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Internationaler jugend.kultur.austausch: Sonderregeln für die KJP-Förderung

08.06.21

Zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs während der Covid-19-Pandemie hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Sonderregeln für Förderungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) veröffentlicht. Für pandemiebedingte Stornierungen oder Absagen von Maßnahmen, aber auch für die Förderung alternativer Formate im internationalen Jugendaustausch, bleiben diese Sonderregeln vorerst bestehen. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie darüber informieren.

Persönliche Begegnungen von Kindern, Jugendlichen und Fachkräften aus aller Welt sind aktuell nicht mehr wie vor der Pandemie möglich. Verschiedene Formen von digitalen und hybriden Begegnungen wurden in den letzten Monaten entwickelt und erprobt. Nach und nach etablieren sie sich und sollten während des weiteren Verlaufs der Pandemie von möglichst vielen Trägern genutzt werden, um die grenzüberschreitenden Partnerschaften mit neuen, spannenden Austauschformen weiter zu pflegen.

Mit den neuen Regelungen sollen die Akteure im Handlungsfeld der internationalen Jugendarbeit den notwendigen Rahmen erhalten, um einerseits unter den Pandemiebedingungen vorausschauend internationale Begegnungen von jungen Menschen und von Fachkräften zu planen, um andererseits aber auch Ansätze des „Virtual Exchange“ zu erproben, auszuwerten und als Methode weiterzuentwickeln.

Digitale und hybride Projekte können unter Berücksichtigung folgender Kriterien aus Mitteln des Bundesjugendministeriums gefördert werden:

  • Der Austausch muss mindestens vier gemeinsame Programmtage dauern.
  • Ein Programmtag umfasst mindestens vier Stunden.
  • Darin enthalten sind täglich mindestens 90 Online-Minuten inhaltlichen Programms mit allen Teilnehmenden der beteiligten Gruppen oder in Kleingruppen.

Es können Festbeträge für Programmkosten abhängig von der Anzahl aller teilnehmenden Personen aller beteiligten Gruppen aus Deutschland sowie aus den Partnerländern gemäß der Anlage 4 der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) in entsprechender Höhe beantragt werden. Ebenso können Honorarsätze für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung beantragt werden. 

Diese neuen Regelungen gelten für alle internationalen Begegnungen, die aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) bezuschusst werden, also auch für das Sonderprogramm deutsch-chinesischer Austausch.

Träger der außerschulischen Kulturellen Bildung aus Deutschland können ihre Anträge auf Förderung bei der BKJ einreichen und sich beraten lassen.

Mehr zum Thema

Details der Fördermöglichkeiten für digitale und hybride Begegnungen im KJP (PDF)

Karolina Kuhnhenn

internationaler jugend.kultur.austausch

Telefonnummer: +49 2191 - 934 82 55E-Mail-Adresse: kuhnhenn@bkj.de

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