Zusätzliche Förderung für deutsch-türkische Begegnungen
Bessere Möglichkeiten in schwierigen Zeiten
Bessere Möglichkeiten in schwierigen Zeiten
Seit 2024 besteht die Möglichkeit, durch eine Zusatz-Förderung der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke Begegnungen mit türkischen Partnern leichter realisieren zu können.
Gemeinsam mit der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke ist die BKJ der Ansicht, dass deutsch-türkischer Jugendkulturaustausch und auch fachliche Kontakte von haupt- und ehrenamtlichen Akteur*innen der Kulturellen Bildung die menschlichen bilateralen Beziehungen stärken und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern nachhaltig positiv beeinflussen können.
Die Gesellschaften in der Türkei und in Deutschland sind durch eine Vielzahl sozialer und kultureller Bezüge miteinander verflochten und beide stark durch Migration und kulturelle Diversität geprägt. Gleichzeitig prägt vor allem die Berichterstattung über politische Entwicklungen die öffentliche Meinung und Stimmung. Wohl auch aus diesem Grund spielt der Jugend- und Fachkräfteaustausch zwischen beiden Ländern, verglichen mit anderen Ländern, mit denen Deutschland viele Geschichten und auch schmerzliche geschichtliche Ereignisse teilt, eher ein Nischendasein.
Und: Interessierte junge Menschen mit Migrationsgeschichte, die meist im internationalen Austausch unterrepräsentiert sind, müssen in der deutsch-türkischen Zusammenarbeit eventuell weniger Hemmschwellen überwinden, um spannende internationale Erfahrungen sammeln zu können. Nur zu häufig erleben sie im Alltag, dass ihr interkulturelles Wissen wenig wertgeschätzt und ihre Sprachkenntnisse nicht als Ressource gesehen werden. In der deutsch-türkischen Zusammenarbeit können sie dagegen mit ihrer Lebenserfahrung als Ressourcenpersonen z. B. in der Kultur- und Sprachmittlung agieren, wenn sie das wollen. Diese Erfahrung kann ihr Selbstbewusstsein stärken, sie ermöglicht eine andere Form der Selbstvergewisserung im Rahmen zweisprachiger und multikultureller Identitätsbildung und kann zur weiteren gesellschaftlichen Teilhabe anregen und diese ermöglichen.
Außerhalb der Narrative von Medien, Familie und sozialem Umfeld kann Jugend(kultur)austausch Zugänge zur Realität des jeweils anderen Landes verschaffen. Und das gilt nicht nur für junge Menschen, sondern auch für die haupt- und ehrenamtlichen Fachkräfte der Kulturellen Bildung, die durch eigene bilaterale Austauscherfahrungen in die Lage versetzt werden können, ihre jungen „Zielgruppen“ in den verschiedensten Organisationen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung für eine Zusammenarbeit mit gleichgesinnten jungen Menschen aus dem jeweils anderen Land motivieren zu können.
Denken Sie also aktiv über neue Perspektiven für Ihre kulturelle Bildungsarbeit nach und nutzen Sie die Möglichkeit der zusätzlichen Förderung!
Bei der Suche nach Partnerorganisationen in der Türkei unterstützen Sie die BKJ und die Deutsch-Türkische Jugendbrücke gerne!
Die Wahl eines Projektthemas sowie der Methoden und Programmbausteine liegt bei den antragstellenden Organisationen. Die Jugendbrücke wünscht sich dabei die Berücksichtigung von vier Prinzipien:
Ergänzend zu den Fördersätzen des Kinder- und Jugendplans des Bundes, die direkt bei der BKJ beantragt und von ihr gewährt werden können, ist folgende Zusatz-Förderung möglich:
Begegnungen in Deutschland:
Begegnungen in der Türkei:
Zusätzlich bezuschusst die Jugendbrücke für jede Jugend- und Fachkräftebegegnung weitere Programm- und Organisationskosten i.H.v. bis zu 50,00 Euro pro Teilnehmer*in (z. B. für Verdolmetschung, Raummieten, Visakosten, Honorare etc.).
Für das Jahr 2025 reichen Sie rechtzeitig vor Ihrer Maßnahme (mindestens drei Monate vor Beginn), spätestens aber bis 31. Januar 2025 einen Förderantrag bei der BKJ ein, der von der BKJ und der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke bewertet wird. Das Antragsformular finden Sie hier. Die DTJB prüft die Anträge gemäß ihrer Richtlinien und behält sich die Förderung vor.
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1 Die Jugendbrücke orientiert sich am Programm Erasmus+, wonach geringere Chancen „beispielsweise im Zusammenhang mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten, wirtschaftlichen, sozialen und geografischen Voraussetzungen oder einem Flüchtlingsstatus“ bestehen können. Siehe Erasmus+ Programmleitfaden S. 7ff.
BKJ: Förderung des internationalen Austauschs mit KJP-Mitteln
Frist | 31. Januar 2025 |
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Mehr zur Zusatzförderung | KJP Matching Fund auf der Website der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke |