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Coronavirus: Was bedeutet das für den deutsch-französischen Jugendaustausch?
20.07.20
Welche Auswirkungen hat das Corona-Virus auf die deutsch-französische Jugendarbeit? Was passiert, wenn ein Austausch verschoben oder abgesagt werden muss?
Mit der schrittweisen Zurücknahme von Beschränkungen in Deutschland sowie innerhalb Europas sind Austauschmaßnahmen und persönliche Begegnungen von Fachkräften oder Jugendgruppen innerhalb Deutschlands und Frankreichs unter Einhaltung der lokalen und gesetzlichen Hygiene- und Sicherheitsvorgaben wieder möglich. Die Verantwortung dafür liegt bei den jeweiligen Trägerorganisationen und ihren Partnern.
Doch wie können internationale Jugendbegegnungen in Pandemiezeiten im Präsenzformat durchgeführt werden? Einige Akteure der Jugendarbeit haben Empfehlungen zum Umgang mit Corona in internationalen Begegnungen formuliert.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) empfiehlt, die allgemeinen Hinweise, die in Deutschland und Frankreich gelten, zu beachten.
- Hinweise für Deutschland
- Hinweise für Frankreich (auf Französisch)
Hilfreiche und stets aktualisierte Informationen in deutscher Sprache hinsichtlich der Regelungen in Frankreich sowie Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Was ist nun zu tun? Werden bereits entstandene Kosten erstattet?
Das DFJW geht davon aus, dass es sich bei Absagen und/oder Abbrüchen von Begegnungen aufgrund des Coronavirus um einen Fall von „höherer Gewalt“ handelt, der nicht unter die Verantwortung des Antragstellers fällt.
Das DFJW kann daher Kosten, die durch die Absage bzw. den Abbruch entstehen, übernehmen – solange sie nicht den Gesamtbetrag übersteigen, der im Rahmen des Antragsverfahrens bewilligt wurde. Das betrifft Abschlagszahlungen an Unterkünfte, Fahrtkosten, Programm- und Sprachanimationskosten, die nicht kostenlos storniert werden können. Die Kosten werden nach Vorlage der jeweiligen Nachweise erstattet. Die Rechnungen, aus denen hervorgeht, dass bestimmte Kosten nicht erstattet werden können, müssen wie gewohnt 5 Jahre aufbewahrt werden.
Bitte sprechen Sie die Möglichkeiten einer Abrechnung bereits entstandener Kosten für jeden Einzelfall mit der BKJ als für Sie zuständige Zentralstelle ab.
Weitere Informationen finden Sie im FAQ des Deutsch-Französischen Jugendwerks zum deutsch-französischen (und trilateralen) Jugendaustausch.
Im Kontakt bleiben und neue Wege ausprobieren
Gerade in dieser herausfordernden Zeit sind Kommunikation und Abstimmung mit den ausländischen Partnerorganisationen das Wichtigste. Zusammen zu stehen, virtuell Anteil am Leben des anderen zu nehmen, kann die Partnerschaft lebendig halten und sogar stärken. In einem Aufruf ermutigt das internationale Team der BKJ alle im internationalen Austausch aktiven Fachkräfte und Einrichtungen, gerade jetzt ihre Partnerschaften zu pflegen.
Um den Kontakt sowie bestehende Projekte und Partnerschaften aufrechtzuerhalten können virtuelle Austauschformate entwickelt werden. Hierfür stellt das DFJW Fördermittel zur Verfügung, sei es für Kleinprojekte oder für Jugendbegegnungen im digitalen oder Blended-Learning-Format (Mischung aus digitalen Treffen und Treffen im Präsenzformat).
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Odile Bourgeois
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Fon: +49 (0) 21 91 - 93 48 2 - 56Mail: bourgeois@bkj.de
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