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Freiberuflichkeit an Jugendkunstschulen: Bundesverband fordert Sicherung von Honorartätigkeiten

14.10.24

Vom Bildnerischen Gestalten über Tanz, Theater, Sprache, Zirkus, Spiel bis hin zur medialen Gestaltung und Kommunikation vereinen die Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen bundesweit möglichst alle Künste unter einem Dach und zeichnen sich durch eine beispiellose Angebots- und Methodenvielfalt aus. Je nach kommunaler Verankerung sind sie Bestandteil der Jugend-, Kultur- und Bildungspolitik der Städte und Gemeinden.

Mit weit über einer Million Angebotsstunden, die in freien Kursen, offenen Angeboten und Projekten, aber auch in Kooperationen vor allem mit den Schulen durchgeführt werden, erreichen die 400 Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen rund 600.000 Kinder und Jugendliche regelmäßig. Dieses Angebot wird bundesweit überwiegend durch 8.000 bis 10.000 sebstständige Honorarkräfte realisiert, die in geringem Umfang an den Jugendkunstschulen tätig sind. Die bundesweite Breite und Vielfalt des Angebots basiert auf der honorargestützten Diversifizierung und folgt keinem standardisierten Lehrplan.

Der Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V. (bjke) fordert daher:

  • Der Bundesgesetzgeber muss Rechtssicherheit im Hinblick darauf schaffen, unter welchen Voraussetzungen Fachkräfte in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung, auch in der Zusammenarbeit mit Schulen, selbstständig beschäftigt werden können.
     
  • Länder und Kommunen müssen die adäquate Vergütung aller in Jugendkunstschulen tätigen Fachkräfte – unabhängig vom Beschäftigungsstatus – sicherstellen. Die Vergütung soll analog zu vergleichbaren künstlerisch-pädagogischen Aufgabenprofilen in angrenzenden Bildungsfeldern erfolgen und sich an tariflichen Regelungen orientieren. Wo dies rechtlich erforderlich ist, ist Festanstellung in dem Umfang zu ermöglichen, dass das Angebot für die Kinder und Jugendlichen nach Breite und Vielfalt erhalten bleibt.
     
  • Für Künstler*innen und Kulturpädagog*innen, die anderweitig sozialversichert sind, muss eine verlässliche gesetzliche Regelung geschaffen werden, die eine Tätigkeit auf Honorarbasis erlaubt.
Bundesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen

Der Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen (BJKE) vertritt die Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen in Deutschland. Mitglied sind die Landesverbände und -vertretungen von Jugendkunstschulen in allen Bundesländern. Bundesweit fördert er den Auf- und Ausbau einer lebendigen kunst- und kulturpädagogischen Einrichtungslandschaft, ist Ansprechpartner von Initiativen, Fachverbänden, Einrichtungen sowie Kommunen und Ministerien und bietet Tagungen, Workshops und Konzeptberatung. Der bjke ist Träger von Modellprojekten sowie des Bundeswettbewerbs „Rauskommen! Der Jugendkunstschuleffekt“ und Herausgeber des Magazins „infodienst für Kulturelle Bildung“ sowie Mitinitiator des Europäischen Netzwerks „art4all“ für Jugendkunstschulen und deren Verbände.

Aktivitäten

Rauskommen! Der Jugendkunstschuleffekt
Der Bundeswettbewerb zielt auf Zugänglichkeit künstlerisch-kultureller Bildung und bietet mobilien, dezentralen, inklusiven, partizipativen, kooperativen und/oder digitalen Praxisansätzen der kulturellen Bildung eine bundesweite Plattform.
www.bjke.de/rauskommen.html

Publikationen

infodienst. Das Magazin für kulturelle Bildung
hrsg. mit der Landesarbeitsgemeinschaft kulturpädagogische Dienste und den Jugendkunstschulen Nordrhein-Westfalen,
erscheint viermal jährlich
www.lkd-nrw.de/lkd/themenhefte.html

Kontakt

Bundesverband der Jugendkunstschulen
und Kulturpädagogischen Einrichtungen (BJKE) e. V.
Kurpark 5
59425 Unna
Telefon +49 (0) 23 03 - 25 30 20
Fax +49 (0) 23 03 - 25 30 225
Mail info-bjke(at)bjke.de
Web www.bjke.de

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