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Förderprogramm für Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen Räumen

08.08.23

Mit „Aller.Land“ werden sogenannte Entwicklungsförderungen an 100 ländliche Regionen für ein Jahr vergeben. Davon werden bis zu 30 ausgewählte Gemeinden zusätzlich bei der Verwirklichung ihrer Vorhaben fünf Jahre in der Umsetzung gefördert. Das sorgt für eine bessere finanzielle Planbarkeit und begünstigt den Aufbau nachhaltiger Strukturen.

Für die Entwicklungsförderung können ausschließlich Träger in einer ländlichen Region benannt werden. Hierzu gehören gemeinnützige Träger aus den Bereichen Kultur, politische Bildung, Demokratieförderung, Regionalentwicklung und öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige privatrechtliche Körperschaften, z. B. Vereine, Stiftungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, soziokulturelle Zentren, Religionsgemeinschaften, Kommunen usw.

Des Weiteren können ländliche Gebietskörperschaften (z. B. ländliche Landkreise/Städte und Gemeinden, die in einem ländlichen Landkreis liegen und ländliche kreisfreie Städte, die unter 50.000 Einwohner*innen haben) benannt werden.

Träger, die eine Entwicklungsförderung erhalten sollen, werden von den Ministerien für Kultur und für ländliche Räume in den dreizehn Flächenländern benannt. Eine direkte Bewerbung von interessierten Trägern beim Programm ist nicht möglich, sie können sich entweder an die beteiligten Ministerien in ihrem Bundesland oder direkt an das „Aller.Land“-Programmbüro wenden.

Das Programm fördert die Zusammenarbeit von Partner*innen aus Kultur, Kommunen und Zivilgesellschaft. Ziel ist eine gemeinschaftliche Gestaltung von demokratiefördernden Kulturprojekten durch gesellschaftliche Beteiligung, damit Menschen aus der Region in ihrem Lebensumfeld selbst wirksam werden können, und eine langfristige Weiterentwicklung der Region.

Die Programmförderung wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ermöglicht. Programmpartner ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). „Aller.Land“ ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE plus).

Frist

November 2023

Weitere Informationen

Details zum Förderprogramm „Aller.Land“

  • Partizipation
  • Ländlicher Raum

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