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Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Neuerscheinung • 19.08.19

Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

veröffentlicht:

 Das Bundeskabinett hat den Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen, der über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Inklusion seit 2015 berichtet und dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf vorgelegt wird.

Der Bund hat dem Bericht zufolge in einigen Bereichen Bundesregelungen erlassen, die zu einer einheitlichen Umsetzung der Konvention in den Ländern beitragen sollen. Sowohl die Reform der Eingliederungshilfe als auch die Änderungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundesteilhabegesetz sowie die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts sind Beispiele dafür, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich umsetzt. Eine Vielzahl von Initiativen, wie z. B. zur Teilhabe am Arbeitsleben, der Diskussionsprozess zum Betreuungsrecht sowie die Inklusionsstrategie im Bereich der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, ergänzen dies.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über die Maßnahmen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, und über die dabei erzielten Fortschritte zu berichten.

Zwei­ter und drit­ter Staa­ten­be­richt der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zum Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Na­tio­nen über die Rech­te von Men­schen mit Be­hin­de­run­gen (PDF, 1MB)