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Startschuss für den Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
Politik • 12.12.19

Startschuss für den Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes

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„Mitreden – Mitgestalten“ – unter diesem Motto stand der ein Jahr dauernde Dialog- und Beteiligungsprozess zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII). Am 10. Dezember 2019 hat Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey in Berlin bei einer Fachkonferenz mit 230 Expert*innen den Abschlussbericht entgegengenommen und gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks erste Ergebnisse ausgewertet.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will den Abschlussbericht und die darin enthaltenen Empfehlungen jetzt gründlich prüfen und die Ergebnisse in das Gesetzgebungsverfahren aufnehmen. Im nächsten Frühjahr soll der Entwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgelegt werden. Fachwelt und Betroffene sind weiterhin eingeladen, mitzureden und mitzugestalten.

Zielgruppe des Gesetzes

In Deutschland leben 21,9 Millionen junge Menschen bis 27 Jahre. Zielgruppe des Gesetzes sind rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben:

  • 1,1 Million Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen unter schwierigen sozialen Umständen auf und sind darauf angewiesen, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, die in Heimen groß werden oder für Kinder, deren Eltern nicht so für sie sorgen können, wie es nötig wäre, so dass das Jugendamt bei der Erziehung Unterstützung gibt.
  • 360.000 Kinder und Jugendliche haben eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die ca. 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind bisher nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, sondern in der sogenannten „Behindertenhilfe“.
  • 31.000 junge Menschen werden im Zuge ihres 18. Geburtstags als sogenannte „Careleaver“ aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen, einige brauchen aber weiterhin Betreuung und Unterstützung.

Ziele des Gesetzes

Die wichtigsten Ziele bei der Erarbeitung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind laut BMFSFJ:

  1. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
  2. Besserer Kinder- und Jugendschutz
  3. Stärkung von Pflege- und Heimkindern
  4. Mehr Prävention vor Ort
  5. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen

Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten“

Im Dialogprozess hatten über ein Jahr lang Expertinnen und Experten, die auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, in Fachverbänden und Fachorganisationen, in Wissenschaft und Forschung, bei öffentlichen oder freien Trägern, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe und in der Gesundheitshilfe Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen übernehmen, über die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Geleitet wurde der Dialogprozess von der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks. Insgesamt brachten sich mehr als 5.400 Fachleute und Betroffene ein. Die Debatten in der AG „SGB VIII: Mitreden- Mitgestalten“ sind auf fast 1.300 Seiten festgehalten.

Hintergund: Modernisierung des SGB VIII

Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe. Dazu gehören unter anderem die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und -beratung, die Kindertagesbetreuung, die so genannten „Hilfen zur Erziehung“, die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder auch die Hilfe für junge Volljährige. Auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Inobhutnahme durch das Jugendamt, die Heimaufsicht oder die Amtsvormundschaft werden im Sozialgesetzbuch VIII geregelt.

Eine Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts steht schon seit Jahren auf der politischen Agenda. In der vorigen Wahlperiode war sie gescheitert. Ein breites Bündnis aus Verbänden, darunter die BKJ, haben mit Blick auf die Reform die Gleichbehandlung aller Kinder, unabhängig von einer Behinderung, gefordert.

Vorläufige Fassung des Abschlussberichts [PDF, 2,9 MB]

BMFSFJ: Mitreden – Mitgestalten