Digitale Räume eröffnen Kindern und Jugendlichen Chancen für Austausch, Teilhabe und die Gestaltung der eigenen Identität und sind zum wichtigen Teil ihrer Lebensrealität geworden. Diese Chancen müssen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Das Recht auf digitale Teilhabe ist mit § 8 SGB VIII eine klare gesetzliche Vorgabe und verpflichtet die Kinder- und Jugendhilfe zur inklusiven Gestaltung ihrer Angebote.
Die Handreichung „Digitale Barrierefreiheit?! Chancen der digitalen Jugendarbeit für die Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen“ informiert über mögliche Barrieren im digitalen Raum. Sie gibt praxisnahe Impulse, diese abzubauen und eine digitale Welt zu gestalten, an der alle jungen Menschen teilhaben können.
jugend@bw hat in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Autor*innen und Institutionen verschiedene Handreichungen erstellt, die Wissen vermitteln und Fachkräften praktische Tipps für die Umsetzung von digitaler und hybrider Kinder- und Jugend(sozial)arbeit geben.
Eine Handreichung unseres Mitglieds:
Als Dachverband vertritt die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg die politischen Interessen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung auf Landesebene. Sie formuliert fachlich-politische Positionen und ist Ansprechpartner der Landesregierung. Mit großer Resonanz initiiert die LKJ Modellvorhaben und führt zahlreiche kulturelle Projekte an Schulen und außerschulischen Einrichtungen durch. Die Förderung von Kooperation und Vernetzung ist dabei von großer Bedeutung. Die LKJ ist auch Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kultur (FSJ Kultur) in Baden-Württemberg.
Rosenbergstraße 50
70176 Stuttgart