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Förderung für Präventionsprojekte in der Kulturellen Bildung: Start2Act

10.02.24

Bild: BKJ | Andi Weiland

Im neuen Förderprogramm „Start2Act“ der BKJ werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei unterstützt, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Im Mittelpunkt der Förderung stehen Workshops bzw. Formate, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten.

Gefördert werden drei verschiedene Projekttypen mit bis zu 20.000 Euro.

In Impuls- und Expertiseprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände umgesetzt werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.

In Entwicklungsprojekten werden Schutzkonzepte mit Beteiligung aller Akteur*innen entwickelt, die dafür sorgen, dass die Vereine und Träger Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Frist

Die Antragsfristen variieren je nach Projekttyp: Impulsprojekte bis mind. 6 Wochen vor Projektstart, Expertiseprojekte bis 15. April 2024 und Entwicklungsprojekte bis 15. Mai 2024

Hinweis

Das Projekt „Start2Act“ wird finanziert von der Europäischen Union.

Weitere Informationen

Details zur Förderung „Start2Act“ der BKJ

Ansprechpartnerin

Annina Hessel

Finanzen, Infrastruktur und Personal

Telefonnummer: +49 30 - 48 48 60 64E-Mail-Adresse: hessel@bkj.de

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