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Förderbedingungen

Welche Programme sind förderfähig? Welche Kosten werden übernommen? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen, die sich Ihnen bei der Planung und Finanzierung einer deutsch-französischen Begegnung stellen werden.

Welche Formate sind förderfähig?

  • Außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme für Kinder, Jugendliche und Fachkräfte in Deutschland und in Frankreich – auch im digitalen bzw. hybriden Format.
  • Schulisch-außerschulische Kooperationsprojekte, wenn sie in der Verantwortung der außerschulischen Organisationen durchgeführt und beantragt werden
  • Trilaterale Maßnahmen mit einem dritten Partnerland, wenn es sich um ein Schwerpunkt-Land des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) handelt. Hier finden Sie weitere Informationen über die trilateralen Programme des DFJW und die förderfähigen Drittländer.
  • Touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen
  • Festivals, Konzerte, Auftritte
  • Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen
  • Sprachstudien oder sonstige Studienaufenthalte
  • Stipendien
  • Au-Pair-Stellen

Für generationsübergreifende Begegnungen oder Kulturveranstaltungen mit Event-Charakter können Förderungen des Deutsch-Französischen Bürgerfonds beantragt werden. Mehr Informationen

Förderfähig sind Projekte, die die allgemeinen Grundsätze des DFJW berücksichtigen:

  • Demokratie, Teilhabe, Vielfalt: Austausch- und Mobilitätsprogramme sollen das demokratische Zusammenleben, die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Chancengleichheit aller jungen Menschen stärken.
  • Pädagogische Qualität: Projekte sind Bildungsangebote, die Lerneffekte erzielen und diesbezügliche pädagogische Methoden berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Förderung des transkulturellen, diversitätsbewussten Lernens und der Sensibilisierung für die Partnersprache(n).
  • Kinder- und Jugendschutz: Projektträger sind dazu verpflichtet, Projektteilnehmende vor Gefährdungen, Missbrauch und Gewalt zu schützen und die Gesetze und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Kinder- und Jugendschutz einzuhalten, die in den jeweiligen Ländern gelten, in denen der Austausch stattfindet.
  • Klimaneutralität und Umweltschutz: Projektträger gehen bei der Projektorganisation und -durchführung ressourcenschonend vor. Projekte sollen so gestaltet sein, dass Treibhausgas-Emissionen so gering wie möglich gehalten werden und umweltbewusstes und klimasensibles Handeln entsprechend unterstützt wird.

Deutsch-französische Jugendbegegnungen beruhen auf dem Gegenseitigkeitsprinzip und sollen abwechselnd in Frankreich und Deutschland bzw. im dritten Partnerland stattfinden.

Hier finden Sie weitere Informationen über die trilateralen Programme des DFJW und die förderfähigen Drittländer.

An- und Abreisetag werden zusammen als 1 Programmtag gerechnet.

  • Gruppenprojekte (mit jungen Menschen oder Fachkräften): Die Mindestdauer beträgt 4 Programmtage (d.h. 4 Übernachtungen), die Höchstdauer 21 Tage bzw. 21 Übernachtungen.
  • Vor- und Nachbereitungstreffen: max. 3 Tage. 

Zwischen 3 und 30 Jahren (bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres).
Leitungspersonen und Fachkräfte sind von der Altersgrenze ausgenommen.

  • Gruppenprojekte: max. 70 Personen (einschließlich Leitungspersonen)
    Das Teilnehmer*innen-Verhältnis zwischen den Partnergruppen soll ausgewogen sein: möglichst 50:50 und maximal abweichend 1/3:2/3 bei bilateralen Projekten.
    Für jeweils fünf Teilnehmende kann in der Regel eine Leitungsperson gefördert werden.
  • Vor- und Nachbereitungstreffen: max. 3 Personen pro Land

Ja. Hybride Projektformate verbinden Präsenz- mit Online-Begegnungen und zeichnen sich durch gleichzeitige und/oder zeitlich versetzte Projektphasen aus. Wenn mehrere Phasen desselben Projektes im selben Kalenderjahr stattfinden, soll dafür ein Gesamtantrag eingereicht werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden:

  • Die Gruppen beschäftigen sich unter pädagogischer Begleitung gemeinsam mit einer Thematik.
  • Hybride und digitale Austausche sind mehrstufig aufgebaut und umfassen neben der Vor- und Nachbereitung
  • mindestens ein gemeinsames Plenum der Gruppen.
  • Interkulturelles Lernen wird durch die direkte Kommunikation zwischen den Teilnehmenden der Gruppen, beispielsweise in Tandems oder Arbeitsgruppen, ermöglicht.
  • Die Dauer eines Projektes muss an das Thema und die Methodik angepasst sein.

Welche Förderung kann beantragt werden?

Um den Herausforderungen von Umwelt- und Klimaschutz Rechnung zu tragen, ist ein umweltfreundliches Verkehrsmittel (z. B. Bahn oder Bus) zu nutzen. Flugreisen können nur berücksichtigt werden, wenn Reisen mit dem Zug oder Bus nicht möglich sind bzw. wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.

Fahrtkosten können als Kilometerpauschale bezuschusst werden. Für die Berechnung gilt bei Gruppenprojekten mit gemeinsamer Anreise für alle Teilnehmenden die Entfernung zwischen der Adresse des Projektträgers, bei Einzelanreise der antragstellenden Person und dem Programmort. Diese Entfernung wird mit einem vom DFJW entwickelten Tool ermittelt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der einfachen Strecke. Der maximale Zuschuss beträgt 0,16 € je Kilometer.

Die maximale Fahrtkostenförderung pro Person beträgt bei trilateralen Projekten 400 € und bei Reisen zu oder von den französischen Überseegebieten 800 €.

Eine Basiskostenförderung kann über einen pauschalen Fördersatz pro geförderter Person und Programmtag gewährt werden.

  • Jugendbegegnungen (mit kostenpflichtiger Unterkunft): max. 25 €
  • Jugendbegegnungen für und mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf (mit kostenpflichtiger Unterkunft): max. 40 €
  • Fachkräftebegegnungen: max. 40 €

Projektkosten können anteilig bezuschusst werden. Dazu zählen Kosten für Workshopleiter*innen, Referent*innen, pädagogisches Material, Raummieten, Fahrtkosten vor Ort, Eintrittskarten im Rahmen des Projektes usw. Hierfür kann der Zuschuss bis zu 250 € pro Tag betragen, begrenzt auf maximal 10 Tage. 

Darüber hinaus kann in den folgenden Fällen eine weitere Projektkostenförderung pro Programmtag für maximal 10 Tage gewährt werden:

  • Teilnahme von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf: max. 250 €
  • Künstlerische Leitung bei kulturellen Projekten: max. 250 €
  • Trilaterale Projekte: max. 150 €

Diese weitere Projektkostenförderung ist auf maximal 450 € insgesamt pro Programmtag begrenzt.

Ausgaben für Sprachanimation bei Gruppenprojekten können mit bis zu 170 € pro Programmtag über eine maximale Dauer von 10 Tagen gefördert werden.

Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die eingesetzten Sprachanimateur*innen haben ausreichende Kompetenzen
  • Es findet mindestens 1 Stunde Sprachanimation pro Tag statt
  • Die sprachspezifische Arbeit wird im Abschlussbericht erläutert

Weitere Informationen zum Thema Sprachanimation finden Sie auf der Homepage des DFJW

Bei hybriden und digitalen Projekten sind pädagogische Betreuungskosten und weitere relevante Projektkosten (Kosten für technische Unterstützung, zeitlich begrenzte Lizenzen oder Raummieten) für die Online-Arbeitsphasen förderfähig. Alle Phasen eines Projektes müssen innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden.

  • Hybride Projekte: Die Förderung der Online-Arbeitsphasen wird als Ergänzung zu den Fördersätzen für Präsenzphasen gewährt. Sie ist auf maximal 3.000 € pro Projekt begrenzt.
  • Digitale Projekte: Bis zu 80% der Kosten können vom DFJW übernommen werden. Da das DFJW schwerpunktmäßig Begegnungen im Präsenzformat fördert, muss eine vollständig digitale Projektdurchführung begründet werden.

Antragstellung: wer, wann, wo?

Antragsberechtigt sind außerschulische gemeinnützige Organisationen aus Deutschland, die in der Kulturellen Bildung aktiv sind, und die gemeinsam mit einem Projektpartner aus Frankreich (und ggf. aus einem dritten Land) Begegnungen planen und umsetzen.

Internationale Begegnungen im Musikbereich

Im Musikbereich ist die BKJ für die Förderung internationaler Rock-, Pop-, Hip-Hop-, Beat Boxing-, Folk- und Musiktheater-Begegnungen zuständig. Eine Förderung für andere musikalische Begegnungsformate – wie z. B. Chor- und Orchester-Begegnungen – kann bei den jeweils zuständigen Organisationen im Musikbereich beantragt werden. 

Hier finden Sie die Liste für die Förderung internationaler Begegnungen im Musikbereich zuständigen Organisationen.

Bei einer Förderung ausschließlich für die anreisende Gruppe: der Antrag wird vom Projektträger dieser Gruppe gestellt.

Bei Förderung von Basis- und/oder Fahrtkosten beider Gruppen: der Antrag wird vom Projektträger des Landes gestellt, in dem das Projekt stattfindet.

Organisationen der Kulturellen Bildung in Deutschland reichen ihre Anträge auf Förderung bei der BKJ ein.

Französische Organisation müssen den Antrag entweder direkt beim Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) oder ggf. bei der Zentralstelle des DFJW in Frankreich, der sie zugeordnet sind, stellen.

  • Organisationen der Kulturellen Bildung in Deutschland kündigen der BKJ im Oktober des Vorjahres ihr deutsch-französisches bzw. trilaterales Vorhaben mit einer Planungsmeldung an. Dies ist die sogenannte Planungsmeldung. Für Begegnungen im Jahr 2024 werden Planungsmeldungen bis 30.10.2023 bei der BKJ eingereicht. Wenn dieser Termin abgelaufen ist, nehmen Sie trotzdem mit der BKJ Kontakt auf, um zu klären, ob eine Förderung für Ihr später geplantes Projekt trotzdem noch möglich gemacht werden kann.
     
  • Die BKJ teilt ihren Budgetbedarf dem Deutsch-Französischen Jugendwerk mit. Dieses stellt der BKJ ein Jahresbudget zur Verfügung. Im Frühjahr informiert die BKJ die Projektträger darüber, ob ihre Begegnung gefördert werden kann und bittet sie, ihre Förderanträge 3 Monate vor Projektbeginn zu stellen.

Hier können Sie sich über den kompletten Ablauf des Förderverfahrens bei der BKJ informieren.

Französische Partnerorganisationen stellen den Antrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn direkt beim DFJW oder ggf. bei einer für sie zuständigen Zentralstelle in Frankreich (in diesem Fall können andere Antragsfristen gelten).

Wenn Ihre französische Partnerorganisation einem nationalen Dachverband angeschlossen ist, so kann sie sich bei diesem erkundigen, ob er eine Partnerschaft mit dem DFJW hat und als Zentralstelle für den deutsch-französischen Austausch anerkannt ist. In diesem Falle muss sie ihre Anträge bei ihm einreichen. Andernfalls soll sie sich direkt an eine*n Mitarbeiter*in des DFJW wenden.

Bitte machen Sie sich auch auf den Internet-Seiten des DFJW mit dessen Förderpolitik und Richtlinien inkl. Glossar vertraut.

Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, welche Art der Förderung für Sie die richtige ist. Wir beraten Sie gern, damit Ihr Antrag auf Förderung erfolgreich wird!

Partner und Förderer