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Coronavirus: Was bedeutet das für den deutsch-französischen Jugendaustausch?
15.07.22
Welche Auswirkungen hat das Corona-Virus auf die deutsch-französische Jugendarbeit? Was passiert, wenn ein Austausch verschoben oder abgesagt werden muss?
Aktuell sind Austauschmaßnahmen und persönliche Begegnungen von Fachkräften oder Jugendgruppen innerhalb Deutschlands und Frankreichs unter Einhaltung gesetzlichen und lokalen und Hygiene- und Sicherheitsvorgaben möglich. Die Verantwortung dafür liegt bei den jeweiligen Trägerorganisationen und ihren Partnern.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) empfiehlt, die allgemeinen Hinweise, die in Deutschland und Frankreich gelten, zu beachten:
- Hinweise für Deutschland
- Hinweise für Frankreich (auf Französisch)
Hilfreiche und stets aktualisierte Informationen in deutscher Sprache hinsichtlich der Regelungen in Frankreich sowie Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) hat außerem eine Orientierungshilfe „Internationale Jugendbegegnungen in Pandemiezeiten“ (PDF) herausgegeben. Diese richtet sich an Organisator*innen von Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit im In- und Ausland, die die Durchführung einer internationalen Jugend- oder Fachkräftebegegnung als Präsenzformat planen.
Projektabsagen aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation: Was ist zu tun? Werden bereits entstandene Kosten erstattet?
Im Falle einer Absage oder Verschiebung einer Begegnung im Zusammenhang mit dem Coronavirus informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich.
Das DFJW geht davon aus, dass es sich bei Absagen und/oder Abbrüchen von Begegnungen aufgrund des Coronavirus um einen Fall von „Höherer Gewalt“ handelt, der nicht unter die Verantwortung des Antragstellers fällt. Das bedeutet, wenn Projektträger ihre Projekte zu einem Zeitpunkt planen, an dem keine Reisewarnungen bzw. -beschränkungen für das Zielland vorliegen, die Projekte dann aber aufgrund von akuten nationalen oder regionalen Reisebeschränkungen nicht wie geplant durchgeführt werden können, dann greift hier das Prinzip der „Höheren Gewalt“.
Das DFJW kann in einem solchen Fall Kosten, die durch die Absage bzw. den Abbruch entstehen, übernehmen – solange sie nicht den Gesamtbetrag übersteigen, der im Rahmen des Antragsverfahrens bewilligt wurde. Das betrifft Abschlagszahlungen an Unterkünfte, Fahrtkosten, Programm- und Sprachanimationskosten, die nicht kostenlos storniert werden können. Die Kosten werden nach Vorlage der jeweiligen Nachweise erstattet. Die Rechnungen, aus denen hervorgeht, dass bestimmte Kosten nicht erstattet werden können, müssen wie gewohnt fünf Jahre aufbewahrt werden.
Projektträger sind jedoch aufgefordert, keine Mobilitäten vorzusehen, deren Durchführung zum Zeitpunkt der Planung aufgrund von Reisewarnungen bzw. Reisebeschränkungen für das Zielland absehbar in Frage steht oder gar unmöglich ist. In einem solchen Fall können bei Absage der geplanten Mobilitäten keine Organisations- und Stornokosten finanziert werden, die allein in der Verantwortung der Projektträger liegen. Es liegt in einem solchen Fall wegen der Absehbarkeit keine „Höhere Gewalt“ vor. Daher werden ausschließlich Förderanträge angenommen, aus denen hervorgeht, dass das eingereichte Projekt umgesetzt werden kann. Sobald der Förderantrag bewilligt wurde, hat der*die Antragsteller*in die Garantie, dass stornierungsbedingte Kosten berücksichtigt werden.
Bitte sprechen Sie die Möglichkeiten einer Abrechnung bereits entstandener Kosten für jeden Einzelfall mit der BKJ als für Sie zuständige Zentralstelle ab.
Im Kontakt bleiben und neue Wege ausprobieren
Gerade in dieser herausfordernden Zeit sind Kommunikation und Abstimmung mit den ausländischen Partnerorganisationen das Wichtigste. Zusammen zu stehen, virtuell Anteil am Leben des anderen zu nehmen, kann die Partnerschaft lebendig halten und sogar stärken. In einem Aufruf ermutigt das internationale Team der BKJ alle im internationalen Austausch aktiven Fachkräfte und Einrichtungen, gerade jetzt ihre Partnerschaften zu pflegen.
Um den Kontakt sowie bestehende Projekte und Partnerschaften aufrechtzuerhalten können virtuelle Austauschformate entwickelt werden. Hierfür stellt das DFJW Fördermittel zur Verfügung, sei es für Kleinprojekte oder für Jugendbegegnungen im digitalen oder hybriden Format (Mischung aus digitalen Treffen und Treffen im Präsenzformat).
Ansprechpartnerin

Odile Bourgeois
deutsch-französischer jugend.kultur.austausch
Telefonnummer: +49 2191 - 934 82 56E-Mail-Adresse: bourgeois@bkj.de
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