Musikschulen müssen besser mit digitaler Technik ausgestattet werden, fordert der Bundesvorsitzende des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM), Ulrich Rademacher, in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Rademacher kritisierte, dass der milliardenschwere Digitalpakt für Bildungsstätten nur normalen Schulen, nicht aber Musik- und Volkshochschulen zugute komme. Die Unterstützung von Musikschulen sei für Kommunen lediglich eine freiwillige Leistung – in Zeiten immer knapperer Kassen mache ihm das Sorgen.
Fernunterricht über digitale Tools sei ein Mittel, damit Musikpädagog*innen überhaupt Kinder und Jugendliche erreichen, etwa in ländlichen Räumen oder während eines Lockdowns. Dauerhaft und auch für die Ensemblearbeit funktioniere das so nicht. Das hätten in den vergangenen Monaten v. a. Orchester, Chöre und diejenigen erlebt, die musikalische Früherziehung machen. Kindertagesstätten seien momentan für musikalische Frühbildung so gut wie nicht zugänglich. Wie können Kinder – gerade aus bildungsfernen Schichten – so an Musik herangeführt werden oder Zugang zum Angebot von Musikschulen erhalten, fragte Rademacher in dem Interview mit der dpa im Vorfeld des VdM-Bundestreffens am 2. und 3. Oktober 2020 in Koblenz.
Digitalpakt 2.0
Dass der Digitalpakt von Bund und Ländern sich ausschließlich an allgemeinbildende Schulen richtet, sieht auch die BKJ kritisch und fordert deshalb einen „Digitalpakt 2.0“ für einen kind- und jugendgerechten digitalen Wandel, der die Jugendarbeit einbezieht, mit Fachkonzepten unterlegt ist und Kinder- und Jugendgerechtigkeit zur normativen Grundlage macht. Wichtig dafür ist natürlich auch die Ausstattung von schulischen und außerschulischen Einrichtungen sowie von Familien mit Hardware, Software und Breitband sowie Kompetenzen.
Weitere Informationen
Interview mit Matthias Pannes, Verband deutscher Musikschulen: „Gemeinsames Musizieren im Online-Unterricht ist derzeit noch eine Illusion“
Pressemitteilung VdM „Digitalisierung an Musikschulen: Herausforderungen und Chancen“ (01.10.2020)
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In den öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen, die als kommunale Bildungseinrichtungen von Städten, Landkreisen und Gemeinden getragen bzw. verantwortet sind, werden an bundesweit rund 4000 Standorten über 1,4 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von ca. 39 000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet. Die Arbeit der Musikschulen vollzieht sich in den Dimensionen von Bildungspolitik sowie von Jugend-, Kultur- und Sozialpolitik. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) ist der Fach- und Trägerverband dieser 932 Musikschulen; er arbeitet eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden zusammen und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Programm „Kulturelle Jugendbildung“ des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert. Zentrale Aufgaben des VdM sind die Erarbeitung und Aktualisierung des Strukturplans für Musikschulen, der Rahmenlehrpläne für den Musikschulunterricht, von Grundsatzpapieren, Richtlinien und Empfehlungen, die Initiierung, Entwicklung und Erprobung neuer musikpädagogischer Modelle und Projekte, von Fort- und Weiterbildungen bis hin zur Veranstaltung von Symposien und Tagungen.
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