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Jetzt wieder Anträge in „Künste öffnen Welten“ stellen: Ländliche Räume als Fokusthema
17.01.23

Ab sofort können wieder Anträge im Rahmen von „Künste öffnen Welten“ gestellt werden. Insbesondere Bündnisse, die kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in ländlichen Räumen anbieten möchten, sind aufgerufen, sich für eine Förderung zu bewerben. Gesucht werden also vorwiegend Projektideen, die sich den Herausforderungen jenseits von Städten und dem städtischen Nahraum stellen und sich für Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen auf dem Land engagieren. Andere Themen sind aber nicht ausgeschlossen.
Anträge können bis zum 28. Februar 2023 über das Verwaltungssystem „Kumasta“ eingereicht werden. Die Projekte dürfen frühestens ab dem 01. Mai 2023 starten. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen. Eine Förderentscheidung fällt Ende April 2023.
Mit der Förderung in „Künste öffnen Welten“ entwickeln und setzen Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträger gemeinsam Projekte um, in denen Kinder und Jugendliche die Künste, Kultur, Spiel und Medien entdecken können. Eine partizipativ gestaltete Kulturelle Bildung eröffnet ihnen neue Perspektiven auf sich selbst und auf die Welt.
Ermöglicht werden Projekte, die die Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen stärken. Ziel ist, insbesondere junge Menschen zu erreichen, die benachteiligt und/oder diskriminiert werden. Gemeinsam durch ein Bündnis umgesetzt, sollen die geförderten Projekte auch die Vernetzung, das Engagement und die Begegnung im Sozialraum unterstützen.
„Künste öffnen Welten“ richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren in Risikolagen; es beinhaltet die Zusammenarbeit von mindestens drei Bündnispartnern und Partizipation sowie Lebensweltbezug sind der Kern der kulturellen Bildungsprojekte. Mit der neuen Förderphase können sich die Antragstellenden in „Künste öffnen Welten“ erstmalig auf einen von drei Projekttypen bewerben, je nachdem, ob sie kurz-, mittel- oder langfristig arbeiten und wie intensiv sie sich vernetzen möchten. Inklusion, kommunale Vernetzung, ländliche Räume, Kita und Ganztag und auch Digitalität treten als inhaltliche Schwerpunkte stärker in den Vordergrund.
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) beteiligt sich mit ihrem Förderprogramm „Künste öffnen Welten“ auch in der dritten Förderphase (2023–2027) wieder am Bundesprogramm „Kultur macht stark“. Bis 2026 wird es voraussichtlich zwei Mal jährlich eine Ausschreibungsfrist in „Künste öffnen Welten“ geben. Wer über die Ausschreibungen im Förderprogramm informiert werden möchte, kann sich mit einer E-Mail-Adresse in den Infoservice eintragen und erhält alle akutellen Informationen zum Förderprogramm per E-Mail.
Frist | 28. Februar 2023 |
Weitere Informationen |
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