In seiner Koblenzer Erklärung fordert der Verband deutscher Musikschulen (VdM) von Bund und Ländern, in einem weiteren Digitalpakt die Musikschulen als öffentliche Bildungseinrichtungen durch angemessene Investitionsförderung in die digitale Infrastruktur ebenso zu unterstützen, wie die allgemeinbildenden Schulen im bisherigen Digitalpakt.
„1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Musikschulen haben ebenso ein Recht auf ein zeitgemäßes, digital unterstütztes musikalisches Bildungsangebot. Die Kommunen kommen ihrer Trägerverantwortung zur Finanzierung der Musikschulen stetig in hohem Maße nach – der Bund und die Länder stehen jetzt in der Verantwortung zur wirksamen Unterstützung der digitalen Entwicklung von Musikschulen durch Finanzierung der dazu notwendigen Investitionen.“
VdM-Bundesvorsitzende Ulrich Rademacher
Von den Bundesländern fordert der VdM ebenfalls, die Musikschularbeit so zu fördern, dass die finanzielle Verantwortung zwischen Land, Kommune und Eltern fair in Form einer von VdM, Kommunen und Eltern angestrebten Drittelfinanzierung aufgeteilt ist. Zusätzlich bräuchten die Musikschulen für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie einen Strukturfonds für die Jahre 2021 bis mindestens 2023.
Verabschiedet hat der VdM die Koblenzer Erklärung (PDF) auf seiner Hauptarbeitstagung und Trägerkonferenz am 2./3. Oktober 2020 in Koblenz. In Podiumdiskussionen, Vorträgen und Arbeitsgruppen diskutierten zwei Tage über 200 Teilnehmer*innen gemeinsam mit Vertreter*innen der Kommunalen Spitzenverbände die Digitalisierung der Musikschulen im Hinblick auf Bildungsmanagement und Transformationsprozesse. Themen dabei waren gelungene und rechtssichere Digitalisierungsmöglichkeiten im Bereich der Kommunikation und im Unterrichtskontext, die weitere Etablierung und Sicherung von Kooperationsmöglichkeiten mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen sowie die inklusive Arbeit mit Menschen mit Behinderung gerade in Zeiten von Corona.
Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung – Fachkräftemangel entgegentreten
In einem ebenfalls von der Trägerkonferenz des VdM verabschiedeten Positionspapier „Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung – Fachkräftemangel entgegentreten!“ (PDF) hält der VdM fest: „Zur Qualitätsentwicklung von Musikschule gehört untrennbar die Investition in Personalentwicklung und Qualifizierung. Um das Berufsbild der Musikschullehrkraft so attraktiv zu halten, dass dem erkennbaren und spürbaren Nachwuchsmangel entgegengewirkt werden kann, ist eine angemessene Vergütung erforderlich, die der Qualifikation der Lehrkräfte und der komplexen Aufgabenstellung ihres Berufsfeldes entspricht.“ Dazu gehöre die Erhöhung der Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Musikschullehrkräfte und einer zeitgemäßen attraktiven tarifliche Eingruppierung.
BKJ-Mitglied:
In den öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen, die als kommunale Bildungseinrichtungen von Städten, Landkreisen und Gemeinden getragen bzw. verantwortet sind, werden an bundesweit rund 4000 Standorten über 1,4 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von ca. 39 000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet. Die Arbeit der Musikschulen vollzieht sich in den Dimensionen von Bildungspolitik sowie von Jugend-, Kultur- und Sozialpolitik. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) ist der Fach- und Trägerverband dieser 932 Musikschulen; er arbeitet eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden zusammen und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Programm „Kulturelle Jugendbildung“ des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert. Zentrale Aufgaben des VdM sind die Erarbeitung und Aktualisierung des Strukturplans für Musikschulen, der Rahmenlehrpläne für den Musikschulunterricht, von Grundsatzpapieren, Richtlinien und Empfehlungen, die Initiierung, Entwicklung und Erprobung neuer musikpädagogischer Modelle und Projekte, von Fort- und Weiterbildungen bis hin zur Veranstaltung von Symposien und Tagungen.
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