Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 beabsichtigt eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UStG, die weitreichende Folgen, u. a. für Musikpädagog*innen, haben könnte. Der im Juni vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht hochschul-/berufsvorbereitende „Bildungsleistung“ oder lediglich „Freizeitbeschäftigung“ (umsatzsteuerpflichtig) ist, ab 2025 den Finanzämtern obliegen soll.
Bildungsdienstleistungen sollten nach ihrem Inhalt bewertet werden, nicht nach der Organisationsform der anbietenden Institution. Es gibt viele qualifizierte Selbständige und andere Anbieter, die bedeutende Beiträge zur außerschulischen Kulturellen Bildung leisten. Bitte unterstützen Sie diese hochqualifizierten Instrumental- und Vokalpädagog*innen!
Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates
Der Deutsche Musikrat appelliert daher an alle, die Petition ‚Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!‘ zu unterzeichnen und an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus der Region zu schreiben, um sie auf die drohende Entwicklung aufmerksam zu machen.
Hintergrundinformationen für das Schreiben finden sich im Positionspapier, das der Deutsche Musikrat gemeinsam mit insgesamt 33 weiteren Verbänden und Initiativen unterzeichnet hat, darunter auch die BKJ-Mitglieder Verband deutscher Musikschulen, aktion tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft.
Um das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland zu bewahren, müssten etwa musikalische und Kulturelle Bildung, aber auch künstlerischer Tanzunterricht und berufliche Weiterbildung weiterhin erschwinglich bleiben, heißt es.
Eine Pflicht zur Umsatzsteuerzahlung würde den Musikunterricht verteuern, was zu einem Rückgang der musikalischen Bildung und letztlich zu einer Belastung für die Endverbraucher*innen führen würde – insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates
Die regierenden Parteien hätten sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Steuerfreiheit von Bildungsleistungen im Rahmen des Unionsrechts beizubehalten. Gerade in Zeiten, in denen musikalische Bildung auch an Schulen unter Druck steht, wie durch die Kürzungen der Stundentafeln in Bayern, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sowie den gravierenden Mangel an Musiklehrkräften, sei die gute Zugänglichkeit und finanzielle Erschwinglichkeit qualifizierter musikalischer Bildung wichtiger denn je.
Positionspapier: Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren
Online-Petition: „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“
Das ist eine Nachricht von BKJ-Mitglied:
![Logo Deutscher Musikrat](https://www.bkj.de/wp-content/uploads/resized/2024/09/DMR_Logo_4c-768x0-c-default.jpg)
Der Deutsche Musikrat repräsentiert die Interessen von rund 15 Millionen musizierenden Menschen und ist der weltweit größte Dachverband der Musik. Er wirkt mit seinen Mitgliedsverbänden und -institutionen, zahlreichen Persönlichkeiten des Musiklebens sowie seinen Projekten und Fördermaßnahmen als Ratgeber und Kompetenzzentrum für Politik und Zivilgesellschaft. Ziel ist es, Bürger*innen – gleich welcher sozialen oder ethnischen Herkunft – den Zugang zur Welt der Musik zu ermöglichen. Finanziert wird er aus Zuwendungen des Bundes, der Länder, einzelner Kommunen, Stiftungen, privater Sponsoren und Mäzene. Der Deutsche Musikrat ist Mitglied in der Deutschen UNESCO-Kommission sowie im Europäischen und Internationalen Musikrat und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
Weberstraße 59
53113 Bonn
projektgesellschaft@musikrat.de
0228 2091-0
https://www.musikrat.de/