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Vierter Engagementbericht zum Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“ veröffentlicht
Neuerscheinung • 11.12.24

Vierter Engagementbericht zum Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“ veröffentlicht

veröffentlicht:

Die Bundesregierung hat am 05. Dezember 2024 den Vierten Engagementbericht vorgelegt. Dieser widmet sich unter dem Titel „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“ den Hürden und ungleichen Zugangschancen zum freiwilligen Engagement. Die Bericht und die darin einbezogenen Studien – darunter der Freiwilligensurvey (2019) – zeigen eindeutig, dass Schwellen und Barrieren existieren, die Menschen davon abhalten, sich freiwillig zu engagieren. Auch für den Engagementbereich Kultur gilt:

  • Menschen mit hohem Einkommen engagieren sich mehr als doppelt so häufig für Kultur als Menschen mit niedrigem Einkommen,
  • erwerbslose Menschen engagieren sich dreimal weniger als Menschen, die erwerbstätig sind,
  • Menschen mit formal niedrigerem Schulabschluss engagieren sich bis zu viermal seltener in Kultur als Menschen mit formal höchstem Abschluss und
  • Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft sind mehr als doppelt so oft im Kulturengagement anzutreffen als Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft (vgl. Abbildungen Seite 52-57, Engagementbericht 2024).

So zeigt der Engagementbericht, dass sich soziale Ungleichheit im Zugang zum freiwilligen Engagement in der Regel reproduziert und nochmals aktiviert wird –  auch im Enagagementbereich Kultur.

Der Engagementbericht beschreibt vor diesem Hintergrund 13 Barrieren, die den Zugang zum freiwilligen Engagement erschweren. Diese leiten sich ab 1. aus der Biografie des Einzelnen und den (nicht vorhandenen) Gelegenheiten, freiwilliges Engagement ein- und auszuüben, 2. aus gesellschaftlicher sozialer Ungleichheit, die auch das Engagementhandeln beeinflusst, 3. von organisationalen Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft wie z.B. fehlende Repräsentation von Minderheiten, Mitsprache oder geringe Digitalisierung, 4. von rechtlichen Rahmenbedingungen sowie 5. aus gesellschaftlichen Entwicklungen wie Rechtsdruck, Gewalt gegen zivilgesellschaftliche Akteure, aber auch in Bezug auf Bürokratie und Förderlogik.

Um Barrieren abzubauen und damit freiwilliges Engagement, auch in Kultur, zugänglicher zu gestalten, zeigt der Engagementbericht eine Reihe von konkreten Maßnahmen auf, die Bund und Länder in ihrer Engagementpolitik umsetzen sollten. Doch auch die organisierte Zivilgesellschaft ist verantwortlich dafür, Zugangschancen zum freiwilligen Engagement zu verbessern. Der Engagementbericht gibt dafür u.a. folgende Empfehlungen:

  • institutionelle Diskriminierung (wie Rassismus, Klassismus, Ableismus) als Problem anerkennen, offen benennen und in Rahmen der eigenen Organisation reflektieren, Zugangsbarrieren für weniger Privilegierte reduzieren, Ziele zum Beispiel in Selbstverpflichtungen formulieren, Selbst- oder Leitbilder weiterentwickeln;
  • gezielte Maßnahmen, die sicherstellen, dass weniger privilegierte Gruppen angemessen repräsentiert sind (insbesondere in Positionen mit Entscheidungsmacht wie Vorstände);
  • Personen aus marginalisierten Gruppen bzw. weniger privilegierte Personen in die eigene Organisationsentwicklung einbinden;
  • Ausschlussmechanismen erkennen und Partizipationsmöglichkeiten ausbauen;
  • eigene Sprechweisen reflektieren und inklusive Ansprache gestalten;
  • für die offenen und verdeckte Kosten im freiwilligen Engagement sensibilisieren und Barrieren abbauen, z.B. durch unbürokratische Erstattungsmöglichkeiten für Fahrtkosten (mit Vorschuss) oder kostengestaffelte Mitgliedschaften;
  • erlebte Diskriminierungen ernst nehmen und präventive Maßnahmen ergreifen;
  • Kooperation mit „neuen Organisationen“ (zivilgesellschaftliche Organisationen weniger privilegierter Gruppen).

 

Der Vierte Engagementbericht wurde am 05. Dezember 2024 veröffentlicht. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung 2009 damit beauftragt, einmal pro Legislaturperiode einen wissenschaftlichen Bericht zur Lage des bürgerschaftlichen Engagements vorzulegen. Erstellt wird er jeweils von einer neu eingesetzten unabhängigen Sachverständigenkommission zu wechselnden Schwerpunktthemen. Ergänzt wird das Gutachten der Sachverständigen durch eine Stellungnahme der Bundesregierung.

 

Weitere Informationen

Vierter Engagementbericht „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“ (Deutscher Bundestag, 05.12.2024)