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Deutsch-Französisches Jugendwerk verlängert Ausnahmeregelungen bei der Förderung
21.01.21
Um die Wiederaufnahme des deutsch-französischen Jugendaustauschs voranzubringen und den Bedürfnissen von Trägern und Organisator*innen in Pandemie-Zeiten Rechnung zu tragen, hat das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) seine Fördermodalitäten seit dem zweiten Halbjahr 2020 mit einer Reihe von Ausnahmeregelungen zu seinen Richtlinien angepasst.
Trotz oder gerade wegen der Krise will das DFJW mehr als je zuvor und zusammen mit seinen Partnern und allen Trägern internationaler Projekte möglichst vielen jungen Menschen – und v. a. denjenigen, die bislang Mobilitätsangebote am wenigsten nutzen (können) – Zugang zu den Vorteilen transkulturellen Austauschs verschaffen.
Im Dezember 2020 hat der Verwaltungsrat des DFJW der Verlängerung der allgemeinen Ausnahmen der DFJW-Richtlinien zugestimmt, damit deutsch-französischer und trilateraler Jugendaustausch unter Berücksichtigung der Verordnungen in der Corona-Zeit fortbestehen und weiterentwickelt werden können.
Die Ausnahmeregelungen gelten zunächst bis zum 13. September 2021. Sie betreffen hauptsächlich drei Aspekte: Fördersätze wurden angehoben, Online-Begegnungen können nun in höherem Maße gefördert werden, Fristen für die Antragseinreichung wurden aufgehoben.
Begleitet werden die Ausnahmeregelungen von verschiedenen Zusatzmaßnahmen: vereinfachtes Verwaltungsverfahren, die Ausschreibung „Austausch stärken – gemeinsam die Krise überwinden“ zur Kleinprojekte-Förderung und der Projektaufruf „Digital ganz nah“. Dabei werden deutsch-französische Projekte berücksichtigt, die kreative und tragfähige Ansätze für digitale oder analog-digitale Formate bieten.

Odile Bourgeois
deutsch-französischer jugend.kultur.austausch
Fon: +49 (0) 21 91 - 93 48 2 - 56Mail: bourgeois@bkj.de
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