentralstelle gegenüber nicht erst mit dem Einzelverwendungsnachweis und dem Zuwendungsgeber gegenüber nicht erst mit dem Gesamtverwendungsnachweis sichtbar werden. Anmeldefristen müssen von den Antragstellern also mit genügend Abstand zur Maßnahme gelegt werden und in den Anmeldebedingungen müssen sich die Partner die Möglichkeit der Absage z.B. beim Nichterreichen einer Mindest-Teilnehmendenzahl vorbehalten.
  • Die Förderung von Begegnungen großer Ensembles oder Gruppen mit überdurchschnittlichem Bedarf an Fördermitteln kann nur in Betracht kommen, wenn die Zentralstelle und die Kooperative Zentralstelle bei der BKJ dies nach gemeinsamer fachlicher Prüfung mit Blick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel befürworten.
  • Da im Ausland manchmal nur Festivals oder andere Großveranstaltungen organisiert werden und keine kleineren Formate umsetzbar sind, muss bei der Teilnahme an Festivals/Großveranstaltungen die Zusammenarbeit der Teilnehmenden in Form von Workshops oder anderen gemeinsamen Programmbestandteilen im Vordergrund stehen, nicht nur die gegenseitige Präsentation von Werken. Freie Zeit zählt bei solchen Großveranstaltungen nicht automatisch als gemeinsame Zeit zum interkulturellen Lernen, solange sie nicht zu anderen Zeitpunkten mit den Teilnehmenden pädagogisch angeleitet reflektiert wird.
  • Zur Feststellung, ob internationale Begegnungen im Rahmen von Veranstaltungen, die im Kulturkalender einer Stadt oder Region fest verankert sind, förderfähig sind, sind folgende Fragen zu klären und im Antrag zu beantworten:
    • Nimmt die Stadt/der Veranstalter Eintrittsgelder für die Auftritte/Aufführungen?
    • Handelt es sich bei der Veranstaltung(sreihe) um einen Teil eines kommerziellen Kulturbetriebes, der evtl. sogar Infrastrukturförderung erhält?
    • Welche Bedeutung hat der Auftritt/die Aufführung für den internationalen Austausch?
    • Wie wird dem Publikum die internationale Begegnung vermittelt?
    • Was steht im Vordergrund: der Prozess oder das Produkt?
  • Internationale Großveranstaltungen (ab ca. 100 Personen) für Fachkräfte als Zusammenkünfte von Partnerorganisationen sind förderfähig: Fachtagungen, Fachkongresse, Weltkongresse die zur Vernetzung, Erfahrungsaustausch, Qualifizierung dienen.
  • Die Anzahl von Begleitpersonen und deren Förderung und die Zusammensetzung der Teilnehmenden:
    • Die Zusammensetzung des gesamten Teams muss auch für Außenstehende plausibel dargestellt sein.
    • Bei den ersten 10 Teilnehmenden an einer Jugendbegegnung mit Minderjährigen wird im Sinne der Aufsichtspflicht grundsätzlich vom Erfordernis jeweils einer männlichen und einer weiblichen Begleitperson ausgegangen.
    • Altersgemischte Chöre und Orchester, die sich nicht als Jugendchor oder Jugendorchester verstehen, können nicht gefördert werden.
    • Bei der Errechnung der Zuwendung werden maximal 25 % der Gesamt-Teilnehmendenzahl als Teamer*innen über 26 Jahre (in unterschiedlichster Funktion) berücksichtigt.
    • Es können weitere Teamer*innen an einer Begegnung ohne Förderung teilnehmen, sofern sie für die Durchführung der Begegnung unverzichtbare Aufgaben wahrnehmen, die nicht von den geförderten Teamer*innen wahrgenommen werden können, und der Charakter einer Jugendbegegnung erhalten bleibt.
    • Es dürfen maximal 25% der Teilnehmenden an einer internationalen Jugendbegegnung, die keine Teamer*innen-Funktion haben, über 26 Jahre alt sein. Diese werden nicht gefördert.
    • Alle Personen, auch die, die nicht bei der Berechnung der Zuwendung berücksichtigt werden, sind in die Teilnehmendenliste einzutragen, um den Gesamtcharakter der Begegnung einschätzen zu können.
    • Busfahrer*innen werden bei der Berechnung der Zuwendung nicht berücksichtigt und brauchen nicht in der Teilnehmendenliste erfasst zu werden.

Partner und Förderer