Das Präsidium des Deutschen Städtetags sprach sich im Zusammenhang des bis 2025 zu erreichenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter dafür aus, jetzt in die Ausbildung von Fachkräften zu investieren. Denn der Rechtsanspruch sollte kein politisches Versprechen bleiben, sondern müsse mit einer hohen Qualität in der Betreuung einhergehen.
Dafür brauche es einen zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmten Plan, mehr Zeit und v. a. finanzielle Mittel für die zusätzlichen eine Million Plätze. Die bisher vom Bund eingeplanten Mittel würden nur etwa ein Viertel der tatsächlichen Kosten decken, heißt es in der Mitteilung des Deutschen Städtetags. Der Deutsche Städtetag schlägt außerdem vor, den von Bund und Ländern geplanten Rechtsanspruch gestaffelt umzusetzen.
Weitere Informationen
„Bundesjugendkuratorium: Kinderrechte und Bildungsqualität zentral setzen“, Nachricht vom 15. September 2020
„Bei Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sind Bedürfnisse junger Menschen zentral“, Nachricht vom 25. August 2020
„Ganztag: Jetzt erst recht – kinder- und jugendgerecht!“, Nachricht vom 18. Dezember 2020
„Bundesregierung beschließt Ausbau der Ganztagsbetreuung“, Nachricht vom 15. November 2019