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Nachricht
Hilfsprogramme in den Bundesländern
05.05.20
Die BKJ informiert auf ihrer Website fortlaufend über Maßnahmen, mit denen die Landesregierungen u. a. Akteure der Kulturellen Bildung in der Corona-Krise unterstützen.
Liquiditätshilfen des Bundes
Bundesweit können Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige Zuschüsse beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass haben. Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro. Die Abwicklung der Hilfen erfolgt über die Bundesländer. Darüber hinaus haben fast alle Bundesländer zusätzliche Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Unter www.bkj.de/corona-hilfe erfahren Sie, wo in den einzelnen Ländern die Liquiditäshilfen beantragt werden können und welche zusätzlichen Landesprogramme es gibt.
Zusätzliche Landeshilfen für Selbstständige im Kultur- und Bildungsbereich
Einigen Bundesländer gewähren Solo-Selbsttändigen bzw. freischaffenden Künstler*innen Soforthilfen, die – anders als die Bundesmittel – nicht nur für Betriebsausgaben wie z. B. Büromieten sondern auch zur Deckung der privaten Lebenshaltungskosten eingesetzt werden dürfen. In einigen Fällen sind diese Hilfen an die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) gekoppelt. Die BKJ tritt politisch dafür ein, dass flächendeckend Hilfsmaßnahmen aufegelegt werden, die auch für andere Freiberufler*innen im Feld der Kulturellen Bildung wie etwa solo-selbstständige Pädagog*innen passfähig sind.
Unterstützung von Einrichtungen und Vereinen
In der Regel haben die Landesregierungen in ihrer Kultur- und Bildungsprojekte betreffenden Förderpraxis auf die Krisensituation reagiert, etwa indem Sie bewilligte Mittel auch dann auszahlen, wenn ein Projekt nicht oder nur eingweschränkt stattfinden kann. Mehrere Bundesländer haben mittlerweile auch Programm zur Unterstützung von Kultureinrichtungen und der Verinslandschaft aufgelegt. Auch darüber informieren wir Sie unter www.bkj.de/corona-hilfe
Die BKJ bemüht sich die Informationen unter www.bkj.de/corona-hilfe laufend zu aktualisieren. Aufgrund der weiterhin dynamischen Entwicklung kann es aber passieren, dass eine neue Maßnahme in einem Bundesland noch nicht verzeichnet ist. Informieren Sie uns gerne, wenn Sie eine Lücke entdecken oder über zusätzliche Informationen verfügen, die für Akteure der Kulturellen Bildung in Ihrem Bundesland relevant sind!
Ihre Ansprechpartner*innen
Tina Biesenbach
Veranstaltungsorganisation, allgemeine Verwaltung
Christoph Brammertz
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49 (0) 21 91 - 93 48 2 - 17Mail: brammertz@bkj.de
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